Redaktion
Jerusalem (Weltexpresso) - Bislang hat sich das israelische Innenministerium geweigert, eine Ergänzung zum Staatsbürgerschafts-Gesetz aus dem Jahr 1968 umzusetzen. Doch damit ist nun Schluss, nachdem ein Gericht das Ministerium dazu verpflichtet hat. Mit der Klausel 4A wird es Palästinensern aus Ostjerusalem, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, keine andere Staatsbürgerschaft besitzen und keine Verbrechen begangen haben, leicht gemacht, die israelische Staatsbürgerschaft in kürzester Zeit zu beantragen und zu erhalten.
Experten rechnen, dass auf diese Weise jährlich etwa 7000 Palästinenser eingebürgert werden könnten. Mehr als 90 Prozent der rund 330‘000 palästinensischen Einwohner von Jerusalem sind keine Israelis. Als Israel den Ostteil der Stadt annektiert hatte, gab es den Menschen dort den Status des «permanenten Wohnsitzes». Dadurch können die Ostjerusalemer Palästinenser bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, sie genießen die Vorzüge des israelischen Sozialsystems und erhalten auch Notunterstützung, falls nötig.
Sie können allerdings an nationalen Wahlen in Israel nicht teilnehmen. Und ihr Status lässt sich wesentlich leichter aufkündigen als wenn sie Staatsbürger wären, wie das in der Vergangenheit immer häufiger geschehen ist. Immer mehr Palästinenser in Ostjerusalem wollen den israelischen Pass, aus praktischen Gründen, versteht sich. Und weil viele von ihnen nicht mehr an die Entstehung eines palästinensischen Staates glauben. Doch soviel ist sicher: es wird dauern. Es gibt so viele Anträge und es müssen so viele Vorbereitungen getroffen werden, dass die eigentlichen Einbürgerungsvorgänge noch eine Weile warten müssen. Aber man kann sicher sein, dass das israelische Innenministerium alles daran setzen wird, die Verfahren in die Länge zu ziehen oder scheitern zu lassen.
Foto:
Ein Palästinenser in Ostjerusalem
Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 26. November 2020
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Ein Palästinenser in Ostjerusalem
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Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 26. November 2020