Sabine Zoller
Stuttgart (Weltexpresso) - Zu Silvester werden an Schloss Solitude und der Grabkapelle auf dem Württemberg wieder viele Gäste erwartet, die bei bester Aussicht auf das Feuerwerk ins neue Jahr starten wollen. Es gibt jedoch eine Bedingung: Um die historischen Gebäude sowie die Besucherinnen und Besucher zu schützen, herrscht an den beiden Monumenten ein absolutes Feuerwerksverbot. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten die Gäste um Einhaltung dieser Regel.
Zum Schutz von Mensch, Natur und Monument
In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr, das viele Menschen mit einem feierlichen Silvesterfeuer begrüßen wollen. Um einen besonders guten Blick auf das funkelnde Lichtermeer in der Umgebung zu bekommen, zieht es jährlich Hunderte zum Schloss Solitude im Stuttgarter Westen und zur Grabkapelle auf dem Württemberg. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher erwartet, die hier gemeinsam den Jahreswechsel feiern wollen. Sie müssen sich jedoch an eine wichtige Regel halten: Um die historischen Gebäude vor etwaigen Schäden zu schützen und auch die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, gilt rund um die Monumente ein Feuerwerksverbot. Damit ist das Anzünden jeglicher Raketen, Fontänen, Böller und sonstiger Feuerwerkskörper strengstens untersagt. Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten die Gäste, das Verbot ernst zu nehmen und sich daran zu halten. Ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.
Rücksichtsvoll ins neue Jahr
„Wir freuen uns immer sehr, unseren Gästen hier eine einzigartige Aussicht auf das Feuerwerk im Umland bieten zu können. Der Schutz unserer Monumente steht für uns aber natürlich an erster Stelle“, sagt Stephan Hurst, Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg, die für beide Monumente verantwortlich ist. „Daher ist es wichtig, dass sich alle an das Verbot halten. Nur so können wir das Gelände auch in Zukunft in der Silvesternacht für Gäste offenhalten.“ Neben dem Schutz der Feiernden sowie der historischen Gebäude dient die Maßnahme noch einem weiteren Zweck: Die Natur wird vor unnötigem Müll und Verschmutzung durch die Feuerwerkskörper bewahrt. Der Sicherheitsdienst bittet die Gäste daher außerdem, ihren Müll beim Verlassen des Geländes mitzunehmen. Die langjährige Anordnung traf bisher immer auf ein breites Verständnis in der Öffentlichkeit und gibt damit Hoffnung, dass die Gäste den Jahreswechsel auch in Zukunft friedlich vor den Monumenten genießen können.
Foto:
Grabkapelle auf dem Württemberg
© Staatliche Schlösser und Gärten