
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Flucht und Migration sind dominierende Themen des Wahlkamps. Doch wie genau positionieren sich die Parteien in der Flüchtlingspolitik? Der Paritätische hat sich die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien näher angeschaut und vergleicht in dieser Fachinformation die Positionen der Parteien zu zentralen Themen.
Im Folgenden werden ausgewählte Themen der Flüchltingspolitik behandelt. Weitere Aspekte und die entsprechenden Positionen der Parteien finden sich in der beigefügten Übersicht. Einen Überblick zu den Positionen der Parteien zu Sprach- und Integrationskursen sowie den Bundesprogrammen AVB und MBE findet sich zudem in den ebenfalls angehängtn Wahlprüfsteinen des Paritätischen.
Erhalt von Asylverfahren und Schutzgewährung in der EU
Für den Paritätischen Gesamtverband muss das individuelle Recht auf Asyl erhalten bleiben. Damit gemeint ist der effektive und unmittelbare Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren sowohl in Deutschland als auch der Europäischen Union. Bei einer positiven Bescheidung des Asylantrags muss auch in dem jeweiligen Mitgliedsstaat Schutz gewährt werden. Deutschland muss dabei im Sinne einer solidarischen Verantwortungsteilung seinen Beitrag zum globalen Flüchtlingsschutz leisten.
Diesem Anliegen widersprechen die Positionen von CDU/CSU und BSW sowie in Teilen das Programm der FDP. Die Unionsparteien möchten durch einen generellen Aufnahmestopp mittels Zurückweisungen an den Binnengrenzen sowie einer Auslagerung von Asylverfahren und Schutzgewährung in Drittstaaten effektiv keine Asylverfahren mehr in Deutschland durchführen. Hierzu sollen die Grenzkontrollen fortgesetzt werden und die Binnengrenzen technisch bspw. mit Wärmebildkameras und Drohnen aufgerüstet werden. Die Gewährung von Schutz in Deutschland soll nur noch über die Aufnahme bereits anerkannter Geflüchteter im Rahmen von Kontingenten erfolgen.
Auch die Forderungen des BSW würden effektiv zu einer fast vollständigen Abschaffung des Rechts auf Asyl führen. Laut dem Wahlprogramm sollen Personen, die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen, kein Recht auf Aufenthalt und keinen Anspruch auf ein Asylverfahren haben. Das wäre bei annährend allen Schutzsuchenden der Fall. „Kriminellen Flüchtlingen“ will das BSW ebenfalls den Anspruch auf ein Asylverfahren aberkennen. Darüber hinaus sollten laut dem BSW alle Asylverfahren außerhalb der EU in sicheren Drittstaaten stattfinden. Eine anderweitige Aufnahme Geflüchteter soll ausweislich des Wahlprogramms nicht erfolgen.
Für die FDP sollen Asylverfahren auch in Drittstaaten stattfinden können, wenn diese sicher sind und rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten. Auch weiterhin würden demnach Asylverfahren in Deutschland stattfinden, wobei unklar bleibt, nach welchen Kriterien die Zuständigkeit Deutschlands bestimmt werden soll.
Anders stellt es sich in den Wahlprogrammen von SPD, Grüne und LINKE dar. Für die SPD muss es auch weiterhin einen Zugang zu „fairen und rechtsstaatlichen Verfahren“ innerhalb der EU geben. Sie bekennt sich zum individuellen Menschenrecht auf Asyl sowie dem internationalen Flüchtlingsrecht. Darüber hinaus spricht sie sich gegen eine Externalisierung aus. Dauerhaft Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen lehnt die Partei ab, nicht jedoch befristete Binnengrenzkontrollen als Ausnahme.
Für die Grünen gelten das Recht auf Einzelfallprüfung sowie das Non-Refoulement-Gebot unbedingt; Asylanträge von Menschen, die in der EU ankommen, müssen auch in der EU geprüft werden. Die Partei bekennt sich auch zum Grundrecht auf Asyl, der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der EMRK. Dauerhafte stationäre Binnengrenzkontrollen lehnen die Grünen ab.
Für die LINKE muss es einen individuellen Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz an den EU-Außengrenzen geben, das Asylrecht ist für die Partei Menschenrecht. Systematische Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen sind für die Partei unzulässig.
Einschränkend ist jedoch zu erwähnen, dass sowohl SPD und Grüne sich für Kooperationen mit Dritt- und Transitstaaten aussprechen. Es bleibt unklar, ob und inwiefern Schutzsuchende im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit an der Weiterreise nach Europa gehindert werden könnten. Im europäischen Kontext dürfte eine Garantie von Asylverfahren innerhalb der EU zudem in der Mehrzahl der Fälle bedeuten, dass die Asylverfahren an den Außengrenzstaaten stattfinden. Das liegt insbesondere an den europäischen Zuständigkeitsregeln, wonach in den meisten Fällen Staat zuständig ist, der für die Einreise der Person verantwortlich ist. Zwar sind hierbei auch andere Kriterien wie bspw. familiäre Bindungen ausschlaggebend, weshalb es auch weiterhin möglich sein wird, dass für eine relevante Zahl von Asylverfahren Deutschland zuständig sein wird. Doch die Zuständigkeit dürfte weitaus häufiger an den Außengrenzen liegen. Insbesondere Grüne und SPD fordern eine effektive Umsetzung dieser Zuständigkeitsregeln, was gleichbedeutend damit wäre, dass Deutschland effektiv deutlich weniger Asylanträge prüfen und Schutz gewähren würde. Allerdings fordern beiden Parteien eine Verteilung von Geflüchteten unter den Mitgliedsstaaten, die SPD möchte dabei über den bereits vereinbarten Solidaritätsmechanismus hinausgehen. Die LINKE hingegen lehnt das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Gänze ab und spricht sich somit wohl auch gegen die genannten Zuständigkeitsregelungen aus.
EU-Flüchtlingspolitik
Großen Raum nimmt in den Programmen auch die europäische Flüchtlingspolitik ein. Hier steht im kommenden Jahr insbesondere die Umsetzung der GEAS-Reform in deutsches Recht an. Zum Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes hat sich der Paritätische bereits umfassend kritisch geäußert, u.a. zu Grenzverfahren und Inhaftierungen (siehe weiterführenden Link). Darüber hinaus wird aller Voraussicht nach zeitnah in Brüssel über das sogenannte „Verbindungselement“ verhandelt werden. Durch dessen Abschaffung würde die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten erleichtert, da dann keine “Verbindung” der Person zu einem bestimmten Staat notwendig wäre, um den Asylantrag als unzulässig abzulehnen und die Person in den entsprechenden Staat zur Durchführung des Asylverfahrens abzuschieben. Der Paritätische hat sich wiederholt gegen die Abschaffung dieses Verbindungselements ausgesprochen. Ebenso hat er stets in aller Deutlichkeit rechtswidrige Pushbacks an den EU-Außengrenzen kritisiert, in die teilweise auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex verwickelt war.
Union und FDP verfolgen bei der EU-Flüchtlingspolitik restriktive Ziele. Im Wahlprogramm der Unionsparteien findet sich die Absicht, das Konzept der sicheren Drittstaaten durch einen europäischen Reformprozess zu „verwirklichen“, womit vor allem die Abschaffung des Verbindungselements gemeint sein dürfte. Darüber hinaus soll es einen „baulichen“ und „technischen“ Grenzschutz an den EU-Außengrenzen geben, sowie hoheitliche Befugnisse und mehr Personal für Frontex. Auch die FDP fordert eine Stärkung von Frontex. Zudem sollte die EU laut der Partei durch Migrationsabkommen die Rücknahmebereitschaft von Herkunftsländern erhöhen.
Die SPD bekennt sich zur GEAS-Reform und möchte diese konsequent umsetzen, insbesondere mit Blick auf die neu eingeführten Grenzverfahren. Bei der Umsetzung möchte die SPD humanitäre und rechtsstaatliche Standards gesichert sehen. Mit Blick auf Frontex möchte die SPD ein unabhängiges Monitoring installieren und die Kontrollrechte des europäischen Parlaments stärken. Darüber hinaus spricht sie sich für die Schaffung von EU-Strukturen zur Rettung von Menschen in Seenot aus und wendet sich gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung.
Die Grünen wollen eine grund- und menschenrechtskonforme Umsetzung des GEAS in Deutschland garantieren sowie ein effektives Menschenrechtsmonitoring und konsequentes Vorgehen gegen Pushbacks etablieren. Die Grünen sprechen sich zudem für eine staatliche EU-Seenotrettungsmission sowie die Förderung der zivilen Seenotrettung aus. Sie wollen zudem gegen die Instrumentalisierung von Geflüchteten mit allen rechtsstaatlichen und politischen Mitteln vorgehen, eine Entrechtung Geflüchteter dabei jedoch vermeiden. Somit ist sie die einzige Partei, die in ihrem Programm die Problematik der sogenannten Instrumentalisierungs-Richtlinie explizit benennt.
Die LINKE lehnt das GEAS pauschal ab. Es ist jedoch nicht ersichtlich, ob sich die Partei damit allein auf die jüngsten Reformen oder den geteilten europäischen Rechtsrahmen für Asylverfahren bezieht. Zugleich fordert die Partei die Sicherstellung des Zugangs zu Asylverfahren und Rechtsschutz an den EU-Außengrenzen und lehnt Schnellverfahren sowie Inhaftierungen ab, wohl mit Blick auf die anstehende Umsetzung der jüngsten Reformen des GEAS. Stattdessen sollen einheitliche Schutzstandards auf hohem Niveau europaweit gelten. Zudem fordert die Partei die Beendigung von Pushbacks und die Auflösung von Frontex. Auch ein zivilgesellschaftliches Seenotrettungsprogramm wird gefordert. Darüber hinaus will die LINKE eine europäische Fluchtumlage einführen, durch die Länder, Regionen und Städte, die Flüchtlinge aufnehmen, aus EU-Mitteln unterstützt werden sollen. Eine Aufrüstung der EU und eine Militarisierung der europäischen Grenzen lehnt die LINKE ab, ebenso wie Flüchtlingsdeals mit der Türkei, Diktatoren und Milizen.
Subsidiärer Schutz: Erhalt und Familiennachzug
Zum Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl gehört für den Paritätischen Gesamtverband auch der Erhalt des subsidiären Schutzes, durch den u.a. auch Menschen einen Schutzstatus erhalten, die vor Folter oder Bürgerkriegen fliehen. Er fordert zudem die rechtliche Gleichstellung dieser Personen mit Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung erhalten haben. Das umfasst auch die Gleichstellung beim Familiennachzug.
CDU/CSU möchten laut ihrem Wahlprogramm den subsidiären Schutz abschaffen. Die Grünen sprechen sich explizit für den Erhalt dieses Schutzstatus aus. Die anderen Parteien haben hierzu keine Positionen, aus denen sich ihre Haltung zu dieser speziellen Frage eindeutig ableiten ließe.
Die Unionsparteien wie auch die FDP möchten zudem den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bei einer Regierungsbeteiligung aussetzen. SPD und Grüne sprechen sich in ihren Wahlprogrammen hingegen explizit für dessen Erhalt aus. Die Grünen fordern darüber hinaus den Abbau von Einschränkungen beim Familiennachzug allgemein.
Sichere und legale Fluchtmöglichkeiten
Auf lebensgefährlichen Fluchtrouten sterben jedes Jahr tausende Menschen. Der Paritätische fordert daher den Ausbau von sicheren und legalen Fluchtmöglichkeiten, u.a. über Resettlement- und Aufnahmeprogramme, wie bspw. dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, oder die Gewährung humanitärer Visa. Wichtig dabei ist, dass die Einrichtung solcher Fluchtmöglichkeiten komplementär zum individuellen Recht auf Asyl verstanden wird und dieses nicht ersetzt.
Den Ausbau sicherer und legaler Fluchtwege fordern jeweils Grüne, SPD und LINKE. SPD und Grüne bekennen sich jeweils recht unverbindlich zu Aufnahme- und Resettlement-Programmen. Die SPD fordert darüber hinaus explizit den Erhalt des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan fordert. Die Grünen wollen Verantwortung für afghanische Ortskräfte und Menschenrechtsaktivist*innen übernehmen, u.a. durch die unbürokratische Ausstellung humanitärer Visa. Die LINKE fordert u.a. humanitäre Visa für Personen, die vor Klima- und Umweltfolgeschäden oder Armut fliehen.
Die Unionsparteien wie auch die FDP fordern hingegen ein Aussetzen bestehender freiwilliger Aufnahmeprogramme. Zwar fordern CDU/CSU eine Aufnahme Geflüchteter durch Kontingente, doch soll eine solche Aufnahme das individuelle Recht auf Asyl in Deutschland und Europa ersetzen und erst wirksam werden, wenn jegliche Asylverfahren ausgelagert wurden.
Das Asylverfahren in Deutschland
Die Parteien haben auch unterschiedliche Forderungen für das Asylverfahren in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Beschleunigung der Verfahren, die sowohl von den Unionsparteien, SPD, Grünen, FDP und BSW in unterschiedlicher Form gefordert wird. Hierbei ist aus Sicht des Paritätischen stets zu beachten, dass Beschleunigungen der Asylverfahren nicht auf Kosten der Fairness der Verfahren, Zugang zu Beratungsangeboten und dem effektiven Rechtsschutz gehen dürfen.
Darüber hinaus fordern die Grünen mit Blick auf nationale Asylverfahren, dass es keine Verschärfungen des Asylrechts geben darf, die allein zulasten Schutzsuchender gehen. Die GEAS-Umsetzung in nationales Recht muss ihnen zufolge menschenrechtskonform erfolgen und rechtsstaatliche Verfahren möglichst umfassend gewähren. Die Integration Schutzsuchender sollte durch Änderungen des Asylrechts möglichst nicht eingeschränkt werden. Die Grünen sprechen sich zudem auch gegen Inhaftierungen allein aufgrund eines Asylantrags aus und halten fest, dass Haft grundsätzlich nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Vereinzelt behandelt wird auch das Thema Unterbringung. So fordern die Grünen, dass Aufnahmeeinrichtungen Gewaltschutzkonzepte für geflüchtete Mädchen und Frauen verpflichtend etablieren sollen. Die LINKE fordert, Geflüchtete bundesweit dezentral in Wohnungen unterzubringen und die Unterbringung in Massenunterkünften zu beenden.
Bedauerlicherweise äußern sich die meisten Parteien nicht zur Frage von Wohnsitzauflagen und Residenzpflichten, gegen die sich der Paritätische wiederholt ausgesprochen hat und deren negative Integrationseffekte auch bereits in Studien empirisch belegt worden sind. Einzig die FDP fordert eine Wohnsitzauflage und begründet dies mit angeblich positiven Integrationseffekten, gibt damit aber auf den ersten Blick bloß die geltende Rechtslage wieder.
Mit Blick auf die Beratung von Asylsuchenden benennt einzig die LINKE explizit auch die Notwendigkeit des Angebots einer unabhängigen Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände und Vereine.
Sozialleistungen und Arbeitsaufnahme
Ein großes Thema in der politischen Debatte ist der Sozialleistungsbezug von Geflüchteten. Für den Paritätischen steht weiterhin fest, dass die Menschenwürde für alle gelten muss und das diskriminierende Sonderregime des AsylbLG entsprechend abgeschafft gehört. Dies umfasst gleichfalls eine Ablehnung von Sanktionen, Leistungsausschlüssen, Bezahlkarten und Sachleistungen. Darüber hinaus fordert der Paritätische die Abschaffung jeglicher Arbeitsverbote und den Abbau von Hindernissen bei der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende wie bspw. Hürden bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Eine Arbeitsvermittlung sollte stets qualifikationsadäquat erfolgen.
Das Thema Sozialleistungen nimmt vor allem bei CDU/CSU und FDP großen Raum ein. Hintergrund ist in beiden Fällen die These, vermeintlich hohe Sozialleistungen würden als „Pull-Faktor“ zu verstärkten Fluchtbewegungen nach Deutschland führen. Auf Basis dieser Prämissen wird Sozialpolitik als Mittel zur Abschreckung betrachtet. Für die Unionsparteien sollen Geflüchtete aus der Ukraine zukünftig kein Bürgergeld mehr beziehen. Zudem fordern die Unionsparteien einen generellen Sachleistungsvorrang im AsylbLG sowie eine restriktive Einführung von Bezahlkarten in allen Bundesländern. Für ausreisepflichtige Personen sollen Leistungen auf das Niveau „Bett, Brot, Seife“ gekürzt und wenn rechtlich möglich auch vollständig verwehrt werden.
Die FDP fordert einen neuen sozialrechtlichen Status für alle anerkannten Geflüchteten, inklusive Geflüchteter aus der Ukraine. Dieser soll eine stärkere Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeit und geringere Sozialleistungen umfassen. Neben dem AsylbLG und den regulären Leistungssystemen würde so ein drittes Leistungsregime entstehen. Zudem soll die Leistungshöhe des AsylbLG „kritisch überprüft“ und europäisch vereinheitlicht werden. Auch soll es mehr Sach- statt Geldleistungen geben, Bezahlkarten flächendeckend und ohne „unnötige Ausnahmen“ eingeführt werden und Personen von Leistungen ausgeschlossen werden, die ausreisepflichtig sind oder ihre Identitätsfeststellung „aktiv behindern“.
Das BSW belässt es bei der Feststellung, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete vergleichsweise hoch seien, nennt allerdings keine konkreten Vorhaben. Hinsichtlich der Arbeitsaufnahme fordert die Partei, den „Jobturbo“ für Geflüchtete umzusetzen. Der Paritätische hat in diesem Kontext wiederholt darauf hingewiesen, dass eine schnellere Vermittlung Geflüchteter nicht zulasten einer qualifikationsadäquaten Arbeitsaufnahme und dem Spracherwerb gehen darf.
Auffällig ist, dass sowohl SPD und Grüne keinerlei Äußerungen zu Sozialleistungen für Geflüchtete in ihren Programmen tätigen. Einzig die LINKE nimmt sich dem Thema aus einer anderen Perspektive an. Sie spricht sich gegen Sachleistungen und Bezahlkarten aus und möchte stattdessen Geldleistungen in Höhe der von ihr geforderten solidarischen Mindestsicherung erbringen.
Beim Thema Arbeitsaufnahme sprechen sich Grüne und LINKE für Verbesserungen aus. So will die LINKE die Arbeitsaufnahme für Asylsuchende von Anfang an erlauben. Die Grünen wollen Arbeitsverbote weiter abbauen und durch kurze Fristen mit automatischer Genehmigung bei ausbleibendem Widerspruch seitens der Ausländerbehörde zudem die Arbeitsaufnahme erleichtern. Darüber hinaus wollen sie frühzeitige Beratung und einen Kompetenz-Check, um Geflüchteten Perspektiven aufzuzeigen und die Möglichkeit zu bieten, ihre Qualifikationen einzubringen.
Kommunen
Die seit nun mehr fast zwei Jahren anhaltende Debatte um Flucht und Migration nahm ihren Ausgang vor allem von Meldungen über eine Überforderung der Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter. Der Paritätische hatte daraufhin bereits Anfang 2023 in einem Positionspapier gefordert, dass die Reaktion auf die Herausforderungen auf kommunaler Ebene nicht in Abschottung und Ausgrenzung bestehen dürfe, sondern es Investitionen in die soziale Infrastruktur und den Wohnungsbau sowie eine auskömmliche Finanzierung der Aufnahme- und Integrationsstrukturen brauche.
Zwar nehmen alle Parteien die Situation der Kommunen in den Blick, allerdings finden sich nur bei LINKEN und Grünen explizit flüchtlingspolitische Forderungen. So fordern die Grünen, dass die Unterbringung von Geflüchteten vollständig von Bund und Ländern übernommen werden müsse. Auch die LINKE fordert eine vollständige Erstattung der Unterbringungskosten von Geflüchteten durch den Bund mittels einer Pauschale. Darüber hinaus spricht sie sich für mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur aus sowie einen Fonds, aus dem Kommunen Mittel für die Versorgung und Teilhabe Geflüchteter beantragen können, wobei der Einsatz der Mittel für die öffentliche Daseinsvorsoge ausdrücklich erlaubt sein soll.
Dokumente zum Download
Tabellarische Übersicht der Wahlprogramme zum Thema Flucht (276 KB)
Paritätische Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl (181 KB)
Weiterführende Links
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum GEAS-Umsetzungsgesetz
Foto:
©Bayerische Rundfunk