Helga Faber
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Die für Sonntag, 11. April, in der Frankfurter Innenstadt angemeldete Versammlung unter dem Motto „Wieviel kann man Euch noch glauben? – Medienkritik und Kulturerhalt“ mit anschließendem Demonstrationszug findet eingeschränkt und unter strengen Auflagen statt. Das hat die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes am Donnerstag, 8. April, entschieden. Per Auflagenverfügung wurde der Kundgebungsort von der Bertramwiese, nahe des Hessischen Rundfunks, in den Rebstockpark verlegt.
Der ursprünglich nach der Kundgebung geplante Demonstrationszug zur Konstablerwache findet nicht statt. Zudem wurde eine umfassende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie eine Abstandsregelung der Demonstrierenden untereinander und zu unbeteiligten Dritten erlassen. Die Kundgebung wurde für die Zeit von 14 bis 18.30 Uhr festgesetzt.
Während der stationären Versammlung ist jeder Versammlungsteilnehmende, mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren oder per Attest von der Maskenpflicht befreite Menschen, verpflichtet, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Rednerinnen und Redner dürfen während ihres Redebeitrages den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Darüber hinaus haben alle Versammlungsteilnehmenden während der Versammlung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander und mindestens 2 Meter zu unbeteiligten Dritten einzuhalten.
Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zurzeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die durch die Organisation „Kultur steht auf“ angemeldete Demonstration diese belastenden Umstände vor. Speziell das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden, Dritten oder eingesetzten Polizeikräften wäre ohne den Erlass der verfügten Auflagen unmittelbar gefährdet. Eine ohne Masken- und Abstandspflicht durchgeführte Demonstration dieser Größenordnung würde das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, in nicht hinzunehmender Weise steigern. Hiernach ist es zulässig, die nach Artikel 8 Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit der Anmelderin unter Betrachtung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Auflagen im Sinne der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus (Masken- und Abstandsgebot) und durch die Verlegung des Kundgebungsortes zu beschränken.
Ermittlungen von Polizei und Versammlungsbehörde haben ergeben, dass im Kreise von sogenannten Querdenken-Organisationen diese Versammlung bundesweit beworben und umfangreich zur Teilnahme aufgerufen wird. Von mehr als den 1000 angemeldeten Teilnehmenden ist daher auszugehen. Der zu erwartende Zustrom aus Querdenker-Kreisen ist eindeutig und belegbar. Zudem sind die durch die Anmelderin benannten Redner und Künstler dieser Versammlung in der Vergangenheit größtenteils bei Versammlungen von so genannten Querdenkern aufgetreten oder sind Mitglieder bekannter coronakritischer Organisationen. Das Ermessen der Versammlungsbehörde im Umgang mit dieser Versammlung reduziert sich in die Richtung, dass die Durchführung dieser Demonstration zwar nicht unterbunden, aber mit allen rechtlich zulässigen Auflagen, auch in Form der Verlegung des Kundgebungsortes, versehen werden konnte. Der ursprünglich angemeldete Versammlungsort Bertramwiese ist für die zu erwartenden hohen Teilnehmendenzahlen weder ausgelegt noch ist dort unter diesen Umständen die Einhaltung von Corona-Schutzvorschriften möglich.
Das Ordnungsamt hat der Anmelderin der Versammlung in mehreren stattgefundenen Kooperationsgesprächen und durch die erlassene Auflagenverfügung unmissverständlich klar gemacht, dass Verstöße gegen die Auflagen Konsequenzen haben werden. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main wird die Versammlung engmaschig begleiten und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.
Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt zu der Entscheidung der Versammlungsbehörde: „Natürlich haben wir alle die Bilder der letzten Demonstrationen unter Beteiligung von Querdenken in Kassel und Stuttgart vor Augen und müssen vermeiden, dass es am Sonntag in Frankfurt zu ähnlichen Zuständen kommt. Ich verurteile dieses ignorante, aggressive und für uns alle gefährliche Verhalten auf das Schärfste. Ich danke der Versammlungsbehörde für die Verlegung der Versammlung, da es an dem neuen Standort leichter ist, den Schutz von Leben und Gesundheit zu gewährleisten.“
Foto:
Letzte Demo in Stuttgart
©swr.de
Während der stationären Versammlung ist jeder Versammlungsteilnehmende, mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren oder per Attest von der Maskenpflicht befreite Menschen, verpflichtet, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Rednerinnen und Redner dürfen während ihres Redebeitrages den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Darüber hinaus haben alle Versammlungsteilnehmenden während der Versammlung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander und mindestens 2 Meter zu unbeteiligten Dritten einzuhalten.
Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zurzeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die durch die Organisation „Kultur steht auf“ angemeldete Demonstration diese belastenden Umstände vor. Speziell das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden, Dritten oder eingesetzten Polizeikräften wäre ohne den Erlass der verfügten Auflagen unmittelbar gefährdet. Eine ohne Masken- und Abstandspflicht durchgeführte Demonstration dieser Größenordnung würde das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, in nicht hinzunehmender Weise steigern. Hiernach ist es zulässig, die nach Artikel 8 Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit der Anmelderin unter Betrachtung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Auflagen im Sinne der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus (Masken- und Abstandsgebot) und durch die Verlegung des Kundgebungsortes zu beschränken.
Ermittlungen von Polizei und Versammlungsbehörde haben ergeben, dass im Kreise von sogenannten Querdenken-Organisationen diese Versammlung bundesweit beworben und umfangreich zur Teilnahme aufgerufen wird. Von mehr als den 1000 angemeldeten Teilnehmenden ist daher auszugehen. Der zu erwartende Zustrom aus Querdenker-Kreisen ist eindeutig und belegbar. Zudem sind die durch die Anmelderin benannten Redner und Künstler dieser Versammlung in der Vergangenheit größtenteils bei Versammlungen von so genannten Querdenkern aufgetreten oder sind Mitglieder bekannter coronakritischer Organisationen. Das Ermessen der Versammlungsbehörde im Umgang mit dieser Versammlung reduziert sich in die Richtung, dass die Durchführung dieser Demonstration zwar nicht unterbunden, aber mit allen rechtlich zulässigen Auflagen, auch in Form der Verlegung des Kundgebungsortes, versehen werden konnte. Der ursprünglich angemeldete Versammlungsort Bertramwiese ist für die zu erwartenden hohen Teilnehmendenzahlen weder ausgelegt noch ist dort unter diesen Umständen die Einhaltung von Corona-Schutzvorschriften möglich.
Das Ordnungsamt hat der Anmelderin der Versammlung in mehreren stattgefundenen Kooperationsgesprächen und durch die erlassene Auflagenverfügung unmissverständlich klar gemacht, dass Verstöße gegen die Auflagen Konsequenzen haben werden. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main wird die Versammlung engmaschig begleiten und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.
Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt zu der Entscheidung der Versammlungsbehörde: „Natürlich haben wir alle die Bilder der letzten Demonstrationen unter Beteiligung von Querdenken in Kassel und Stuttgart vor Augen und müssen vermeiden, dass es am Sonntag in Frankfurt zu ähnlichen Zuständen kommt. Ich verurteile dieses ignorante, aggressive und für uns alle gefährliche Verhalten auf das Schärfste. Ich danke der Versammlungsbehörde für die Verlegung der Versammlung, da es an dem neuen Standort leichter ist, den Schutz von Leben und Gesundheit zu gewährleisten.“
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Letzte Demo in Stuttgart
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