Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 358
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Diskurs um die auskömmliche Finanzierung des Frauengewaltschutzsystems hat vergangene Woche erneut einen Impuls bekommen: Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat Eckpunkte eines sogenannten Gewalthilfegesetzes angekündigt. Dieses sieht laut Pressemitteilung des BMFSFJ vom 23. November 2023 auch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.
Der Paritätische möchte sich daher erneut in die Debatte einschalten und hat seine Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern überarbeitet. Die erste Auflage ist nunmehr zehn Jahre alt und hat weder Stellenanteile für den Bereich Inklusion und besondere Bedarfe noch Stellenanteile für die Themenfelder Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung oder Stellenanteile für Themen wie Digitalisierung, digitale Gewalt und digitale Sicherheit ausgewiesen. Ebenfalls fehlte die Berücksichtigung von besonderen Vorsorgemaßnahmen, wie sie z. B. für die Corona-Pandemie notwendig waren.
Von einer speziellen Ausarbeitung von Standards für Beratungsstellen im Bereich Gewaltschutz für Frauen sieht der Verband ab, da er sich diesbezüglich den Standards des bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) anschließt.
Ebenfalls findet sich im abschließenden Teil eine Aktualisierung der Paritätischen Forderungen zur Umsetzung zur Istanbul-Konvention wieder. Diese erfolgte analog zur verbandlichen Positionierung vomApril 2023.