‚Ich lehne die Vollverschleierung von Frauen ab, aber auch ein gesetzliches Verbot‘

Katharina Klein und pia

Frankfurt am Main (Weltexpresso) -  Ein Mensch, der am öffentlichen Leben nur mit verhülltem Gesicht teilnehmen darf, ist enorm eingeschränkt in seiner Kommunikation, seinen Austauschmöglichkeiten mit anderen Menschen. Seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird dadurch sehr gehindert. Die religiös begründeten Bekleidungsvorschriften mit der radikalen Forderung der Bedeckung des Gesichtes betreffen ausschließlich Frauen.

Es sind ausschließlich Frauen, die mit diesen vehementen Einschränkungen in ihrem Leben und ihrer Wahrnehmung außerhalb ihrer Wohnung leben (müssen). Unabhängig von der religionstheoretischen Diskussion, ob die Vollverschleierung tatsächlich im Koran begründet werden kann, ist diese, egal mit welcher Begründung, frauenfeindlich.

Dazu Frauendezernentin Rosemarie Heilig: „Eine ausschließlich Frauen einschränkende Vorschrift ist diskriminierend, egal ob aus religiöser Weltanschauung oder aus patriarchalen Unterdrückungstraditionen heraus motiviert. Aus diesem Grund gibt es politischen Handlungsbedarf.“

Das jetzt diskutierte gesetzliche Verbot der Vollverschleierung ist aus Heiligs Sicht aus unterschiedlichen Gründen die falsche Antwort. Ein solches Verbot wäre nicht nur sinnlos, sondern kontraproduktiv.
„Unser freiheitliches, demokratisches Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und mit politischen Entscheidungen Wege zu gestalten und Maßnahmen zu etablieren. Ein Verbot der Vollverschleierung hätte nicht zur Folge, dass die jetzigen vollverschleierten Frauen ohne Gesichtsbedeckung aus dem Haus gehen. Sie dürften das Haus gar nicht mehr verlassen“, so Frauendezernentin Rosemarie Heilig.

Abgesehen davon ist eine tatsächliche Umsetzung eines solchen Gesetzes enorm schwierig, wenn nicht gar aussichtslos, was die Erfahrungen aus Frankreich sehr deutlich belegen. Tatsächlich ist es in Deutschland bereits jetzt so, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Gesichtsbedeckung abgelegt werden muss, z.B. ist es bei der Stadtverwaltung Frankfurt nicht möglich mit Vollverschleierung tätig zu sein. Dies ist auch notwendig, denn die Kommunikation mit dem Kollegium und auch Bürgerinnen und Bürgern soll uneingeschränkt möglich sein.

Das Geld, das für die Durchsetzung eines solchen Gesetzes eingesetzt werden müsste, wäre in Bildungsangeboten und sozialarbeiterischen Projekten für diese Frauen und Männer deutlich wirkungsvoller angelegt. Denn die politische Antwort auf Ausgrenzung muss sein, Möglichkeiten und Zugänge für diese Frauen zu schaffen und mit gezielten Maßnahmen Zugänge zu unserem gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wichtig sind der direkte Kontakt und gezielte Bildungsangebote, um die Frauen auf dem Weg in ein freiheitliches Leben zu unterstützen. Die Strukturen sowie die bildungspädagogischen und multikulturellen Kompetenzen dafür sind in den Frankfurter Frauenprojekten und bei vielen sozialen Trägern bereits vorhanden.

 

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