antifa blockade querdenker 100 t 1605356352908 v 16to9 retinaOrdnungsamt erläßt umfangreiche Auflagenverfügung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso)- Der für Samstag, 14. November, in Frankfurt am Main angemeldete Querdenken 69-Demonstrationszug mit anschließender Kundgebung fand unter strengen Auflagen statt. Das hatte die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes gestern entschieden. Per Auflagenverfügung wurde jedoch die Route des Demonstrationszuges erheblich verkürzt und auf andere Straßen verlegt. Zudem wurde eine umfassende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie eine Abstandsregelung der Demonstrierenden untereinander und zu unbeteiligten Dritten erlassen.

Die verfügte Route führt direkt vom Kaisersack zum Areal der Abschlusskundgebung. Im Einzelnen wird der Demonstrationszug über den Kaisersack, den Hauptbahnhof, die Karlstraße, die Mainzer Landstraße, die Taunusanlage, das Taunustor und über die Große Gallusstraße zum Rossmarkt/Rathenau- und Goetheplatz führen; ursprünglich wurde eine mehr als doppelt so lange Strecke angemeldet. Der Aufzug startet um 12 Uhr, die Abschlusskundgebung um 14:30 Uhr. Das Ende der Demonstration wurde für 17:30 Uhr festgesetzt.

Während des Demonstrationszuges und der Abschlusskundgebung ist jeder Versammlungsteilnehmende, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren oder per Attest von der Maskenpflicht befreite Menschen, verpflichtet, eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen. Rednerinnen und Redner dürfen während ihres Redebeitrages die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.

Darüber hinaus haben alle Versammlungsteilnehmenden während der stationären Versammlung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern und bei sich bewegender Versammlung einen Abstand von 2 Metern voneinander zu halten. Zu unbeteiligten Dritten ist während der stationären Versammlung ein Abstand von 2 Metern und bei sich bewegender Versammlung ein Abstand von 3 Metern einzuhalten.

Insbesondere wurde auch der im Rahmen dieser Versammlungen zuletzt häufig getragene Davidstern mit diversen Inschriften (z.B. „CoV-2“, „ungeimpft“, „impfen macht frei“, „Dr. Mengele“ oder „ZION“) verboten.

Die geplante Abschlusskundgebung findet ebenfalls unter Auflagen und mit der engmaschigen Kontrolle der Landespolizei am Bereich Rossmarkt/Rathenau- und Goetheplatz statt.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die Querdenken 69 – Demonstration diese belastenden Umstände vor. Speziell das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden, Dritten oder eingesetzten Polizeikräften wäre ohne den Erlass der verfügten Auflagen unmittelbar gefährdet. Eine ohne Masken- und Abstandspflicht durchgeführte Demonstration dieser Größenordnung würde das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, in nicht hinzunehmender Weise steigern. Hiernach ist es zulässig, die nach Art 8 GG geschützte Versammlungsfreiheit des Anmelders unter Betrachtung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Auflagen im Sinne der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus (Masken- und Abstandsgebot) und durch die Verlegung und Verkürzung der Demonstrationsroute zu beschränken.

Anhaltspunkte für ein Verbot von Demonstrationszug und/oder Abschlusskundgebung haben sich aus Anmeldung und Kooperationsgespräch nicht ergeben. Daher reduziert sich das Ermessen der Versammlungsbehörde in die Richtung, dass die Durchführung dieser Demonstration zwar nicht unterbunden, aber mit allen rechtlich zulässigen Auflagen versehen werden konnte.

Die Versammlungsbehörde hat dem Anmelder der Versammlung in einem am Mittwoch stattgefundenen Kooperationsgespräch und durch die heute erlassene Auflagenverfügung unmissverständlich klar gemacht, dass Verstöße gegen die Auflagen Konsequenzen haben werden. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main wird sowohl den Demonstrationszug als auch die Abschlusskundgebung begleiten. Bei Verstöße gegen Auflagen werde von dort unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent eingeschritten, verlautbarte Polizeipräsident Gerhard Bereswill.

Sicherheitsdezernent Markus Frank zur Entscheidung der Versammlungsbehörde: „Das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit ist ein so hohes Gut, dem wir uns gerade in unserer toleranten Stadt verpflichtetet fühlen. Aber wir haben auch die verstörenden Bilder aus Leipzig sowie die bisherigen Verstöße, auch von Querdenken 69, bei vorherigen Demonstrationen, beispielsweise gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vor Augen. Dieses Verhalten von Versammlungsteilnehmenden ist inakzeptabel und gehört sanktioniert. Versammlungsfreiheit und der Anspruch auf öffentliche Sicherheit und Ordnung sind keine widerstreitenden Interessen. Gerade mit den verfügten Auflagen tragen wir dazu bei, dass Versammlungen auch in Zeiten von Corona so stattfinden können, dass sich nicht andere Menschen gesundheitlich gefährdet oder im Hinblick auf die allgemein gültige Maskenpflicht in der Innenstadt verhöhnt fühlen.“

Foto:
"Antifa"-Gruppe blockiert die "Querdenken"-Route am Frankfurter Hauptbahnhof
© Nieswand, hr