kpm Nelhiebel Das dunne Eis.jpgFür Kurt Nelhiebel ist das Vergangene nie vergangen

Klaus Philipp Mertens

Frankfurt am Main (Weltexpresso) – „Das dünne Eis von gestern und heute“ nennt der Journalist und langjährige Nachrichtenchef von Radio Bremen, Kurt Nelhiebel, das Lesebuch, welches 125 seiner Kommentare zu politischen Vorgängen der letzten viereinhalb Jahre versammelt.

Sie waren ursprünglich für „Weltexpresso“ verfasst und dort auch veröffentlicht worden. Da sie allesamt über den jeweiligen Tag ihres Erscheinens hinaus Gültigkeit behalten haben (vielleicht, weil in Deutschland immer wieder die alten Fehler neu begangen werden), lag es nahe, daraus ein Buch zu machen. Die ewig Gestrigen werden es nicht lesen, so wie sie auch „Weltexpresso“ nicht kennen. Es sei denn, sie hätten das Online-Magazin ihrer Feindkartei hinzugefügt, um dessen Redaktion regelmäßig mit Hassbotschaften zu versorgen (was leider geschieht). Eigentliche Zielgruppe aber sind die Nichtangepassten und trotz allem nicht (völlig) Desillusionierten, die sich selbst und andere gern daran erinnern, dass sie mit ihren seinerzeitigen Befürchtungen nicht so falsch gelegen haben.

Ein probates Beispiel dafür ist der Beitrag „SPD am Scheideweg“ vom Mai 2017, der zur aktuellen Diskussion passt. Kurt Nelhiebel schrieb damals:
„Nur eine Partei, die so verunsichert ist wie die SPD, konnte sich in die Illusion flüchten, mit einem Wechsel an der Spitze ließe sich alles zum Besseren wenden. Ein Grashalm wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht, besagt ein chinesisches Sprichwort. Zerknirscht meinte der SPD-Vorsitzende Martin Schulz am Abend der Wahlniederlage seiner Partei in Nordrhein-Westfalen, er sei schließlich kein Zauberer. Wussten das die Beteiligten nicht?
Alles Analysieren wird nichts daran ändern, dass die SPD niemals zu alter Größe zurückkehren wird, wenn sie nur die bessere CDU sein will. Immer mehr Wähler betrachten die Sozialdemokratische Partei nicht als Alternative zur CDU/CSU, sondern als deren Nothelfer und Mehrheitsbeschaffer. Neun Vorsitzende hat die SPD in 20 Jahren verschlissen, ohne dass sich etwas an ihrer Grundmisere geändert hätte, an ihrer Glaubwürdigkeit als Vertreterin der sozial Schwachen und Benachteiligten.“

Ein anderer Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob verfassungsfeindliche Hetze, die nach § 130 Strafgesetzbuch geahndet wird, von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften) und Gerichten immer auch als solche bewertet wird, selbst wenn ihre Inhalte keine Interpretation zuzulassen scheinen. „Freifahrschein für Volksverhetzer“ nannte Kurt Nelhiebel seinen Beitrag vom November 2015:

„Was sich auf Pegida-Veranstaltungen abspielt, erinnert an die ersten Jahre der Weimarer Republik. [...] Damals hat sich Kurt Tucholsky die Finger wund geschrieben in der Hoffnung, die Justiz zu einer härteren Gangart gegen die Rechten bewegen zu können. Als die uniformierten Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg kein Hehl aus ihrem Hass gegen die Demokratie machten, schrieb er: »Der Militarismus ist nicht tot. Er ist nur verhindert.« Das war 1919. Inzwischen ist die Welt dabei, zu vergessen, was der deutsche Militarismus angerichtet hat.

Als kürzlich der Pegida-Vorsitzende Lutz Bachmann Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem Nazipropagandaminister Joseph Goebbels verglich, hielten manche die Zeit für gekommen, dem Hetzer das freche Mundwerk zu stopfen. Aber so einfach ist das nicht. Was manche für Volksverhetzung halten, war in diesem Fall nur eine Beleidigung. Weil der sozialdemokratische Minister dem Pöbler kein Forum bieten wollte, verzichtete er auf eine Anzeige, zumal da die Justiz ohnedies gegenüber rechten Schreiern Milde walten lässt. Das hat eine lange Tradition.

Wenn Heribert Prantl, ein Jurist von hohen Graden, in der Süddeutschen Zeitung vom 4. November 2015 schreibt, es sei rechtlich entschieden, dass Rufe wie »Ausländer raus« in Verbindung mit »Sieg Heil« den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, dann ist das nicht ganz richtig. Der Bundesgerichtshof hat dazu in letzter Instanz eine anders lautende geradezu haarspalterische Entscheidung gefällt (AZ 3 StR - 36/84).
Anlass war ein Urteil des Landgerichts Würzburg, das einen 30 Jahre alten Mann wegen Volksverhetzung mit 26 Monaten Haft bestraft hatte. Der Mann hatte Parolen wie »Ausländer raus« und »Türken raus« an die Wände gesprüht und daneben das Hakenkreuz angebracht. Deswegen kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte eine gewaltsame Vertreibung der in der Bundesrepublik lebenden Gastarbeiter und deutschen Juden gemeint habe.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und erklärte zur Begründung, dass zwar vor dem geschichtlichen Hintergrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung diese Auslegung bei der Parole »Juden raus« auf der Hand liege. Sie sei aber nicht ohne weiteres auf die anderen Äußerungen übertragbar. Wohl seien sie ihrem Wortsinn nach als eine an Ausländer gerichtete Aufforderung zu verstehen, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Bei ihnen fehlten aber allgemein bekannte geschichtliche Erfahrungen, die sie darüber hinaus ohne weiteres als - im Sinne des § 130 StGB strafbare - Aufforderungen zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen erscheinen ließen.

Eine gewagte Argumentation. Nachdem zahlreiche Mordanschläge auf Türken die vom BGH vermissten allgemein bekannten geschichtlichen Erfahrungen sozusagen nachgeliefert hatten, erkundigte ich mich beim Bundesgerichtshof, ob er sich nicht korrigieren wolle. Der Präsident des BGH ließ mich wissen, dass es dem Bundesgerichtshof schon aus organisatorischen Gründen nicht zumutbar sei, »zur Entwicklung seiner Rechtsprechung in Einzelfragen sozusagen gutachterlich Stellung zu nehmen«.

Es dauerte etwa zehn Jahre, ehe der BGH die Zügel etwas anzog, (l AtR 583/94), aber an seiner Milde gegenüber dem Missbrauch der Meinungsfreiheit änderte sich grundsätzlich nichts. Rückendeckung bekam er vom Bundesverfassungsgericht, das in einem gravierenden Fall das Recht der NPD auf freie Meinungsäußerung höher bewertete, als den Schutz von Opfern des Rassenwahns vor Verunglimpfungen durch rechtsradikale Hetzer.

Um was ging es? Nachdem 2004 mehrere Gerichte eine Protestveranstaltung der NPD gegen den Bau einer Synagoge in Bochum verboten hatten, machte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilrechtsverfahren die Bahn für die NPD frei und begründete das wie folgt: »Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht allgemein und ohne eine tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck des Grundrechts übereinstimmt, unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen widersprechen. Beschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen nicht darauf gestützt werden, was in einer Versammlung möglicher Weise gesagt werden würde, sondern ob sich die Versammlungsteilnehmer gegenüber anderen Bürgern aggressiv und provokativ verhalten würden.« (IBvQ 19/04).

Der Direktor der Berliner Stiftung Topographie des Terrors, Rabbiner Andreas Nachama, wertete die Entscheidung damals als Zeichen eines gesamtgesellschaftlichen Paradigmenwechsels. Wie recht er hatte, zeigt das immer frecher werdende Auftreten des rechten deutschen Sektors, dessen Wortführer sich nicht mehr damit begnügen, Ausländer zur Zielscheibe von Ressentiments zu machen, sondern immer häufiger auch die gewählten Vertreter des eigenen Volkes beschimpfen, so wie das während der Weimarer Zeit der Fall war, als Kurt Tucholsky mit Blick auf die Justiz dichtete:
»Du gibst dich unparteilich am Strafgesetzbuchband
Du bist es nicht. Nur freilich: Juristen sind gewandt.«

Während ich an dieser Rezension schreibe, wird immer deutlicher, dass der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke von einem seit Jahren bekannten Straftäter aus dem rechten Milieu verübt wurde. Und dass dieser dafür direkten und unterschwelligen Beifall aus Kreisen der AfD erhält. Auch deswegen ist es mir wichtig, Kurt Nelhiebels Aufsatz ungekürzt wiederzugeben.

Im Kontext dieses Themas steht auch Nelhiebels Erinnerung an einen Besuch bei Heinrich Hannover im Mai 2016: „Unvergesslicher Tag“.
Der Bremer Anwalt hatte zusammen mit seiner Frau Elisabeth 1966 ein Buch über politische Justiz zwischen 1918 und 1933 verfasst. Vielen, die während der 1960er und 1980er Jahre den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert hatten und sich ihr Grundrecht vor Gericht erstreiten mussten, war Heinrich Hannover ein sachkundiger und solidarischer Rechtsbeistand. Ich erinnere mich noch an eine Tagung des Verbands der Kriegsdienstverweigerer im Mai oder Juni 1967 in Wuppertal, auf der Hannover einen Vortrag über das Thema hielt. In der anschließenden Diskussion kam die Rede auch auf das seinerzeit noch neue Buch über die politische Justiz in der Weimarer Republik, die allzu häufig den Nationalsozialisten den Weg geebnet hatte.

Der Spannungsbogen der Beiträge dieses Lesebuchs reicht von Würdigungen des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer- der gegenüber dem BGH durchsetzte, daß der von ihm vorbereitete Auschwitzprozeß  ab 1963 in Frankfurt durchgeführt werden konnte, worüber der junge Journalist Kurt Nelbhiebel für eine Wiener Zeitung berichtete - über Nachrufe über Richard von Weizsäcker und Ego Bahr sowie Anmerkungen über diverse Formen des alltäglichen Faschismus bis hin zu Analysen über die Politik und das politische Bewusstsein der SPD. Je tiefer ich mich in die Artikel eingelesen hatte, um so mehr empfand ich Kurt Nelhiebel als einen (säkularen) Propheten dieser Zeit, der unablässig zur Umkehr aufruft.

Die Lektüre dieser 250 Seiten wäre mir jedoch leichter gefallen, wenn das Verlagslektorat die Beiträge nach Themengruppen sortiert hätte. Da ich selbst mehr als vier Jahrzehnte im Verlagswesen tätig war, empfinde ich diesen Nachteil sogar als sehr ärgerlich. Denn er könnte verhindern, dass dieses Buch nicht im erhofften Maß seinen Weg zu jenen Lesern findet, die es unbedingt lesen sollten: nämlich zu den Unangepassten, die trotz der widrigen politischen Lage noch nicht völlig hoffnungslos geworden sind.

Foto:
Umschlagbild
© Ossietzky Verlag

Info:
Kurt Nelhiebel schreibt natürlich weiter. Sein letzter Beitrag in Weltexpresso erschien zu seinem 92. Geburtstag am 29. Juni
https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/16415-wo-der-hund-begraben-liegt

Bibliografische Information:
Kurt Nelhiebel
Das dünne Eis von gestern und heute
Zeitgeschehen nah besehen
256 Seiten, Paperback
Ossietzky Verlag, Dähre
Auflage 2019
ISBN 978-3-944545-15-8
Ladenpreis 14,00 Euro