Roswitha Cousin
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Als die Schwiegermutter vor bestimmt mehr als 20 Jahren aus Dankbarkeit für technische Hilfe dem Sohn so einen Laubbläser schenkte, dachte die menschliche Umwelt noch, das sei was Tolles, toll eben auch für die ökologische Umwelt, die Bäume und ihren Abfall, die blätterübersäten Hofeinfahrten, vom zugeblätterten Rasen ganz zu schweigen.
Dieses Ding damals hatte dann auch die andere Eigenschaft, nicht nur zu blasen, sondern einzusaugen. Und eigentlich hatten wir dann nur noch diese Funktion - wie ein großer Staubsauger, ein Laubsager - im privaten Bereich genutzt. Das hat schon sehr geholfen, weil es viel schneller geht als Kehren und mit dem Handfeger auflesen.
Nur haben wir dann gelesen, was wir noch alles miteingesaugt hatten, kleine Tiere, die nicht überlebten zu Hauf. Nein, das wollten wir nicht. Außerdem sind alle Katzen für viele Stunden verschwunden, wenn das Ding benutzt wurde. Sie hassen das. Und darum wurde es in die Ecke gestellt. Es gibt das Ding mit dem Laubsack noch, aber keiner nutzt es. Gottseidank.
Aber geht das nur uns so? Denn überall sieht man in diesen Tagen die Laubbläser und eigentlich müßte man sagen, man hört sie überall. Kaum jemand mag sie, und dennoch sind sie Teil unseres Alltags geworden: Laubbläser. Gerade jetzt im Herbst, wenn die Blätter wieder auf Straßen und Wege fallen, kommen die Geräte zum Einsatz. In Frankfurt sind es leider viele Hauseigentümer, die davon sprechen, die kraftsparende Art der Bodenreinigung zu schätzen und anzuwenden, auch die städtische Entsorgung- und Servicegesellschaft (FES) setzt sie ein. Weniger angetan sind so manche Anwohner, denen der Lärm der Maschinen auf den Nerv geht und eben auch diejenigen, die sich um Kleintiere sorgen. Um Konflikte zu vermeiden, informiert das Frankfurter Umweltamt über die Regeln und gibt Tipps.
Und das hat uns nun überrascht, denn nachdem eine Presseverlautbarung erst einmal positiv von den Laubbläsern spricht, kommen dann ganz andere Töne, die wir gerne zitieren:
"Zum einen muss es nicht unbedingt ein Laubbläser mit Verbrennungsmotor sein. Neben den lauten Zweitaktern gibt es auch akkubetriebene Geräte, die viel leiser sind. Die FES hat komplett auf sie umgestellt.
Ein Vorteil der Laubbläser ist übrigens, dass damit auch Flächen unter parkenden Autos gereinigt werden können. Allerdings machen die Geräte nicht nur Krach, sondern richten auch Schäden an: Durch den Einsatz werden Bodenorganismen geschädigt und Tiere im Winterschlaf gestört. Deswegen ist aus Sicht des Umweltamtes grundsätzlich ein Besen zu empfehlen."
Was beim Einsatz von Labubläsern zu beachten ist
Wer trotzdem auf die Technik setzen möchte, sollte auf die besonderen Regeln achten, die für Laubbläser und -sauger gelten: Denn diese Geräte dürfen in Wohngebieten nicht wie andere Maschinen werktags von 7 bis 20 Uhr, sondern nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz ganz verboten. Übrigens gilt dies auch für Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es weder für gewerbliche noch private Betreiber. Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) aus dem Jahr 2002. Näheres zu dieser Verordnung ist auf der Website des Umweltamtes unter dem Stichwort Lärm zu finden. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3067&_ffmpar[_id_inhalt]=17192
Ob nun mit der Hand oder mit maschineller Hilfe: Das Laub muss weg! Denn es sieht nicht nur unschön aus, sondern kann für Fußgänger auch schnell zur rutschigen Gefahr werden. Daher besteht wie beim Schnee im Winter auch beim Laub eine Räumpflicht. Im öffentlichen Straßenraum ist die Stadt dafür zuständig und im privaten Bereich müssen die Hauseigentümer selbst dafür sorgen.
Foto: ©
Info:
Weitere Informationen gibt es im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main bei Matthias Muncke, Telefon: 069/212-39147.
Aber geht das nur uns so? Denn überall sieht man in diesen Tagen die Laubbläser und eigentlich müßte man sagen, man hört sie überall. Kaum jemand mag sie, und dennoch sind sie Teil unseres Alltags geworden: Laubbläser. Gerade jetzt im Herbst, wenn die Blätter wieder auf Straßen und Wege fallen, kommen die Geräte zum Einsatz. In Frankfurt sind es leider viele Hauseigentümer, die davon sprechen, die kraftsparende Art der Bodenreinigung zu schätzen und anzuwenden, auch die städtische Entsorgung- und Servicegesellschaft (FES) setzt sie ein. Weniger angetan sind so manche Anwohner, denen der Lärm der Maschinen auf den Nerv geht und eben auch diejenigen, die sich um Kleintiere sorgen. Um Konflikte zu vermeiden, informiert das Frankfurter Umweltamt über die Regeln und gibt Tipps.
Und das hat uns nun überrascht, denn nachdem eine Presseverlautbarung erst einmal positiv von den Laubbläsern spricht, kommen dann ganz andere Töne, die wir gerne zitieren:
"Zum einen muss es nicht unbedingt ein Laubbläser mit Verbrennungsmotor sein. Neben den lauten Zweitaktern gibt es auch akkubetriebene Geräte, die viel leiser sind. Die FES hat komplett auf sie umgestellt.
Ein Vorteil der Laubbläser ist übrigens, dass damit auch Flächen unter parkenden Autos gereinigt werden können. Allerdings machen die Geräte nicht nur Krach, sondern richten auch Schäden an: Durch den Einsatz werden Bodenorganismen geschädigt und Tiere im Winterschlaf gestört. Deswegen ist aus Sicht des Umweltamtes grundsätzlich ein Besen zu empfehlen."
Was beim Einsatz von Labubläsern zu beachten ist
Wer trotzdem auf die Technik setzen möchte, sollte auf die besonderen Regeln achten, die für Laubbläser und -sauger gelten: Denn diese Geräte dürfen in Wohngebieten nicht wie andere Maschinen werktags von 7 bis 20 Uhr, sondern nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz ganz verboten. Übrigens gilt dies auch für Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es weder für gewerbliche noch private Betreiber. Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) aus dem Jahr 2002. Näheres zu dieser Verordnung ist auf der Website des Umweltamtes unter dem Stichwort Lärm zu finden. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3067&_ffmpar[_id_inhalt]=17192
Ob nun mit der Hand oder mit maschineller Hilfe: Das Laub muss weg! Denn es sieht nicht nur unschön aus, sondern kann für Fußgänger auch schnell zur rutschigen Gefahr werden. Daher besteht wie beim Schnee im Winter auch beim Laub eine Räumpflicht. Im öffentlichen Straßenraum ist die Stadt dafür zuständig und im privaten Bereich müssen die Hauseigentümer selbst dafür sorgen.
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Info:
Weitere Informationen gibt es im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main bei Matthias Muncke, Telefon: 069/212-39147.