Roter HahnQualitätssiegel „Roter Hahn“ - „Bäuerlicher Feinschmecker 2024/25“

Sabine Zoller


Bozen (Weltexpresso) - Der Neuer Schlemmer-Guide für Südtirol bietet nicht nur Purpurne Ronenknödel,  oder von Almbutter überzogene Schlutzkrapfen, die sich in der Oberfläche des Kalterer Sees spiegeln. Das Qualitätssiegel „Roter Hahn“ hat bei der Auswahl seiner derzeit 21 bäuerlichen Mitgliedsbetriebe neben authentischen Rezepturen sowie herzlichen Gastgebern auch die Herkunft der Zutaten aus eigener Produktion im Blick.



Mit der neuen, kostenlosen (Online-)Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker 2024/25“ schlemmen sich Genießer durch die schönsten Regionen und feinsten Hofküchen jenseits des Brenners, darunter auch der „Schankbetrieb des Jahres“.  www.roterhahn.it/de/baeuerliche-schankbetriebe 


Kurze bis gar keine Transportwege und Familienmitglieder statt Angestellte: In den Südtiroler Hof- und Buschenschänken von „Roter Hahn“ profitieren nicht zuletzt die Gäste vom ausgewogenen Verhältnis zwischen Regionalität, Saisonalität und Nachhaltigkeit. Denn dort erfahren sie von ihren Gastgebern nicht nur woher kommt, was auf dem Teller und im Glas landet – sondern auch alles über die Herstellung der authentischen Spezialitäten. Die frisch gedruckte Gratis-Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker 2024/25“ präsentiert auf 60 Seiten ausschließlich die 21 Schankbetriebe vom Ortler bis zu den Dolomiten, die derzeit den strengen Kriterien des Qualitätssiegels entsprechen und allesamt auch im Gourmetführer „Falstaff Südtirol“ mit bis zu zwei Gabeln ausgezeichnet wurden. Geprüft wird übrigens jedes Jahr. So müssen über 80 Prozent der verwendeten Produkte vom eigenen Hof oder von landwirtschaftlichen Betrieben in unmittelbarer Umgebung stammen. Auch deren Weiterverarbeitung hat ausnahmslos nach traditionellen Südtiroler Rezepten zu erfolgen. Infos zur Marke, zum Qualitätsversprechen sowie zu Brauchtum und Spezialitäten runden den Genuss-Reiseführer ab.

Der "Rote Hahn" kategorisiert seine bäuerlichen Schankbetriebe nach den vor Ort angebotenen Produkten. Bei den Buschenschänken, wo ursprünglich ein grüner Zweig (Buschen) über dem Hauseingang den Betrieb anzeigte, ist der zu 100 Prozent selbstgekelterte Wein von den eigenen Reben Pflicht. Die Hofschänken hingegen dürfen Weine aus ganz Südtirol servieren. Allerdings muss das dort aufgetischte Fleisch von den eigenen Tieren stammen, um das Qualitätssiegel tragen zu dürfen. Marken- und Erkennungszeichen aller „Roter Hahn“-Gastgeber ist der blaue Schurz, den die Landwirte jenseits des Brenners mit so viel Würde wie Stolz tragen.

Foto © Roter Hahn