praktischArztVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 925

Redaktion

Berlin (Weltexpresso)  - Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) beschlossen. Damit werden zwei weitreichende Gesetze für die Pflege in das parlamentarische Verfahren gegeben.


Zum Pflegefachassistenzgesetz:

Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz geschaffen werden soll. Sie ist lange überfällig. Der Ansatz einer sektorübergreifenden Ausrichtung, mit der die Hoffnung verbunden ist, weitere dringend benötigte Personen für die Pflege zu gewinnen und die bundesweite Mobilität und Flexibilität für ausgebildete Pflegefachassistent*innen verspricht, wird befürwortet. Der Paritätische mahnt aber an, dass dieses Gesetz eine weitgehende Synchronisierung mit der Pflegefachkraftausbildung bringen muss, etwa indem Azubis beider Ausbildungen überwiegend gemeinsam theoretische Grundlagen lernen können oder dass etwa eine Zwischenprüfung der Fachkraftausbildung automatisch zur Anerkennung als Pflegefachassistent*in führt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Inhalte der Ausbildung an den Themenfeldern Prävention, Rehabilitation und Sozialraum orientieren müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht ungeprüft alle strukturellen Grundlagen bspw. zur Finanzierung der Fachkraftausbildung, Umsetzung der Kostenweiterleitung sowie zu Kooperationen aus dem Pflegeberufegesetz übernommen werden, sondern eine Evaluation, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgezogen und Bürokratie abgebaut wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf finden Sie hier.   


Zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege:

Das Vorhaben reiht sich ein in eine Liste von Gesetzen und Maßnahmen, um die Fachlichkeit von Pflegekräften und im weitesten Sinne die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, was begrüßt wird. Der Gesetzesentwurf erweitert die ohnehin im Pflegeberufegesetz vorgesehene Befugnis für hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Diese sollen in folgenden Bereichen: Wundversorgung, Diabetes, Demenz - die Befugnis zur Verabreichung von Injektionstherapien und Infusionen sowie zur Verordnung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten erhalten. In einem Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene und den Vereinigungen der Träger von Pflegeheimen sollen nun bis zum April 2027 die vormals ärztlichen Leistungen definiert und ausgehandelt werden, die Pflegekräfte künftig ausüben sollen. Außerdem werden die nötigen Qualifikationen festgelegt. Hier sollen auch Pflegefachkräfte mit Berufsausbildungen und entsprechenden Weiterbildungen diese Tätigkeiten ausüben können.

Wir sehen, dass eine Reihe von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu Kostensteigerungen geführt haben, für die es immer noch keine Lösungen gibt, und die auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der Einrichtungen ausgetragen werden. Es zeichnet sich nicht ab, dass die von der Bundesregierung und unabhängig von diesem Gesetzgebungsverfahren eingesetzte Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer „großen“ Pflegereform (Zukunftspakt Pflege) den dringend benötigten Systemwechsel bei der Finanzierung behandelt. Als Paritätischer haben wir zusammen mit dem Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung erstellen lassen und gezeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen – ohne Leistungskürzungen und ohne Abkehr vom bewährten Umlagesystem. Ein konkreter Reformvorschlag ist die Pflege-Bürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, der Einbezug weiterer Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Sämtliche Weiterentwicklungen der Pflegeversicherung können nicht mehr losgelöst von der Finanzierung und einem Systemwechsel betrachtet werden. 

Mit dem Gesetzesvorhaben werden neben der Kompetenzerweiterung auch andere Themen, wie die Vereinfachung und Beschleunigung von Vertrags- und Vergütungsverhandlungen adressiert. Hierbei muss tatsächlich ein großer Wurf gelingen. Bisher bleiben die beabsichtigten Regelungen hinter dem Notwendigen und den Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zurück. Wir fordern von der Bundesregierung entschiedenes Handeln, um mit diesem Gesetz den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen endlich zu begegnen.   

Angesichts dessen und der vorgesehenen Regelungen zur Schaffung eines dritten Sektors für Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen und innovative Wohnformen mit der einhergehenden Gefährdung der bestehenden Versorgungslandschaft ambulanter WGs, darf bezweifelt werden, dass das Vorhaben den Titel „…Entbürokratisierung in der Pflege“ verdient. Zwar sieht das Gesetz nun vor, dass für Dokumentation und teilweise auch Prüfbedingungen die Hürden gesenkt werden sollen. So soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die eine Qualitätsprüfung mit dem Ergebnis eines hohen Qualitätsniveaus bestehen, der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von ein auf zwei Jahre verlängert werden. Aber das reicht nicht aus. Wir brauchen Entbürokratisierung in der Pflege auf einem ganz anderen Level.  

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Site des BMG.

Die Stellungnahme des Paritätischen zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden als Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG - wie das Gesetz vorher hieß) finden Sie hier.

Dokumente zum Download

Pflegefachassistenzgesetz_Kabinett.pdf (483 KB)

Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (1 MB)

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