Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 796
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben zu dem Entwurf eines UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Mit Fachinfo vom 22. Januar 2025 hatten wir über die Veränderungen in § 4 Nr. 21 UStG aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 informiert. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für einen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.
Die Verbände der BAGFW sehen an einigen Punkten Klarstellungsbedarf und haben dies in einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium verdeutlicht.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme.
Dokumente zum Download
20250207_BAGFW-Stena_UStAE_Bildungsleistungen_final.pdf (194 KB)
250120_Entwurf_BMF_Schreiben_Bildungsleistungen_UStAE.docx (85 KB)
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