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Berlin (Weltexpresso) - Die InRa-Studie untersucht seit 2022 in 23 Teilprojekten, wie Rassismus in staatlichen Institutionen wirkt – u. a. in Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Justiz, Jugend- und Gesundheitsämtern. Der am 13. Februar 2026 veröffentlichte Abschlussbericht zeigt: Rassistische Diskriminierung ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Risiko in allen untersuchten Behördenbereichen. Die Autor*innen fordern verbindliche Antirassismus-Strategien und unabhängige Beschwerdestrukturen.
Worum geht es in InRa?
Die InRa-Studie („Institutionen & Rassismus“) ist ein dreijähriges Verbundprojekt des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt, gefördert durch das Bundesministerium des Innern auf Beschluss des Deutschen Bundestags.
In 23 Teilprojekten analysieren die beteiligten Forschungsteams rassistische Wissensbestände, Routinen und Entscheidungspraxen in staatlichen Institutionen und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Untersucht wurden unter anderem:
- Jobcenter und Sozialbehörden
- Ausländerbehörden
- Polizei und Ordnungsämter
- Justiz
- Jugend- und Gesundheitsämter
Zentrale Befunde
Die Studie unterscheidet individuelle, institutionelle und strukturelle Formen von Rassismus, die ineinandergreifen und sich gegenseitig verstärken.
In allen untersuchten Institutionstypen wurden Formen rassistischer Ungleichbehandlung identifiziert, etwa durch:
- stereotype Routinen und Ermessensentscheidungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden
- sprachliche und bürokratische Hürden, die bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen
- polizeiliche Kontrollpraxen bis hin zu Racial Profiling©
- unzureichende, schwer zugängliche oder nicht vertrauenswürdige Beschwerdewege
Betroffene berichten von wiederholter Herabsetzung, Generalverdacht und Misstrauen. Die Folge ist eine nachhaltige Schwächung des Vertrauens in staatliche Institutionen – mit Auswirkungen auf Teilhabe, Rechtsdurchsetzung und demokratische Legitimation.
Was fordert die Studie?
Die Autor*innen fordern, Rassismus ausdrücklich als institutionelles und strukturelles Problem anzuerkennen – nicht nur als Fehlverhalten Einzelner. Empfohlen werden unter anderem:
- verbindliche Antirassismus-Strategien in Behörden mit klaren Zuständigkeiten und Ressourcen,
- unabhängige, niedrigschwellige Beschwerdestellen für rassistische Vorfälle,
- systematische, verpflichtende Fortbildungen zu Rassismus und diskriminierungssensibler Verwaltung,
- Beteiligung von Selbstorganisationen rassistisch diskriminierter Personen bei Entwicklung und Evaluation von Maßnahmen.
Einordnung
Die InRa-Studie zeigt: Rassismus in staatlichen Institutionen ist kein Randphänomen, sondern berührt zentrale Fragen rechtsstaatlicher Gleichbehandlung.
In Bereichen wie Jobcentern, Ausländerbehörden oder Jugendämtern entscheiden Verwaltungspraktiken über existenzielle Fragen – etwa Aufenthalt, Existenzsicherung oder Zugang zu Leistungen. Strukturelle Benachteiligungen wirken sich daher unmittelbar auf Teilhabechancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.
Die Studie liefert eine wichtige empirische Grundlage für:
- verbindliche Antirassismus-Strategien im öffentlichen Dienst
- unabhängige Beschwerde- und Kontrollmechanismen
- diskriminierungssensible Verwaltungsstrukturen
Für die migrationspolitische Debatte unterstreicht sie: Teilhabepolitik muss institutionelle Rahmenbedingungen systematisch in den Blick nehmen und strukturelle Barrieren abbauen.
Dokumente zum Download
Abschlussbericht der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ (18 MB)
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