Anna von Stillmark
Wien (Weltexpresso) - Zur Sicherheit der BesucherInnen und MitarbeiterInnen bleibt das Ausstellungshaus vorerst ab 12. März 2020 bis 3. April 2020 geschlossen. Sämtliche Veranstaltungen werden abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das Kunstforum informiert über aktuelle Entwicklungen auf der Website, im Newsletter sowie über die Social-Media-Kanäle. Die Sicherheit der BesucherInnen und MitarbeiterInnen hat oberste Priorität. Das Kunstforum folgt der Aufforderung der österreichischen Bundesregierung, Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen.
Am gleichen Tag erreichte uns eine zweite Meldung: Ausstellungsbetrieb pausiert vorerst bis 3. April 2020
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus schließt auch das Bank Austria Kunstforum Wien ab 12. März 2020 seine Ausstellungen und den Shop – vorerst bis 3. April 2020.
Dann schreibt das Kunstforum: "Obwohl wir uns sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen gefreut haben, sind auch sämtliche Veranstaltungen abgesagt beziehungsweise verschoben. Wir möchten Sie keinesfalls dem Risiko einer möglichen Ansteckung aussetzen. Mit dieser Entscheidung entsprechen wir auch der aktuellen Aufforderung der österreichischen Bundesregierung, Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen.
Wir um Verständnis und freuen uns darauf, Sie hoffentlich in absehbarer Zeit wieder willkommen zu heißen!"
Zuvor war der behördliche Erlaß publiziert worden:
Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz
Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau, sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes 1950 betrauten Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) werden durch diesen Erlass angewiesen, durch Verordnung zu verfügen, dass nach § 15 des Epidemiegesetzes 1950 sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.
Dies gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden sollen.....
Foto:
©
Über neue Entwicklungen werden wir laufend auf unserer Website den Social-Media-Kanälen und im Newsletter informieren. Sobald sich die Situation wieder entschärft, werden wir unsere Planungen wieder aufnehmen und uns zeitgerecht bei Ihnen melden.
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Dies gilt für alle Veranstaltungen iSd Epidemiegesetzes 1950, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden sollen.....
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