Felicitas Schubert
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Seit Montag, 23. Dezember, ist die Wahlkapelle im Bartholomäus-Dom nach den abgeschlossenen Umbau- und notwendigen Renovierungsarbeiten wieder öffentlich zugänglich. Kirchendezernent Uwe Becker und Stadtdekan Johannes von Eltz sind zufrieden mit dem Ergebnis der umgestalteten Wahlkapelle.
„Unser Kaiserdom St. Bartholomäus mit der Wahlkapelle gehört zur Kulturgeschichte der Stadt Frankfurt am Main, wie auch zur Geschichte Europas. Aus diesem Grund ist es mir persönlich ein Anliegen, diesen geschichtsträchtigen Ort entsprechend seiner Bedeutung Wirkung entfalten zu lassen“, betont Becker. „Zudem wollten wir die kostbare Reliquie des Apostels Bartholomäus, eine der bedeutensten Reliqiuen nördlich der Alpen, an einem besonderen Ort platzieren und gleichzeitig auch einer breiteren Öffentlichkeit einen besseren Zugang zur Reliquie ermöglichen. In der Wahlkapelle ist das außergewöhnlich gut gelungen.“
Bei den Arbeiten, die von Mäcklerarchitekten durchgeführt wurden, bekam der Altar eine neue Position. Die ursprüngliche Anmutung des Altars, aus dem regionalen, roten Mainsandstein, wurde aber beibehalten. Die historische Altarplatte wurde erhalten, nur der Unterbau musste ersetzt werden. Die Bestandfliesen blieben weitgehend erhalten. Die kostbare Reliquie des Apostels Bartholomäus hat in einer Glasvitrine unterhalb des Altarbildes eine neue Position in der Wahlkapelle erhalten. An der Tür zum Altarraum des Doms ist ein Hochparterr aus Mainsandstein errichtet worden und soll auch als neuer Orgelstandort dienen. Die neue Beleuchtung, die je nach Nutzung unterschiedlich eingestellt werden kann, und auch die neuen Stühle im Kapellenraum, die sowohl eine Sitz- als auch eine Kniefunktionen haben, unterstreichen das zurückhaltende Erscheinungsbild der Wahlkapelle.
„Das Konsil wollte, dass die erneuerte Liturgie ,den Glanz edler Einfachheit‘ ausstrahle. Diese Gegensätze kriegt man schwer zusammen. In der mit Zurückhaltung und Respekt vor der Geschichte gerichteten Wahlkapelle des Bartholomäus-Doms ist das gelungen. Dem Patron von Stadt und Kirche, der ,ein wahrer Israelit, ein Mann ohne Falschheit‘ war, bietet sie eine würdige Stätte“, sagt Stadtdekan zu Eltz.
Die Wahlkapelle innerhalb des Bartholomäus-Doms ist Bestandteil der Dotationsvereinbarung. 1830 erklärte die Freie Stadt Frankfurt, damals ein souveräner Staat, sich bereit, die Kosten für „die Kirchengebäude und Zugehörungen wie die Orgel und dergleichen fortwährend in gutem Stand [zu] halten“. Das war der Beginn der Dotationsverpflichtung, die bis heute Bestand hat und in Deutschland einmalig ist. Sie umfasst den St. Bartholomäus-Dom, die Alte Nikolaikirche, das Dominikanerkloster, die Liebfrauenkirche, die St. Peterskirche, die St. Leonhardskirche, die St. Katharinenkirche und die Dreikönigskirche in Sachsenhausen. Dadurch hat die Stadt Frankfurt am Main zu ihren Innenstadtkirchen eine besondere Beziehung.
Foto:
Uwe Becker, Johannes zu Eltz, Christoph Maeckler
© Stadt Frankfurt
Uwe Becker, Johannes zu Eltz, Christoph Maeckler
© Stadt Frankfurt