In den Himmel ragendes Mahnmal am Flughafen dicht am Frankfurter Kreuz bleibt erhalten
Horst Weibezahl/pia
Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Jedesmal, wenn man mit dem Auto vorbeidonnert oder minuten-, ja stundenlang vor oder hinter dem Frankfurter Kreuz im Stau steht, fällt einem das einsame, in den Himmel ragende Mahnmal, das Luftbrückendenkmal, besonders auf.
„Anlässlich der Feierlichkeiten zum 65-jährigen Jubiläum der Berliner Luftbrücke ist es mir eine besondere Freude mitteilen zu können, dass das Frankfurter Luftbrückendenkmal zum Kulturdenkmal erklärt wurde“, verkündet nun Bürgermeister Olaf Cunitz. „Somit ist der Erhalt des Denkmals dauerhaft sichergestellt.“ Nachdem es vor einigen Wochen wegen Bautätigkeiten auf dem Flughafengelände Gerüchte über einen möglichen Abriss des Denkmals gab, hatte sich Bürgermeister Cunitz bereits bei der Fraport AG für den Erhalt des Luftbrückendenkmals am jetzigen Standort eingesetzt. Durch das Städtische Denkmalamt und die Landesdenkmalpflege wurde dazu eine Überprüfung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz in die Wege geleitet, was schließlich zur jetzigen Unterschutzstellung als Kulturdenkmal geführt hat.
Die Nähe zum Flughafen muß sein, denn auf dem Areal des Flughafens Berlin-Tempelhof wurde 1951 das Luftbrückendenkmal, das an die Versorgung der Westberliner Bevölkerung während der Berlin-Blockade von 1948-1949 erinnern soll, feierlich eingeweiht. Der Schöpfer des Denkmals, Architekt Eduard Ludwig (1906-1960), hatte einen angedeuteten Betonbrückenbogen entworfen, der sich mit drei auslaufenden Streben nach Westen reckt –eine Gestaltung, die dem Objekt im Berliner Volksmund den Namen „Hungerkralle“ einbrachte.
Die drei Streben symbolisieren die drei Luftkorridore, über die die Hilfsgüter nach Berlin geleitet wurden, nämlich von Frankfurt, Hannover/Celle und Hamburg aus. Auf Betreiben des Vereins Luftbrücke Frankfurt-Berlin 1948-1949 wurde mehr als dreißig Jahre später im Jahr 1985 eine genaue Kopie des Denkmals angefertigt, die als Pendant zum Berliner Brückenbogen am östlichen Rand des Frankfurter Flughafengeländes aufgestellt wurde. Dadurch gelang eine symbolische Schließung des Bogens, der für den südlichen Luftkorridor der Luftbrücke steht. 1988 folgte ein dritter Brückenbogen in Celle, in Erinnerung an den mittleren Luftkorridor Hannover-Berlin.
Nachdem das originale Luftbrückendenkmal in Tempelhof bereits in das Berliner Denkmalbuch aufgenommen wurde, findet nun auch das Frankfurter Pendant seinen Weg in die Denkmalliste der Stadt. Es ist nicht nur als Symbol für eines der wichtigsten Nachkriegsereignisse achtens- und schützenswert, sondern auch als Zeugnis des bürgerschaftlichen Engagements, das seine Errichtung vor knapp 30 Jahren ermöglichte. Das Denkmal flankieren heute zwei historische Flugzeuge, die Flugzeugtypen Douglas C-47 und Douglas C-54, die wegen ihrer Transportflüge nach Berlin als "Rosinenbomber" bekannt wurden.