bundesregierung.de bitteÖffentlicher Nahverkehr in Frankfurt am Main nur noch geimpft, genesen oder getestet nutzbar – stichprobenartige Kontrollen

Siegrid Püschel

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Das lag in der Luft und wird für Ungeimpfte ungemütlich. Aber ganz offen gesagt, kann man die städtische Reaktion verstehen, von denen sicher die Menschen in den immer wieder vollgestopften U-Bahnlinien profitieren. Angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln voraussichtlich ab Mittwoch, 24. November, die sogenannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste von Bahnen und Bussen – auch in Frankfurt am Main – müssen dann geimpft sein, genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das Testergebnis darf jeweils nicht älter als 24 Stunden sein; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Der Nachweis ist auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.


Weiterhin Maskenpflicht

Natürlich besteht in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Masken) oder einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) für Fahrgäste ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Das gilt auch für unterirdische U-Bahnstationen und Bahnhofsgebäude.


Stichprobenartige Kontrollen

Mit der 3G-Regel ist das Fahren mit den Bussen und Bahnen weiterhin für jedermann möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests.

Um die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen, wird es stichprobenartige Kontrollen in unterschiedlicher Form geben, auch im Rahmen der bewährten Sicherheitspartnerschaft zwischen Verkehrsunternehmen, Ordnungsbehörden und Polizei.

Die Verschärfungen basieren auf den Beschlüssen von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Corona-Gipfel am 18. November.

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