ZDFheuteVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 1065

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - Am 27. Januar hat die Sozialstaatskommission ihre Empfehlungen offiziell an die Regierung übergeben. Mit den Vorschlägen sollen die steuerfinanzierten Leistungen reformiert werden. Anbei folgt ein knapper Überblick über die Empfehlungen.


Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat der Bundesregierung den Auftrag gegeben, im Rahmen einer Kommission Vorschläge für eine Modernisierung und Entbürokratisierung der steuerfinanzierten Sozialleistungen zu entwickeln. Seit September haben Vertreter*innen der Kommunen, Länder und der Bundesministerien an der Entwicklung der Vorschläge gearbeitet und am 27. Januar veröffentlicht. 

Die Kommission hat in ihrem Bericht insgesamt 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern formuliert: 

Unter der Überschrift "Neusystematisierung von Sozialleistungen" wird eine grundlegende Strukturreform zentraler steuerfinanzierter Leistungen vorgeschlagen: das Wohngeld und der Kinderzuschlag sollen in das Grundsicherungssystem integriert werden. Für die Leistungen des Wohngelds und des Kinderzuschlags sollen zukünftig nicht mehr die kommunalen Wohngeldstellen bzw. die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit zuständig sein, sondern die Jobcenter oder die kommunalen Sozialämter. Die Zuordnung erfolgt nach dem Kriterium der Erwerbsfähigkeit. Wer erwerbsfähig ist, soll Leistungen von den Jobcentern erhalten und Nicht-Erwerbsfähige von den Sozialämtern. Die Kommission verspricht sich davon eine Vereinfachung des Systems, die auch den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang erleichtern würde.

In einem zweiten Handlungsfeld macht die Kommission Vorschläge zur Reform der Anrechnung von Erwerbseinkommen. Ziel ist, dass umfangreichere Beschäftigung stärker honoriert wird. Im Gegenzug sollen geringe Einkommen stärker angerechnet werden. Konkret wird eine Reduktion des Grundfreibetrags vorgeschlagen. Aktuell sind 100 Euro Erwerbseinkommen komplett anrechnungsfrei. In Zukunft sollen nur noch 50 Euro anrechnungsfrei sein. Bei höheren Einkommen macht die Kommission keine konkreten Vorschläge, sondern gibt Orientierungswerte ("etwa"): Anrechnungsfreiheit von 10 bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer bestimmten Grenze (etwa: Geringfügigkeitsgrenze) und anschließend Anrechnungsfreiheit von 20 bis 30 Prozent. Je nach konkreter Umsetzung wäre dies gegenüber dem Status quo eine erhebliche Verschlechterung bei Einkommen bis zu etwa 1.000 Euro. Auf der anderen Seite sollen Einkommen jenseits dieser Grenze weniger angerechnet und die Obergrenze mit der vollständigen Anrechnung von Einkommen (ab 1.200 Euro für Haushalte ohne Kinder bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) abgeschafft werden.

Zahlreiche Vorschläge unterbreitet die Kommission unter der Überschrift Rechtsvereinfachung. Hier werden u. a. eine Vereinheitlichung von Begriffen (etwa: Einkommen, Haushalt, alleinerziehend) und Altersstufen in den verschiedenen Rechtsgebieten, Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen, Modifikationen bei der Verwaltung der Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie eine stärkere Pauschalierung von Leistungen vorgeschlagen. Eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft wird zurecht nicht thematisiert. Das Kindergeld soll zukünftig nach Geburt ohne Antragstellung ausgezahlt werden. Der parallele Bezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Leistungen soll beendet werden, da der Unterhaltsvorschuss mit den  Grundsicherungsleistungen verrrechnet werde und im Ergebnis nur mehr Bürokratie verursache. 

Der vierte Baustein des Reformvorschlags beinhaltet ambitionierte Vorhaben zur Digitalisierung der Sozialverwaltung. Diese reichen von dem Aufbau einer bundesweiten IT-Infrastruktur über ein digitales Sozialportal als zentralem Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, der Einführung von KI-Unterstützung bei der Administration bis hin zu dem Austausch von Sozialdaten zwischen den Behörden. 

Die konkreten 26 Empfehlungen samt Ausführungen finden sich in den angefügten Dateien (Bericht und Faktenpapier des BMAS). Vielfach müssen die abstrakten Ideen noch in konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Die Empfehlungen sollen aber nach Ansicht der Kommission trotzdem zeitnah umgesetzt werden. Die Gesetzgebung soll bis Ende 2027 abgeschlossen werden. Ein Expertengremium "Digitalisierung der Sozialverwaltung" soll innerhalb von sechs Monaten eine "Roadmap" für Digitalisierungmaßnahmen vorlegen und ebenfalls bis Ende 2027 die Arbeit abschließen. 

Der Paritätische hat in einer ersten Pressemitteilung die Ziele der Reform - Verbesserung der Zugänglichkeit und Digitalisierung - ausdrücklich begrüßt. Allerdings ist der Verband besorgt, dass mit den Änderungen Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten einher gehen können. So werden die angekündigten Verschlechterungen bei der Anrechnung von geringen Einkommen abgelehnt, weil sie von den konkreten Lebensumständen absehen, die vielfach eine Ausweitung der Erwerbsarbeit nicht erlauben. 

Positiv gewürdigt werden dagegen geplante Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt zugleich davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Es muss bei Bedarf ein analoger Weg zu den Leistungen möglich bleiben.  

Dokumente zum Download

Bericht Kommission (1 MB)

BMAS Faktenpapier Kommission (322 KB)

Weiterführende Links

Homepage BMAS zur Sozialstaatskommission

Paritätischer: Pressemeldung zum Kommissionsbericht

Foto:
©ZDFheute