ruhr24Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 318

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sprechen sich gemeinsam dafür aus, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Kindergrundsicherung schnell umgesetzt wird und erwarten von der Bundesregierung, das dafür benötigte Geld in den Bundeshaushalt einzustellen.

Jedes fünfte Kind ist in unserem Land von Armut bedroht oder wächst unter Armutsbedingungen auf. Insbesondere betrifft dies Kinder und Jugendliche aus Haushalten von Alleinerziehenden oder aus Familien mit mehr als zwei Kindern. Die Folgen für das Aufwachsen und das spätere Leben sind gravierend. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Kindergrundsicherung ist nicht nur die zentrale sozialpolitische Reform der aktuellen Bundesregierung, sie stellt neben der guten und qualitativ hochwertigen Bildung und Betreuung auch einen wesentlichen Baustein dar, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen.

Michael Groß, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), fordert daher: „In unseren Einrichtungen und Diensten erleben wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche in Armut aufwachsen. Sie haben schlechtere Bildungschancen, sind gesundheitlich gefährdeter als nicht arme Kinder und sind von vielen Freizeitangeboten ausgeschlossen. Die Kindergrundsicherung muss daher dringend umgesetzt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass die dafür notwendigen Finanzmittel ab dem kommenden Bundeshaushalt bereitgestellt werden.“

Zur inhaltlichen Gestaltung der Kindergrundsicherung betont Groß weiter: „Wir erwarten, dass die Kindergrundsicherung alle wesentlichen sozialstaatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Kinder-relevanten Teile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammenfasst, den Zugang deutlich vereinfacht und hierfür auch digitale Zugänge konsequent nutzt. Möglichst schnell sollte zudem eine systematische Kopplung mit den Kinderfreibeträgen im Steuerrecht erfolgen. Grundlage für die maximale Höhe der Kindergrundsicherung muss aber die im Koalitionsvertrag angekündigte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche sein. Zudem muss die Leistung möglichst einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden, denn die Unterstützung ist nur dann ein Erfolg, wenn sie alle Kinder und Jugendlichen erreicht, die diese brauchen.“

Dokumente zum Download
PM_Kindergrundsicherung_020323.pdf (145 KB)

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