RND HaushaltVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 619

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 17. Juli ist vom Bundeskabinett der Haushalt 2025 beschlossen worden, der für den Paritätischen und seine Mitgliedsorganisationen von erheblicher Relevanz ist – insbesondere auch im Bereich Migration und Flucht. Auch wenn es in einigen Bereichen nicht zu den befürchteten Kürzungen gekommen ist, sind im Haushaltsentwurf bei vielen bestehenden Angeboten im Bereich der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit massive Einschnitte vorgesehen. Hier eine Übersicht über die relevanten Haushaltstitel sowie die bundesgeförderten Programme im Einzelnen.


Am 17. Juli ist vom Bundeskabinett der Haushalt 2025 beschlossen worden, der für den Paritätischen und seine Mitgliedsorganisationen von erheblicher Relevanz ist – insbesondere auch im Bereich Migration und Flucht.

Auch wenn es in einigen Bereichen nicht zu den befürchteten Kürzungen gekommen ist, sind im Haushaltsentwurf bei vielen bestehenden Angeboten im Bereich der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit massive Einschnitte vorgesehen. Hier eine Übersicht über die relevanten Haushaltstitel sowie die bundesgeförderten Programme im Einzelnen.

  • Die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern, worunter insbesondere die Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge und Folteropfer fallen, soll von 13 auf 7 Mio. € gekürzt - und damit nahezu halbiert - werden.  Aufgrund der unzureichenden Finanzierung – die sich bereits 2024 aufgrund von umfangreichen Kürzungen zugespitzt hat – können die PSZ bereits jetzt der hohen Nachfrage nach psychosozialer und psychotherapeutischer Unterstützung der Klient*innen nicht adäquat gerecht werden. Die Wartelisten der einzelnen Zentren sind seit Jahren lang. Nun drohen Abbrüche von Beratungs- und Hilfeleistungen, der Verlust von Fachkräften bei den Trägern und damit eine langfristige Schädigung wirksamer Strukturen. Die behördenunabhängig.
  • Asylverfahrensberatung (AVB) bleibt konstant bei 25 Mio. und liegt damit weit hinter den Bedarfen zurück: die Mittel für die AVB sollten schon 2024 auf 40 Mio. aufwachsen, um den Aufbau von einem bundesweiten und flächendeckenden Angebot zu sichern. Durch individuelle Beratung verstehen Asylsuchende das Asylverfahren besser und können konstruktiv mitwirken. Ohne Mittelaufwuchs hätten viele Schutzsuchende keinen Zugang zu einer qualifizierten Fachberatung und das Potential der AVB bliebe ungenutzt
  • Die Förderung der Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE) bleibt wie in 2024 bei 77,5 Mio. Es ist erfreulich, dass keine erhebliche Reduzierung der Haushaltsmittel für die MBE im Haushaltsentwurf vorgenommen wurde. Es muss dennoch berücksichtigt werden, dass die jährlichen Kostensteigerungen durch das gleichbleibende Budget nicht abgedeckt werden und daher faktisch zu einer Reduzierung des Beratungsangebot kommen kann.
  • Menschen stärken Menschen“ sowie die Migrantinnen einfach stark im Alltag (MIA) -Kurse sind ebenfalls nicht von Kürzungen betroffen.
  • Das Budget für die Integrationskurse soll laut dem Haushaltsentwurf halbiert werden: während für 2024 1 Milliarde eingeplant war, sollen für 2025 nur 500 Mio Euro zur Verfügung stehen. Aus demografischen Gründen ist eine Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften nach Deutschland unerlässlich. Laut IAB (Kurzbericht 25/2021) wird das Erwerbspersonenpotenzial zw. 2020 und 2035 um voraussichtlich 7,2 Mio. sinken. Für eine langfristige und nachhaltige Arbeitsmarktintegration müssen neben geflüchteten Menschen auch viele zugewanderte Migrant*innen Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Hierfür sind die Integrationskurse zentral. Mit der vorgesehenen Halbierung des Budgets für Integrationskurse würden sich die Zugänge und Wartezeiten und somit auch die Steigerung des inländischen Potenzials deutlich verschlechtern.
  • Der Etat für die humanitären Aufnahmeprogramme und Resettlement-Programme des Bundes wurde von 70 Mio. auf 9 Mio. gekürzt. Dies dürfte vor allem das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan betreffen, mit dramatischen Folgen für die Betroffenen.

Diese geplanten Kürzungen haben massive Auswirkungen auf Klient*innen und die einzelnen Trägerstrukturen. Durch die Kürzungen kommt es zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, und kann zu der Schließung von Einrichtungen und Diensten führen, gerade in ländlichen Regionen. Abgebaute Strukturen lassen sich nur schwer wiederaufbauen und somit können Schäden für eine vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur entstehen. Der Paritätische Gesamtverband wird sich wie in vorangegangen Jahren dafür einsetzten, dassim parlamentarischen Verfahren die drastischen Kürzungen ausgeglichen werden.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 wurden zudem mit der Wachstumsinitiative einige Änderungen im Migrationsrecht beschlossen. Diese sollen sowohl die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften, sowie die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt verbessern.

Mehrere Maßnahmen betreffen die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Künftig gilt eine Arbeitserlaubnis als erteilt, wenn die Ausländerbehörde dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts anderes mitgeteilt hat, wobei noch unklar ist, ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnen soll

Der Paritätische begrüßt diese Vereinfachungen, weist jedoch auch darauf hin, dass für eine bessere Arbeitsmarktintegration Geflüchteter auch alle der weiterhin bestehenden Arbeitsverbote für Asylsuchende abgeschafft werden sollten.

Darüber hinaus soll zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter der „Job-Turbo“ erweitert und verstetigt werden. Hierzu soll die verbesserte Information über Chancen einer berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung gehören. Zudem soll bei „erschwerter Beschäftigungsaufnahme“ zukünftig eine Kombination aus Arbeitsgelegenheiten, verpflichtenden Integrationspraktika, Weiterbildungen und Sprachkursen zur Anwendung kommen.

Der Paritätische weist dabei darauf hin, dass nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den Arbeitsmarkt, sondern eine qualifikationsadäquate Arbeitsaufnahme Ziel der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sein sollten. Verpflichtungen zu Arbeitsgelegenheiten oder Integrationspraktika können diesem Ziel widersprechen. Auch konnte der Nutzen von Arbeitsgelegenheiten empirisch nicht belegt werden.

Ferner können Vereinheitlichung bei der Verwaltungspraxis in Form von regelhaften Ermessensduldungen für die Wartezeit bis zur Erteilung einer Ausbildungs – oder Beschäftigungsduldung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG mehr Sicherheit bieten.

Weitere geplante Maßnahmen beziehen sich auf die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften.  Steuerliche Anreize für zugewanderte Fachkräfte sollen eingeführt sowie die Einwanderung in Zeitarbeit möglich gemacht werden. Die sogenannte „Westbalkanregelung“ gem. § 26 Abs. 2 BeschV auf weitere Staaten ausgeweitet werden, insbesondere im Rahmen von Migrationspartnerschaften.

Diese Regelung erlaubt es einer begrenzten Zahl von Personen aus bestimmten Herkunftsländern eine Aufenthaltserlaubnis für jegliche Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Bereits bestehende Kontingente sollen zudem ausgeweitet werden. Der Paritätische begrüßt die beabsichtige Ausweitung.

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