Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Bis 24. Februar 2025 können gemeinnützige Initiativen, die Verbaucher*innen bei der Reparatur defekter Produkte unterstützen, Mittel aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbaucherschutz beantragen.
Hintergrund zur Förderung
Im Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat ein Recht auf Reparatur verabschiedet. Es verpflichtet Gerätehersteller, Angaben zu Reparierbarkeit ihrer Geräte zu machen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Reparaturen z. B. durch Reparaturfonds oder -gutscheine zu fördern. Ab 20. Juni 2025 müssen beispielsweise auch Tablets und Smartphones reparierbar sein sowie Anleitungen und einzelne Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Richtlinie legt auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr fest, wenn Verbraucher*innen sich für eine Reparatur anstatt einem Neukauf entscheiden. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind demnach wichtige Akteure, um dieses Recht auch umzusetzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Im ersten Förderaufruf können gemeinnützige Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten, die als Vereine organisiert sind und Verbraucher*innen durch zur Verfügungstellung von Material und Werkzeug, Information und Qualifikation bei der Reparatur ihrer Produkte unterstützen. Die Werkstätten müssen mindestens vier Veranstaltungstermine im Jahr 2025 veröffentlichen und einen Nachweis über ihre bisherige Tätigkeit erbringen. Sie müssen zudem auf der Plattform www.reparatur-inititaiven.de aufgeführt sein und einen Freistellungsbescheid beifügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vorrangig investive Maßnahmen wie Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien bis maximal 3.000 Euro. Darüber hinaus können auch Mittel beantragt werden für: den Betrieb, die Miete und den baulichen Unterhalt von Räumlichkeiten, Betriebs- und Personalkosten (Honorare, Übungsleiterpauschalen, Aufwandsentschädigungen)
Ausgaben für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Ausgaben für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen zur Teilnahme von ehrenamtlichen Reparateur*innen und Organisator*innen
Maßnahmen zur Team- und Organisationsentwicklung Ausgaben für Veranstaltungen zum Wissensaufbau, -ausbau und Vernetzung
Foto:
freepik.com
Info:
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Reparieren statt wegwerfen“ finden Sie auf der der Seite des Netzwerks Reparatur-Initiativen. Dort gibt es neben der ausführlichen Förderrichtlinie auch ein Video mit allen wichtigen Informationen zum Antragsverfahren. Außerdem findet am 08. Januar 2025 ein Info-Webinar statt.
Das Bild zeit eine junge Frau, die ein Fahrrad repariert.