frankfurt tourismus.decorLandesregelung im Überblick.  Lockerungen frühestens ab dem 3. Juni

Roswitha Cousin

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Seit Pfingstmontag ist Frankfurt raus aus der Bundesnotbremse. Damit greifen die Corona-Regeln des Landes. Der Stufenplan ist noch bis mindestens 27. Juni in Kraft und sieht Lockerungen abhängig von der Inzidenz vor.

Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:

Welche Stufen sieht die Landesregelung vor?

Der Plan sieht zwei Stufen vor, die in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz greifen. Stufe 1 setzt an, wenn die Zahl der Neuinfektionen an fünf Werktagen in Folge unter 100 Fälle je 100.000 Einwohner liegt. Sie gilt dann ab dem übernächsten Tag. Stufe zwei greift, wenn dieser Schwellenwert für weitere 14 Tage nicht überschritten wird oder die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 50 bleibt.


In welcher Stufe befindet Frankfurt sich derzeit – und was ist nun erlaubt?

In Frankfurt gelten seit Pfingstmontag die Regelungen der ersten Stufe. Die Bundesnotbremse findet seitdem keine Anwendung mehr. Folgende Lockerungen traten in Kraft und gelten bis jetzt.

• Keine Ausgangssperre (zwischen 22 und 5 Uhr) mehr.

• Private Treffen zwischen zwei Haushalten sind erlaubt. Geimpfte/Genesene zählen dabei nicht mit.

• Schulunterricht ist für die Klassen 1 bis 6 in Präsenz und für ältere Schüler der Klassen 7 bis 11 im Wechselunterricht wieder möglich. Abschlussklassen haben auch Präsenzunterricht. Die Testpflicht gilt unverändert zweimal in der Woche.

• Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kitas.

• Mit entsprechenden Kontaktregeln (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene) ist Amateur- und Freizeitsport (außer in Schwimmbädern) möglich. Sport im Innenbereich wie beispielsweise in Fitnessstudios ist nach Terminvereinbarung mit Kontaktdatenerfassung (etwa über eine App) und tagesaktuellem negativem Test möglich.

• Kultur- und Freizeitstätten wie der Frankfurter Zoo, die Museen in Frankfurt und der Frankfurter Palmengarten können ihre Außenbereiche uneingeschränkt und die Innenbereiche nach Terminvereinbarung mit Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzept öffnen.

• Der Einzelhandel für den täglichen Bedarf hat geöffnet. Dabei gelten folgende Auflagen: begrenzte Kundenzahl, medizinische Maske ist Pflicht. Für den sonstigen Einzelhandel ist „Click & Meet“ möglich. Hier wird neben der Maske ein aktueller Test empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

• Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Teilnehmenden ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich. Hierbei werden Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt. Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und Teilnehmende müssen, wenn sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

• Die Außengastronomie ist unter Auflagen geöffnet. Es herrscht Sitzplatzpflicht, ein tagesaktueller negativer Test muss vorgelegt und die Kontaktdaten hinterlassen werden.

• Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt: Auslastung maximal 60 Prozent, Test bei Anreise, danach zweimal die Woche.

• Körpernahe Dienstleitungen nur mit Termin. Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein Test ist Pflicht.

Die Informationen zur Inzidenz in Frankfurt werden regelmäßig unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/aktuelle-lage aktualisiert.


Welche Lockerungen bringt die zweite Stufe?

Private Treffen mit bis zu zehn Personen erlaubt – plus Geimpfte/Genesene und Kinder unter 14 Jahren.

• Schulunterricht für alle in Präsenz, Testpflicht bleibt.
• Sport: Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Schwimmbäder dürfen öffnen.

• Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt die Testpflicht, ein Test wird aber empfohlen.

• Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen – mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht.

• Gastronomie: Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Auch der Innenbereich darf wieder öffnen – hier gibt es jedoch eine Testpflicht.

• Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen steigt die maximale Auslastung auf 75 Prozent.

Wann kommt Frankfurt in die zweite Stufe?

Das hängt vom Infektionsgeschehen ab. Bleibt die Inzidenz durchgehende 14 Tage unter 100, würden die Regelungen der Stufe zwei ab Montag, 7. Juni, greifen. Eine Neueinstufung aufgrund einer Inzidenz von unter 50 käme frühestens ab Donnerstag, 3. Juni, in Betracht – unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz am Samstag, 29. Mai, unter 50 fällt und bis einschließlich Mittwoch, 2. Juni, unter dieser Marke bleibt.


Was passiert, wenn der Stufenplan Ende Juni ausläuft?

Sollte das Land keine Verlängerung oder eine neue Regelung beschließen, würde das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes greifen. Damit würde es erneut vor allem Frankfurt als Kommune obliegen, Eindämmungskonzepte vorzulegen.


Weitere Infos

Zur aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 29. Mai): https://www.hessen.de/sites/default/files/media/02_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_29.05.21_barrierefrei.pdf

Zum Stufenplan des Landes Hessen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_knapp_land_final_v3_0.pdf


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Quelle: Stadt Frankfurt