Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 994Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Am heutigen Montag findet im Bundestag die Sachverständigenanhörung zur Umsetzung der GEAS-Reform in deutsches Recht statt. Zu den zwei hierzu diskutierten Gesetzesentwürfen hat der Paritätische Gesamtverband ausführlich Stellung genommen. Angesichts der bereits zahlreichen Verschärfungen auf europäischer Ebene, fordert der Verband die Abgeordneten auf, die bestehenden Spielräume bei der Umsetzung zugunsten des Schutzes Geflüchteter zu nutzen, statt über die europäischen Vorgaben hinaus weitere Verschärfungen einzuführen.
Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist bis zum Sommer 2026 in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht zu überführen. Der Paritätische Gesamtverband hat die europäische GEAS-Reform wiederholt kritisiert, da sie eine erhebliche Verschärfung des Asylrechts darstellt und den Schutz geflüchteter Menschen in Europa massiv zu untergraben droht.
Der Verband hatte bereits im Juli diesen Jahres zu den Referentenentwürfen der Bundesregierung zur Umsetzung der GEAS-Reform kritisch Stellung genommen. Die nun in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung weichen in den kritisierten Punkten von den Referentenentwürfen im Grundsatz nicht ab. Insbesondere liegt ihnen erneut ein Abschreckungs- und Abschottungsgedanke zugrunde, den der Paritätische Gesamtverband nicht nur als inhuman, sondern vor dem Hintergrund der Notwendigkeit internationaler Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz sowie des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fach- und Arbeitskräftewandels, als politisch vollkommen verfehlt ansieht.
Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes müssen daher nun in den parlamentarischen Verhandlungen weiterhin insbesondere folgende Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden:
- Ausschluss von Regelungen, die zu unverhältnismäßiger Anwendung von Haft und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Schutzsuchender führen
- Keine Einführung von Aufnahmeeinrichtungen für Verfahren zur Sekundärmigration, von Bewegungseinschränkungen und den damit verbundenen Sanktionen
- Gewährleistung einer systematischen Identifizierung und Berücksichtigung von Schutzbedarfen bei der Unterbringung und Entlassung aus Aufnahmeeinrichtungen sowie im Asylverfahren
- Sicherstellung des Vorrangs der Kinder- und Jugendhilfe in allen Verfahren, auch an der Grenze und im Screening
- Gesetzliche Verankerung eines effektiven und ausreichend finanzierten unabhängigen Monitoringmechanismus
- Streichung der Leistungsausschlüsse und -kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz
- Streichung der über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehenden Regelungen im Außengrenzverfahren
- Streichung europarechtswidriger Regelungen zur Verweigerung der Einreise in § 18 AsylG
Die Stellungnahme des Paritätischen steht rechts zum Download zur Verfügung.
Dokumente zum Download
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu den Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der GEAS-Reform (404 KB)
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