ÄNDERUNG DES GRUNDGESETZES?
Klaus Jürgen Schmidt
Nienburg/Weser (Weltexpresso) – Aus unsicherer Quelle durchgesickert ist eine Vorlage für die Abschaffung des „Berufspolitikers“ in allen deutschen Parlamenten. Zugleich sollen für ein Parlamentsmandat nur noch Kandidaten aufgestellt werden dürfen, für die nach Beendigung ihres Mandats nachweislich die Rückkehr in ihren alten Beruf gesichert bleibt. Für prekär Beschäftigte, Solo-Selbständige und alleinerziehende Mütter und Väter soll es soziale Absicherungen geben.
Im Zusammenhang mit den jüngst bekannt gewordenen Fällen erneuten Missbrauchs von Parlamentsmandaten zu dreister individueller Bereicherung, ist das gesamte parlamentarische System Prüffall für Deutschlands Oberste Richter geworden. Das gilt sowohl für den Bund als auch für alle föderalen Länder. Dabei sind zwei Abartigkeiten in den Fokus geraten:
1. Das Verständnis von Parteien, in zunehmendem Maße politische Arbeit von Funktionären sowohl innerhalb des eigenen Apparates als auch von in Parlamenten zu entsendenden Mandatsträgern als Berufsausübung anzusehen.
2. Die außerordentlich gute Dotierung eines Abgeordneten-Mandats sowie weitere Privilegien lassen es offenbar als profitabel erscheinen, mit gelegentlich fragwürdiger Unterstützung immer weitere Mandatsverlängerungen anzustreben.
Die jetzt bekannt gewordene Vorlage sieht vor, dass Parteien Kandidaten zur Wahl für nur noch höchstens zwei Legislaturperioden aufstellen dürfen. Dabei ist es ihre Aufgabe, ausschließlich solche Bewerberinnen und Bewerber vorzustellen, deren Rückkehr in ihr normales Berufsleben gesichert ist.
Die Änderung des Wahlrechts sieht vor, dass die jeweiligen Parlamente Etats zur Verfügung haben, die gewählten Abgeordneten aus der Gruppe prekär Beschäftigter, Solo-Selbständiger und alleinerziehender Mütter und Väter während der Zeit ihrer Mandatsausübung sowie für einen begrenzten Zeitraum nach Rückkehr in ihr altes Leben eine soziale Absicherung gewähren. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeiter oder Angestellte für die Kandidatur zu einer Parlamentswahl freizustellen und diese wieder zu beschäftigen, sobald deren parlamentarische Bürgerpflicht beendet ist.
Alle gewählten Abgeordneten sind verpflichtet, jeden Kontakt mit außerparlamentarischen Interessen-Vertretern (Lobbyisten) unmittelbar der jeweiligen Parlamentsgeschäftsführung anzuzeigen sowie nachfolgende Gespräche, die ausschließlich in ihren Parlamentsbüros zu führen sind, dort zu protokollieren. Abschriften sind ebenfalls der jeweiligen Parlamentsgeschäftsführung einzureichen. Nachgewiesene Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Niederlegung des Mandats.
Alle Nebenverdienste bleiben während der Mandatsausübung komplett verboten; der Steuerzahler kann für die üppig gewährten Diäten erwarten, dass sich gewählte Abgeordnete ausschließlich auf ihre parlamentarische Arbeit sowie auf den Kontakt mit ihren Wählern konzentrieren.
Mit dieser Änderung des Wahlrechts soll allen wahlberechtigten Bürgern zugesichert werden, dass sie nicht bloß alle vier Jahre ein Stimmrecht haben, sondern auch das Recht und die Möglichkeit, unabhängig von Funktionärs-Apparaten und von ihrer eigenen sozialen Lage in der Politik ein gewichtiges Wort mitzureden.
Fotos:
© https://www.theeuropean.de/
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http://www.radiobridge.net/KJS%20Stories.html
Die jetzt bekannt gewordene Vorlage sieht vor, dass Parteien Kandidaten zur Wahl für nur noch höchstens zwei Legislaturperioden aufstellen dürfen. Dabei ist es ihre Aufgabe, ausschließlich solche Bewerberinnen und Bewerber vorzustellen, deren Rückkehr in ihr normales Berufsleben gesichert ist.
Die Änderung des Wahlrechts sieht vor, dass die jeweiligen Parlamente Etats zur Verfügung haben, die gewählten Abgeordneten aus der Gruppe prekär Beschäftigter, Solo-Selbständiger und alleinerziehender Mütter und Väter während der Zeit ihrer Mandatsausübung sowie für einen begrenzten Zeitraum nach Rückkehr in ihr altes Leben eine soziale Absicherung gewähren. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeiter oder Angestellte für die Kandidatur zu einer Parlamentswahl freizustellen und diese wieder zu beschäftigen, sobald deren parlamentarische Bürgerpflicht beendet ist.
Alle gewählten Abgeordneten sind verpflichtet, jeden Kontakt mit außerparlamentarischen Interessen-Vertretern (Lobbyisten) unmittelbar der jeweiligen Parlamentsgeschäftsführung anzuzeigen sowie nachfolgende Gespräche, die ausschließlich in ihren Parlamentsbüros zu führen sind, dort zu protokollieren. Abschriften sind ebenfalls der jeweiligen Parlamentsgeschäftsführung einzureichen. Nachgewiesene Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Niederlegung des Mandats.
Alle Nebenverdienste bleiben während der Mandatsausübung komplett verboten; der Steuerzahler kann für die üppig gewährten Diäten erwarten, dass sich gewählte Abgeordnete ausschließlich auf ihre parlamentarische Arbeit sowie auf den Kontakt mit ihren Wählern konzentrieren.
Mit dieser Änderung des Wahlrechts soll allen wahlberechtigten Bürgern zugesichert werden, dass sie nicht bloß alle vier Jahre ein Stimmrecht haben, sondern auch das Recht und die Möglichkeit, unabhängig von Funktionärs-Apparaten und von ihrer eigenen sozialen Lage in der Politik ein gewichtiges Wort mitzureden.
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