dgb mindestVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 328

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Auf Anfrage der Mindestlohnkommission hat der Paritätische Gesamtverband eine schriftliche Stellungnahme zum gesetzlichen Mindestlohn abgegeben. Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2023 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen, und sie wird der Bundesregierung ihren vierten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen.


Zentrale Aussagen in der Stellungnahme des Verbandes:

1. Der Paritätische hat seit Jahren als eine zentrale Maßnahme gegen Erwerbsarmut die Einführung und Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf ein armutsvermeidendes Niveau gefordert. Ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro/Stunde erfüllt  den normativen Minimalstandard, damit eine in Vollzeit beschäftigte Person nicht in Einkommensarmut leben oder ergänzende Leistungen der Grundsicherung zur Deckung der Bedarfe in Anspruch nehmen muss. Das wird positiv bewertet. Allerdings ist kritisch anzumerken, dass der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 Euro allein immer noch zu niedrig ist, um Arbeitnehmer*innen vor Altersarmut zu schützen. Auch nach 45 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung reichen die rentenrechtlichen Anwartschaften nicht um eine Altersrente zu erreichen, die oberhalb der Altersrundsicherung liegt. Insofern gibt es aus sozialpolitischer Perspektive einen erkennbaren Bedarf zu weiteren Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Paritätische regt daher an, dass die Mindestlohnkommission im Rahmen ihrer Prüfungen und Gesamtabwägungen die Vermeidung von Altersarmut bei langjähriger Beschäftigung als Kriterium aufnimmt und mit beachtet.  

2. Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigung und Wettbewerbssituation in sozialen Diensten und Einrichtungen des Paritätischen sind sehr begrenzt.  Viel stärker als von einer Orientierung am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist die betriebliche Situation vieler Mitgliedsorganisationen, unter anderem im Gesundheitsbereich, davon geprägt, dass ein Mangel an geeigneten Fachkräften vorherrscht, dem nur mit attraktiven Vergütungsstrukturen und entsprechend guten Arbeitsbedingungen begegnet werden kann. Der Paritätische setzt sich auch vor diesem Hintergrund weiterhin dafür ein, dass soziale Arbeit nach angemessenen tariflichen oder tarifähnlichen Bedingungen vergütet wird. Der Verband begleitet seine Mitgliedsorganisationen bei der Einführung, Gestaltung und Refinanzierung entsprechender Regelungen und setzt sich für eine entsprechende Refinanzierung auf Seite der Kostenträger ein.  

3. Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen werden weder nach Mindestlohn noch tariflich bezahlt, statt Arbeitsverträgen werden Werkstattverträge abgeschlossen. Der Paritätische reklamiert hier Änderungsbedarf.