Stadt Frankfurt stellt weiteren Meilenstein für bezahlbares Wohnen vor
Manfred Schröder
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 13. April, eine Novellierung der Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Mit der Überarbeitung werden neue finanzielle Anreize für den Bau von Sozialwohnungen geschaffen. Vor Inkrafttreten ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Wie überall in Städten, die einen gewaltigen Zugang an neuen Bürgern haben, was in Frankfurt derzeit dramatisch ist, gibt es Wohnungsnot vor allem für diejenigen, die die überhöhten Wohnpreise einfach nicht bezahlen können. Das ist in der Bankenstadt Frankfurt schon lange Thema. „Mit der Überarbeitung des Förderwegs 1 gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um unsere Wohnungsbauförderprogramme noch attraktiver zu machen. Wir schaffen in der Konsequenz langfristig deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Hierzu trägt insbesondere die um zehn Jahre verlängerte Bindungsdauer bei, mit der wir bezahlbaren Wohnraum deutlich länger als bisher erhalten können.“
„Wir setzen mehr Impulse, um in Frankfurt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Neben zinslosen Darlehen bieten wir daher künftig auch einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Quadratmeter an, wenn dafür Sozialwohnungen gebaut werden. Damit machen wir deutlich, wie wichtig für uns der soziale Wohnungsbau in Frankfurt ist. Klar ist aber auch, dass wir Steuergeld nachhaltig einsetzen müssen. Wir haben daher die Bindungen der geförderten Wohnungen um zehn Jahre auf 30 Jahre verlängert“, sagt Stadtrat Josef.
Mit der Novellierung wird ein pauschaler Finanzierungszuschuss eingeführt. Er soll dazu beitragen, dass die Inanspruchnahme des Programms gesteigert wird. Eine Zusatzförderung ist künftig möglich, um die Anreize sowohl für den Bau im Passivhaus und gleichwertigen energetischen Standards als auch für barrierefrei erreichbare Wohnungen und Räume für soziale und kulturelle Aktivitäten zu erhöhen (etwa Gemeinschaftsräume), die über den üblichen Standard hinausgehen.
Die geförderten Wohnungen unterliegen zukünftig einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren – bislang sind es 20 Jahre. „Wir haben die Absicht, auch längere Bindungen zu vereinbaren, etwa mit stadt- oder landesnahen Wohnungsbaugesellschaften“, sagt Stadtrat Josef.
„Angesichts der über 9500 registrierten Haushalte, die auf eine Sozialwohnung warten und dem gleichzeitigen Rückgang von geförderten Wohnungen, müssen wir diese langfristig sichern. Ein nennenswerter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand ist in Frankfurt auf Jahrzehnte erforderlich, die Überarbeitung des Programms war dringend notwendig“, erläutert Josef.
Bei einer freiwilligen vorzeitigen und vollständigen Rückzahlung des Förderdarlehens vor Ablauf der Zweckbindung muss der Zuschuss vollständig zurückgezahlt werden und es besteht eine Nachwirkungsfrist von fünf Jahren. Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung der Darlehen ist frühestens nach Ablauf von zehn Jahren zulässig.
Die Darlehen sind die ersten 30 Jahre zinslos – bislang galt ein Festzins von 0,5 Prozent, außerdem ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 Prozent. Beide Kostenfaktoren wurden nun gestrichen, dies verbessert die Darlehenskonditionen und die Wirtschaftlichkeit der Förderprojekte.
Außerdem sieht die Neufassung eine Reihe von redaktionellen und teilweise inhaltlichen Angleichungen an die Regelungen im Förderweg 2 vor, um die Richtlinien und Anlagen zu vereinheitlichen beziehungsweise zu vereinfachen. Das verbessert beispielsweise die Möglichkeit, beide Förderwege in einem Gebäude umzusetzen, und dient insgesamt einer verständlicheren Anwendung.
„Insgesamt gesehen können wir künftig unsere kommunale Wohnungsbauförderung von jährlich 45 Millionen Euro noch passgenauer einsetzen“, lautet das Fazit von Planungsdezernent Josef.
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