Europawahl in Frankfurt am Main am 9. Juni 2024
Redaktion
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Stadtwahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O`Sullivan sowie die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Lisa Rühmann, informierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch, 24. April, zu wichtigen Themen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Wahl zum 10. Europäischen Parlament in Frankfurt am Main:
1. Allgemeines
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet, je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.
Bei der Wahl treten nicht nur Parteien an, sondern auch andere auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtete Vereinigungen, sogenannte sonstige politische Vereinigungen.
Im Europäischen Parlament arbeiten die Abgeordneten in länderübergreifenden Fraktionen zusammen und setzen mit den Schwesterparteien der anderen Mitgliedstaaten ihre politischen Ziele um. Sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Übereinstimmung zusammen.
Insgesamt werden bei der kommenden Wahl 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den Mitgliedstaaten gewählt. Die Zahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaat entsandt werden, richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Das bedeutet, dass große Länder mehr Abgeordnete stellen als kleine. Aus Deutschland, dem größten Land der EU, kommen 96 Abgeordnete.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach den nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Teilweise wird hier auf Bundeswahlrecht verwiesen.
In Deutschland wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Diese können entweder als Listen für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Zahl der auf die Länder entfallenden Mandate ergibt sich daher aus dem Wahlerfolg der auf Landes- beziehungsweise Bundeslisten kandidierenden Parteien.
2. Wahltermin
Von Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der 1. Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die vermutlich am Dienstag, 16. Juli, stattfinden soll.
3. Wahlvorschläge
Für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, wurden durch den Bundeswahlausschuss insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.
In Hessen bewerben sich insgesamt 34 Parteien um das Votum der Wählerinnen und Wähler. Während die CDU mit einer Landesliste für Hessen antritt, haben die übrigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen jeweils gemeinsame Listen für alle Bundesländer aufgestellt. Insgesamt treten gegenüber der 2019er Europawahl 13 neue Parteien und sonstige politische Vereinigungen an, wohingegen 21 Parteien bereits bei der letzten Europawahl auf dem Stimmzettel standen.
Folgende Parteien und politische Vereinigungen nehmen im Land Hessen an der Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments teil:
1. Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
4. Alternative für Deutschland (AfD)
5. Freie Demokratische Partei (FDP)
6. DIE LINKE (DIE LINKE)
7. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
10. Volt Deutschland (Volt)
11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
12. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
13. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
14. MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
15. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
16. Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!)
17. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
18. Die Heimat (HEIMAT)
19. Partei der Humanisten (PdH)
20. Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
21. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
22. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
24. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
25. Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
26. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
27. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
28. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
29. Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA)
30. Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE)
31. Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation (LETZTE GENERATION)
32. Partei der Vernunft (PDV)
33. Partei des Fortschritts (PdF)
34. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
4. Stimmzettel
Mit 34 Wahlvorschlägen auf dem Stimmzettel, ist er im Vergleich zur letzten Europawahl mit 40 Wahlvorschlägen etwas kürzer. Er erreicht mit 83 Zentimetern Länge trotzdem noch ein stattliches Maß.
Bei jedem Wahlvorschlag werden außerdem bis zu zehn Bewerberinnen und Bewerber der Listen namentlich aufgeführt.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Stimmen, welche die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
In der rechten oberen Ecke ist der Stimmzettel wieder mit einer Lochung versehen, damit auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter Zuhilfenahme einer sogenannten Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl teilnehmen können.
Der Musterstimmzettel kann auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Europawahl 2024 / Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“ eingesehen werden.
5. Wahlberechtigung
Das Europawahlrecht ist im Hinblick auf die Wahlberechtigung sehr komplex.
Grundsätzlich wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der anderen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht wurde durch Beschluss des Deutschen Bundestages zur bevorstehenden Europawahl von 18 auf 16 Jahre per Gesetz abgesenkt. Damit können erstmals auch 16- und 17-Jährige bei einer Europawahl von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. In Frankfurt am Main umfasst diese Altersgruppe in etwa 11.500 Personen.
In Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger können sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten. Für diesen Personenkreis gelten, sofern sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten, die gleichen Wahlrechtsvoraussetzungen wie für Deutsche.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wählen möchten, müssen dafür einmalig bis spätestens Sonntag, 19. Mai, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen:
Per Post an Wahlamt, 60275 Frankfurt am Main. Das Formular und ein Merkblatt kann unter bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024 abgerufen werden. (Ein Rückversand per E-Mail ist nicht zulässig!)
Persönlich von Montag, 29. April, bis Freitag, 17. Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main. Öffnungszeiten: Montag 9 bis 17 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 13 Uhr; Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
Während des Europafestes auf dem Römerberg am Donnerstag, 9. Mai, in der Bürgerberatung (Adresse: Hinter dem Lämmchen 6, 60311 Frankfurt am Main; Öffnungszeit: 10 bis 18 Uhr).
Die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nicht erforderlich, sofern bereits bei einer früheren EU-Wahl (1999 oder später) ein solcher Antrag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt wurde und seither kein Wegzug ins Ausland erfolgte. Dieser Personenkreis wird ebenso wie die deutschen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Alle Frankfurter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, rund 84.000 Menschen, die nicht von Amts wegen in das Frankfurter Wählerverzeichnis eingetragen werden, wurden von der Geschäftsstelle Wahlen angeschrieben und auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche im Ausland (Auslandsdeutsche), die nicht in Deutschland gemeldet sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. Üblicherweise ist das die Gemeinde des letzten Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragstellung ist bis Sonntag, 19. Mai, möglich. Deutsche, die in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben, können auch dort wählen.
Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten hat. In diesem Fall ist ebenfalls ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig, um von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
6. Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 28. April. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das Melderegister.
7. Wahlberechtigte
Die voraussichtliche Zahl der Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 440.000 Personen. Das ist der Personenkreis, der am Sonntag, 28. April, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wie viele von den bereits erwähnten rund 84.000 Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie Auslandsdeutschen einen Antrag auf Aufnahme in das Frankfurter Wählerverzeichnis stellen, kann derzeit noch nicht bestimmt werden, da die Frist „19. Mai 2024“ noch läuft.
Bei der Europawahl 2019 waren insgesamt etwa 4200 nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger in das Frankfurter Wählerverzeichnis eingetragen.
Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag fortgeschrieben, sodass die genaue Zahl der Wahlberechtigten erst am Wahltag feststeht.
8. Wahlbenachrichtigungen
Ab Montag, 29. April, werden die Wahlbenachrichtigungen an alle in das Wählerverzeichnis Eingetragenen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 19. Mai, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Alle Wahlberechtigten der Europawahl haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zur Wahl in den 375 Wahlräumen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe.
Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen sind. Sie müssen sich gegenüber dem Wahlvorstand mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes unter Vorlage des Wahlscheins und ihres amtlichen Ausweisdokumentes wählen. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.
9. Wahllokale
Fast alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahlraumes wird mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch telefonisch unter 069/212-40400 direkt an das Wahlamt wenden. Zudem besteht auf der Internetseite frankfurt.de/briefwahlunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, den zugeordneten Wahlraum selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.
10. Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Am einfachsten kann hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der im Internet unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen zur Verfügung steht.
Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Ab Montag, 29. April, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung im Briefwahllokal. Das Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main – in der Nähe des Eschenheimer Turms.
Während der Öffnungszeiten können Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem kann bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt und der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals ab dem 29. April 2024:
Montag 9 bis 17 Uhr
Dienstag 7.30 bis 13 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr
Donnerstag 10 bis 18 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Ausnahmen:
Dienstag, den 21. Mai 07.30 bis 11.45 Uhr
Freitag, den 7. Juni 07.30 bis 18 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen ist das Briefwahllokal geschlossen.
Grundsätzlich wird empfohlen, den Briefwahl-Antrag bis spätestens Mittwoch, 29. Mai, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Gesetzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 29. April.
Hinweis:
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Samstagsleerung am 8. Juni in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post der Wahlbehörde übergeben.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 9. Juni, 18 Uhr, zu nutzen:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main,
Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main.
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 1, Friedrich-Erhard-Anlage 1, ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Frankfurter Wahlraum, ist hingegen nicht zulässig.
11. Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.de die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.
12. Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts, Statistik und Wahlen die Frankfurter Wahlanalyse. Diese wird neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die Repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 14 Wahl- beziehungsweise Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die vorläufigen Ergebnisse werden am Montagvormittag, 10. Juni, in einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
13. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Stadtwahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 14. Juni, 10 Uhr, das endgültige Ergebnis der Europawahl in Frankfurt am Main fest.
14. Ehrenamtliche Wahlhelfende
Zur Durchführung der Europawahl in Frankfurt am Main werden jeweils 375 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich zur Europawahl selbst wahlberechtigt sein müssen. Dies sind also:
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit sowie ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Vereinzelnd sind noch Plätze in den Wahlvorständen frei. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende online registrieren oder sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55 beziehungsweise 60 Euro.
15. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die Europawahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
die Einteilung und Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag,
die Bereitstellung von Materialien und die Ausstattung der Wahlräume und Briefwahlvorstände sowie
die Erstellung von Informationsgrundlagen und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
16. Weitergehende Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zur Europawahl sind im Internet unter frankfurt.de/wahlen verfügbar. Erstmals bei dieser Wahl werden die wichtigsten Informationen auch in Leichter Sprache bereitgehalten.
Die Geschäftsstelle Wahlen steht für weitere Informationen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 069/212-40400 während der allgemeinen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Foto:
v.l.n.r.: Stefan Köster von der Geschäftsstelle Wahlen, Dezernentin Eileen O´Sullivan, Stadtwahlleiter Gerhard Budde und Lisa Rühmann, Amtsleiterin des Bürgeramts, Statistik und Wahlen bei der Pressekonferenz zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni, Copyright: Stadt Frankfurt am Main