Gemäßigtes, aber durchschlagendes Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Eintracht Frankfurt
Claudia Schubert
Frankfurt am Main (Weltexpresso) – „Diese Idioten!“ Das war nicht nur das Urteil der allermeisten Zuschauer im Stadion, als einige sogenannte Eintrachtfans im und nach dem Spiel gegen die Lilien aus Darmstadt ein Feuer entfachten, auf den Rasen liefen und sich als Wüstlinge zeigten, das war auch die Meinung der eingeschworenen Eintrachtfans, die jetzt alle mitbestraft werden.
Anders geht es gar nicht und wenn man das, was aus der Eintracht verlautet, richtig interpretiert, sind die dort heilfroh, daß es nicht schlimmer kam: Die Eintracht Frankfurt Fußball AG ist am gestrigen Nachmittag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen wie folgt verurteilt worden.
Zum einen wurde Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro belegt, wobei hiervon 5 000 Euro für sicherheitsrelevante Zwecke, z.B. gewaltpräventive Maßnahmen, verwandt werden können.
Darüber hinaus muss das Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 06. Februar unter teilweisem Ausschluss der Zuschauer- (Sperrung des Stehplatzbereiches Block 40, was den Auschluß von ca. 2 000 Fans bedeutet - ausgetragen werden. Die Austragung eines weiteren Heimspiels unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit in gleichem Umfang wurde zur Bewährung ausgesetzt. Achtung: Bewährung!! Hoffentlich spricht sich das herum. Es war nämlich auch daran gedacht,
Für die Bundesligapartie bei Darmstadt 98 am 29./30. April sieht das Urteil einen Ausschluss für Gästeanhänger und eine Sperrung des Gästefanblocks vor. Darmstadt 98 ist der damit verbundene Einnahmeausfall zu ersetzen. Das trifft die echten Fans tief, aber hoffentlich diese unechten auch. Doch, es ist höchste Zeit, dies solchen Rädelsführern und Durchgeknallten laut von Seiten derer zu sagen, die hier mitbestraft werden. Die müssen in ihren eigenen Reihen für zivile Verhältnisse auf dem Fußballplatz, sprich den bei den Zuschauern sorgen.
Bis zum Ende der laufenden Spielzeit sind zudem die Durchführung von Choreographien und die Verwendung von sog. Blockfahnen bei Heim- und Auswärtsspielen verboten.
Das Sportgericht ahndete damit die beiden Vorkommnisse bei der Erstrunden-Partie des DFB-Pokals in Aue sowie im Besonderen die Vorfälle im Rahmen des Heimspiels gegen Darmstadt 98 am 6. Dezember des vergangenen Jahres. Eintracht Frankfurt hatte einem entsprechenden Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nach ausführlichen, im Vorfeld geführten Erörterungen zuvor zugestimmt.
Über das Abwicklungsprocedere für Inhaber von Eintrittskarten für Block 40 zum Heimspiel gegen den VfB Stuttgart werden wir in Kürze informieren.
Die Verantwortlichen der Eintracht atmen alle auf. Denn es gab noch schlimmere Szenarien für Strafen. Es hätten sich auch die Führer der Ultraszene beschwichtigend und mäßigend auf ihre Randalierer verhalten, was vom Sportgericht honoriert wurde.
Dennoch bleibt diese Vorkommnisse ein Armutszeugnis für den Verein, der dadurch in der Bundesrepublik als besonders verwahrlost erscheint.
Foto: Boris Roessler/dpa