Festhalle Innenraum Henssler.webp.2560PM Jüdische Gemeinde Frankfurt zum Entscheid Stadt/Land zu Roger Waters Beschluss

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Wir finden es schwierig, nein,  sogar falsch, jeden, der sich dagegen ausspricht, Waren aus den von Israelis besetzten Palästinensergebieten zu kaufen, als Antisemiten zu bezeichnen, unabhängig davon, ob man sich auf die BDS-Bewegung bezieht oder dies aus eigenem Antrieb tut in Erinnerung an die nämliche Bewegung wegen der Apartheid in Südafrika, die ja mit  ihrer Aufhebung  in Südafrika einen Erfolg hatte So hielten wir es auch für unangemessen, daß der Bundestag dazu sogar einen Beschluß faßte. Das fällt nun vielen auf die Füße. Als die Messe Frankfurt zusammen mit der Stadt das gültig mit Vertrag vereinbarte Konzert von Roger Walters, dem 79jährigen Mitbegründer von Pink Floyd, wegen Antisemitismus kündigte, konnte sich jeder ausmalen, daß dies rechtlich keinen Bestand haben wird, auch nicht, wenn auf die besondere Rolle der Festhalle bei der Zusammentreibung jüdischer Mitbürger durch die Nazis verwiesen wurde, die von Frankfurt aus direkt nach Auschwitz und andere Vernichtungslager verschickt und dann ermordet wurden. . 
 
Es kann niemanden überrascht haben, daß das Verwaltungsgericht Frankfurt den Vertrag für rechtsgültig erklärte und von daher ein Verbot des Konzerts, bzw. die Aufrechterhaltung der Kündigung nicht rechtsgültig war. Die Messe Frankfurt und ihre Eigner, zu 60 Prozent die Stadt Frankfurt und zu 40 Prozent das Land Hessen, haben sich nun dagegen ausgesprochen, auf dem Klagewege weiterzugehen und für ein Verbot des Konzerts weiter zu klagen. Dazu hat die Jüdische Gemeinde Frankfurt einen Beschluß gefaßt, der unten wiedergegeben wird. Die Redaktion 

Zur heutigen Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen keine Beschwerde zum Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgericht betreffend das Konzert von Roger Waters am 28. Mai 2023 in der Frankfurter Festhalle einzulegen, erklärt der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main:

Wir bedauern die Entscheidung zutiefst, dass gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgericht nicht weiter mit Rechtsmitteln vorgegangen wird. Für uns wäre es die einzig logische Schlussfolgerung und ein Signal der Entschlossenheit von Stadt und Land, sich gegen dieses Urteil zu wehren, indem weitere Schritte eingeleitet werden. Juristische Abwägungen stehen hier im Gegensatz zum politischen Zeichen, sich konsequent gegen Antisemitismus einsetzen zu wollen. Dieses Zeichen wollen wir aber nach wie vor und gerade jetzt unter Beteiligung eines breiten Bündnisses aus Politik, Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften setzen.

Wir rufen daher unter dem Motto

„FRANKFURT VEREINT GEGEN ANTISEMITISMUS“

zu einer Protestkundgebung am Sonntag, den 28. Mai 2023, um 16 Uhr an der Frankfurter Festhalle auf.

Wir werden es nicht schweigend hinnehmen, dass antisemitische, geschichtsrelativierende und verschwörungstheoretische Ansichten unwidersprochen in unserer Stadt verbreitet werden. Wir hoffen auf viele Unterstützer und rege Beteiligung.

Begrüßenswert ist, dass es seitens Stadt und Land bereits Überlegungen für eine bessere Erinnerungsarbeit sowie für eine Erweiterung des Widmungszweckes der Festhalle gibt, indem dieser Teil der Geschichte Berücksichtigung findet. Durch die Schaffung eines würdigen Gedenkortes sollte die Historie der Festhalle nunmehr vertieft aufgearbeitet sowie einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Als Jüdische Gemeinde Frankfurt möchten wir dabei tatkräftig unterstützen.

Wie erwarten nun, dass Stadt und Land, wie von ihnen angekündigt, am 28. Mai entschlossen und deutlich mit uns das Zeichen „FRANKFURT VEREINT GEGEN ANTISEMITISMUS“ setzen. Gemeinsam möchten wir zeigen, dass Frankfurt, als Wiege der Demokratie und als liberale sowie multikulturelle Stadt keinen Platz für Hass und Hetze zulässt.


Foto:
©Stadt Frankfurt

Info:
Weitere Informationen betreffend die Kundgebung veröffentlicht die Jüdische Gemeinde in den kommenden Tagen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   Auskunft.