Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Seit dem 17. Dezember 2023 ist die Errichtung einer internen Meldestelle für Einrichtungen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen. Dies betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower und Hinweisgeber*innen im beruflichen Umfeld vor Repressalien und Sanktionen schützen.
Hierüber hatten wir Sie mit Fachinformationen vom 17. November 2023, 5. Juni 2023 und 16. Mai 2023 umfassend informiert.
Die vorliegende Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt anschaulich, was das Gesetz konkret in der Praxis bedeutet und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in einer gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt werden kann.
Die Handreichung ist als Anlage beigefügt.