Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 461
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat unter Beteiligung und Mitwirkung von Vertreter*innen der zuständigen Bundesressorts, der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtshilfe, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Wohnungswirtschaft, dem Deutschen Mieterbund sowie der Wissenschaft den nun vorliegenden Referentenentwurf vom Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit „Gemeinsam für ein Zuhause“ erstellt. Bis Ende März werden Stellungnahmen eingeholt und sollen im Anschluss veröffentlicht werden. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verfolgt koordiniert durch die Bundesregierung (insb. BMWSB) das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden.
Der Referentenentwurf skizziert mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit das gemeinsame Verständnis sowie gemeinsame Werte, geht auf Rahmenbedingungen und Herausforderungen ein, benennt inhaltliche und die Vorgehensweise betreffende Leitlinien und formuliert Maßnahmen mit entsprechenden Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure und Zuständigkeiten.
In der Präambel des Referentenentwurfs bekennt sich die Bundesregierung zum 11 UN-Nachhaltigkeitsziel, allen Menschen einen Zugang zu angemessenen, sicheren und bezahlbaren Wohnraum und zu einer Grundversorgung zu ermöglichen, ebenso wie zum im UN-Sozialpakt und der Europäischen Sozialrechtecharta formulierten Recht auf Wohnraum. Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist damit ein sozialstaatlicher Pflichtauftrag, der sich aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip ableitet. Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung der Erklärung von Lissabon (über die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit) ebenso wie im Koalitionsvertrag zum Ziel der Überwindung von Wohnungslosigkeit bekannt.
Neben der Beschreibung gemeinsamer Werte, aktueller Probleme, dem Ausmaß, der Ursachen und spezifischen Bedarfsgruppen (Frauen*, Geflüchtete und junge Menschen) von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, geht der Referentenentwurf auch auf sechs inhaltliche Leitlinien ein (hier verkürzt dargestellt):
1: Jede von Wohnungslosigkeit bedrohte Person soll bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhalten.
2: Aufeinander abgestimmte Präventionsmaßnahmen sollen Wohnungslosigkeit möglichst vermeiden, weshalb öffentliche Stellen darauf hinwirken ein deutschlandweites Hilfs- und Unterstützungssystem zur Verfügung zu stellen, dass individuell, passgenau, mehrsprachig und diversity-sensibel ausgestaltet ist.
3: Für den im Notfall greifenden Rechtsanspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung sollen auf menschenrechtskonforme Mindeststandards und auf einen möglichst kurzen Aufenthalt hingewirkt werden.
4: Für wohnungslose Menschen mit ungeklärten Krankenversicherungsstatus soll der Zugang zur Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung überprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.
5: Die Gesellschaft soll über Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sensibilisiert werden für die Herausforderungen von Menschen im Wohnungsnotfall (Bekämpfung von Diskriminierung).
6: Die digitale Teilhabe von wohnungs- und obdachlosen Menschen soll gefördert werden, damit Betroffene digitale Verwaltungsprozesse bewerkstelligen können und an Erledigungen des täglichen Lebens teilhaben können.
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird die Bundesregierung ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit einrichten. Zudem wird im ersten Schritt eine Kompetenzstelle im BBSR (Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung) etabliert. Das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit soll durch das BMWSB mit Unterstützung der genannten Kompetenzstelle und einem Lenkungskreis (u.a. mit Beteiligung der BAG W, BAGFW und anderen Verbänden) koordiniert werden. In der ersten Jahreshälfte 2024 werden drei Facharbeitsgruppen eingerichtet; zum Thema „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“, zur „Wohnraumversorgung“ und zum Thema „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“. Zudem soll jährlich ein Jahreskongress zum Nationalen Aktionsplan stattfinden, auf dem das Jahresprogramm vorgestellt wird und die Facharbeitsgruppen der Öffentlichkeit ihre Ergebnisse berichten.
Am Ende des Referentenentwurfs werden finanzielle und personelle Mehrbedarfe unter Vorbehalt der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes sowie des Bundeshaushalts bzw. der betroffenen Einzelpläne gestellt.