Als Herausforderung für die palliative Versorgung und die Hospizarbeit. Digitale Hospiztagung / Reine Onlineveranstaltung, Samstag, 20. März 2021
Katharina Klein
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Wie vieles andere auch, hat die Corona-Pandemie ein Thema in den Hintergrund treten lassen, das für die palliative und hospizliche Versorgung besonders bedeutsam und sensibel ist: die Frage des assistierten Suizids. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) „gekippt“ hat, ist der Gesetzgeber derzeit gefordert, eine Neuregelung zu etablieren. Die folgende Veranstaltung liegt noch weit vor uns, aber wir wollten sie schon einmal ankündigen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte - in seiner sehr kontrovers beurteilten Entscheidung - herausgestellt, dass jeder entscheidungsfähige Erwachsene grundsätzlich das Recht hat, freiverantwortlich Suizid zu begehen und dafür die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der bisherige § 217 StGB hatte dies in der Praxis nahezu unmöglich gemacht. Zugleich hat das Verfassungsgericht die besondere Bedeutung der Suizidprävention betont und den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass in der gesetzlichen Neuregelung auch besondere Anforderungen verankert werden können, um bspw. zu prüfen, ob der Suizidwunsch freiverantwortlich und ohne Druck von außen erfolgt.
Für den praktischen Umgang wird nun vieles davon abhängen, wie die neue gesetzliche Regelung aussehen wird, die derzeit jedoch noch nicht vorliegt. Aber es liegt auf der Hand, dass die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Selbstverständnis von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Mitarbeiter*innen in Hospizvereinen und Palliativteams betrifft. So muss sich nicht nur jede/r Einzelne fragen, wie er oder sie sich in Hinblick auf eine mögliche Begleitung eines assistierten Suizids positioniert, sondern auch ein Hospizverein und ein Palliativteam wird eine Position finden müssen. Und wie geht ein Team damit um, wenn innerhalb des eigenen Teams unterschiedliche moralische Sichtweisen und ethische Bewertungen existieren? Was sind die Erwartungen des Trägers, des Diakonischen Werkes, bzw. der Landeskirchen in Hinblick auf das Verhalten in einer solchen konkreten Situation?
Nun mag es sein, dass eine solche Frage der Begleitung in manchem Hospizverein in absehbarer Zeit nicht auftritt, aber Prävention ist stets hilfreich. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Digitalen Hospiztagung 2021 ganz auf das Thema „assistierter Suizid“ und bietet die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand der Rechtslage zu informieren und Hinweise zu erhalten, wie Sie sich persönlich und auch als Mitglied in einer Hospizgruppe bzw. einem Palliativteam auf eine solche Situation vorbereiten können.
Ein Bruch mit der Tradition
Vom Gesamtrahmen der Veranstaltung bricht der Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie mit einer alten Tradition: Seit mehr als 30 Jahren haben die „Arnoldshainer Hospiztagungen“ von Freitag bis Sonntag im Martin-Niemöller-Haus in Arnoldshain (Taunus) stattgefunden. Neben den Vorträgen und Workshops waren der gemeinschaftliche Austausch, die Pausengespräche, die gemeinsamen Mahlzeiten und der Abschlussgottesdienst wichtige Elemente. Dies wird im Frühjahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie so nicht möglich sein, weshalb das Programm komplett auf „digital“ umgestellt wurde, um jedem die Teilnahme von zu Hause aus zu ermöglichen. Erstmals wird nun am Samstag, den 20. März 2021 eine eintägige „Digitale Hospiztagung 2021“ durchgeführt.
Über die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme wird noch zu einem späteren Zeitpunkt Ende Januar 2021 informiert.
Veranstalter
AG Hospiz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Zentrum Seelsorge und Beratung (ZSB) der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Diakonie Hessen
AG Hospizarbeit und Sterbebegleitung in der Diakonie Hessen
Evangelische Akademie Frankfurt
Vorläufiges Programm
09.00 Uhr Beginn
Begrüßung und Einführung
Geistlicher Impuls
Die internationale Entwicklung der „Sterbehilfe“-Debatte in den letzten Jahrzehnten
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Recht auf assistierten Suizid“ vom Februar 2020 und die (straf)rechtlichen Auswirkungen auf die palliative Versorgung und die Hospizarbeit
12.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr
Zum Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid - Herausforderungen für die Praxis
Ausgangspunkt ist nachfolgende Fallkonstellation:
In der Begleitung eines Patienten, der sich seit einiger Zeit in der hospizlich bzw. palliativen Versorgung befindet, äußert dieser - direkt oder indirekt – den Wunsch nach assistiertem Suizid. Welche Fragen stellen sich nun? Welche Schritte sind hilfreich? Wie kann ich/wie können wir uns als Team darauf vorbereiten? Welche Position wollen wir als Team vertreten?
Nach einer ersten Übersicht werden verschiedene Gruppen zur Vertiefung angeboten, die vorab frei wählbar sind und parallel stattfinden werden. Geplant ist das Angebot folgender Themen:
(1) Theologische Aspekte des assistierten Suizids
(2) Wie kann sich ein Team auf die Anfrage nach Begleitung eines assistierten Suizids vorbereiten?
(3) Wie führe ich das Gespräch bei einer Anfrage nach assistiertem Suizid?
(4) Suizidalität und Depression
(5) Was kann von Seiten der Medizin und der Pflege in Hinblick auf die Versorgung am Lebensende angeboten werden?
(6) Welche hilfreichen Möglichkeiten bietet in dieser konkreten Situation eine (ambulante) Ethische Fallbesprechung?
(7) Die Frage nach Schuld und Vergebung
(8) Die Begleitung von Angehörigen
(9) Zum Umgang mit der Anfrage nach assistiertem Suizid im Alten- und Pflegeheim
Anschließend Feedback aus den Vertiefungsgruppen
Liturgischer Abschluss
16.00 Uhr Ende der Digitalen Hospiztagung
Foto:
"Das Recht auf assistierten Suizid"
Info:
Reine Onlineveranstaltung, Samstag, 20. März 2021, 9.00 - 16.00 Uhr
Anmeldung:
Bitte beachten Sie: Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich!
Das endgültige Programm wird voraussichtlich Ende Januar 2021 von uns veröffentlicht.
Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos
Technische Hinweise
Die Digitale Hospiztagung 2021 wird rein Online stattfinden. Zur Teilnahme benötigen Sie einen Computer oder Laptop mit Internetverbindung. Die genauen technischen Details werden Ende Januar bekanntgegeben.