Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 991
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische hat die Idee eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) seit Anbeginn unterstützt. Durch das SBGG wurden die gesetzlichen Regelungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vereinheitlicht. Es trat am 1. November 2024 in Kraft.
Gutachten, ärztliche Bescheinigungen und Gerichtsverfahren sind nicht mehr notwendig. Bei Erwachsenen reicht die Auskunft der Person selbst gegenüber dem Standesamt aus, um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern. Allerdings gibt es weiteren Reformbedarf. So können bspw. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland leben, das Gesetz nicht in Anspruch nehmen. Minderjährige sind auf die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigen angewiesen und müssen ggf. klagen. Hohe Hürden sind auch für Personen vorgesehen, für die in dieser Angelegenheit ein*e gesetzliche*r Betreuer*in bestellt wurde. Eine unabhängige Änderung des Vornamens oder eine alleinige Änderung des Geschlechtseintrags ist nicht mehr möglich. Anmelde- und Sperrfristen sowie Regelungen, die dazu geeignet sind, Misstrauen zu befeuern, müssen auf Verhältnismäßigkeit geprüft und ggf. angepasst oder komplett gestrichen werden.
Der Paritätische hat immer wieder dazu Stellung bezogen, so z.B. bei der
Im April 2025 hat der Verband außerdem ein queerpolitisches Grundsatzpapier verabschiedet. Der Paritätische betont darin: Der Verband steht für die Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen sowie nicht-binäre Personen und alle, die heteronormativen Vorstellungen nicht entsprechen, sind für ihn integraler Bestandteil der Gesellschaft. Darum fühlt sich der Paritätische allen queeren Mitgliedsorganisationen, Paritäter*innen und Klient*innen verpflichtet und setzt sich für eine Demokratie der Vielfalt ein. Gesellschaftliche Akzeptanz für queeres Leben ist in Deutschland grundsätzlich vorhanden. Juristisch ist Gleichstellung weitgehend erreicht, dennoch gibt es noch Ungleichbehandlungen, etwa beim Abstammungsrecht. Zudem werden Fortschritte wie das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zunehmend wieder in Frage gestellt. Ressentiments, vor allem gegen trans* Personen (insbesondere trans* Frauen), und Hasskriminalität nehmen wieder zu. Die Durchsetzung von Queerpolitik ist für den Paritätischen daher ein Gradmesser für das demokratische Miteinander in Deutschland.
Das vollständige Grundsatzpapier finden Sie anbei zum Download.
Dokumente zum Download
Queerpolitisches Grundsatzpapier (91 KB)