Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 41
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurde den Integrationsämtern die Aufgabe übertragen, ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend sog. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber einzurichten. Diese Stellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung informieren, beraten und unterstützen.
In den Empfehlungen der BIH werden die Aufgaben der Ansprechstellen definiert. Sie sollen
Arbeitgeber*innen ansprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren,Arbeitgeber*innen als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen undArbeitgeber*innen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Die Ansprechstellen sollen für Arbeitgeber*innen schnell erreichbar sein sowie über fachlich qualifiziertes Personal verfügen (mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgeber*innen und ihren Bedürfnissen vertraut). Darüber hinaus sollen sie in der Region gut vernetzt sein. Leistungen werden für private und öffentliche Arbeitgeber*innen ohne vorherigen Antrag erbracht. Die Beratung findet einzelfallunabhängig statt, nach einer Entscheidung zur Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen klären die Ansprechstellen für die Arbeitgeber*innen, welche Leistungsträger zuständig sind und entlasten die Arbeitgeber*innen im weiteren Antragsverfahren und darüber hinaus.
Die Integrationsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechtstelle tätig zu werden. Sofern die Integrationsfachdienste beauftragt werden, muss die Tätigkeit ergänzend zu den existierenden Aufgaben ausgeführt werden. Den Empfehlungen sind die Kriterien eines geeigneten Trägerprofils zu entnehmen. Weiterhin werden dort die fachlichen Anforderungen an das Personal der Ansprechstellen näher ausgeführt. Die Finanzierung der Ansprechstellen erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Dokumente zum Download
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/BIH_Empfehlung_zu_185a_SGB_IX_Ansprechstellen_Arbeitgeber.pdf
BIH - Empfehlung zu § 185a SGB IX 279 KB
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Ansprechstellen für Arbeitgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) legt Empfehlungen vor
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