Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Ab dem 1. Juni 2022 wird eine telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich sein. Als Voraussetzung für eine Krankschreibung gilt künftig somit wieder die Vorstellung in einer ärztlichen Praxis bzw. die Nutzung der Videosprechstunde, sofern die Erkrankung dies zulässt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt dies aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung. Gleichwohl könnten etwaige coronabedingte Sonderregelungen, wie auch die telefonische Krankschreibung, künftig bei Bedarf wieder aktiviert werden.
Für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt auch weiterhin: Versicherte, die der Praxis bisher unbekannt sind, können für bis zu 3 Kalendertage krankgeschrieben werden; Versicherte, die der Praxis bereits bekannt sind, für bis zu 7 Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
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