Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 790
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Das Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat sich nicht dazu entschieden, eine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen.
Der Paritätische hat sich bereits 2023 für die die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Der Verband wirkt seither in verschiedenen Bündnissen und Strategiegruppen mit. Auch war er 2023 zur Sachverständigenanhörung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingeladen, die u.a. die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfte.
Gestern noch fand unter Beteiligung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und mehr als 30 Abgeordneten eine Petitionsübergabe vor dem Deutschen Bundestag statt. Über 50 zivilgesellschaftliche Organisationen wie ver.di, DGB, pro familia, Deutscher Frauenrat und der Paritätische Gesamtverband hatten diese unterstützt.
Paritätische Position zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
Der Paritätische wird sich weiter für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einsetzen und fordert eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs. Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit in Zusammenhang stehenden Regelungen sollen grundsätzlich im dann umzubenennenden Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) oder in anderen Bundesgesetzen geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person muss jedoch weiterhin im StGB geregelt werden, da er das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person verletzt. Dessen Strafrahmen muss deshalb auch von einem Vergehen zu einem Verbrechen angehoben werden.
Ziel einer Regelung in diesem Sinne ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Person und der Schutz des ungeborenen Lebens. Grundlage hierfür muss sein, dass schwangere Personen, sofern von ihnen gewünscht, jederzeit die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Der Paritätische fordert daher einen uneingeschränkten, barriere- und diskriminierungsfreien sowie wohnortnahen Zugang zu Informationen, Beratung und medizinischer Versorgung für schwangere Personen. Der Verband fordert außerdem die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche. Die ausführliche Paritätische Position finden Sie in der beigefügten Anlage.
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Positionierung Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch (164 KB)