Siegrid Püschel
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Rund drei Wochen vor dem Kommunalwahltermin am 14. März zeichnet sich ein starker Anstieg bei der Briefwahl ab. Bis zum Donnerstag, 18. Februar, wurden für die Wahlen der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) rund vier Mal so viele Briefwahlunterlagen ausgegeben wie zum gleichen Zeitpunkt vor den jüngsten Wahlen.
„Wir sehen unsere Vermutung bestätigt, dass wegen der Pandemie deutlich mehr Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Stimmzettel bequem und sicher zu Hause auszufüllen“, sagte der für Wahlen zuständige Dezernent Jan Schneider. „Darauf sind wir eingestellt und haben unter anderem die Zahl der Briefwahlbezirke gegenüber früheren Wahlen erhöht.“
Bis zum 18. Februar, 24 Tage vor der Wahl, wurden für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der 16 Ortsbeiräte rund 69.000 Wahlscheine ausgegeben. Das entspricht einem Anteil von rund 13,5 Prozent aller Wahlberechtigen. Bei der Kommunalwahl 2016 waren es zum gleichen Zeitpunkt lediglich rund 17.300 Wahlscheine. Für die KAV-Wahl wurden in diesem Jahr bereits rund 11.700 Wahlscheine ausgegeben, was einem Anteil von etwa 5,9 Prozent aller Wahlberechtigten entspricht. Bei der jüngsten KAV-Wahl im November 2015 waren es zum gleichen Zeitpunkt vor dem Wahltermin nur rund 2900 Wahlscheine.
Briefwahlunterlagen können weiterhin beantragt werden, zum Beispiel bequem unter http://www.frankfurt.de/briefwahlunterlagen im Internet. Direkt zu diesem Online-Formular führt auch der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, der sich einfach mit dem Smartphone scannen lässt. Die Wahlbenachrichtigungen – insgesamt sind es rund 630.000 in ganz Frankfurt – werden bis spätestens Samstag, 20. Februar, allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen zugestellt. Von 22. bis 26. Februar wird das Wählerverzeichnis im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Briefwahllokal Innenstadt, Lange Straße 25-27, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 26. Februar, 13 Uhr, schriftlich beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen Einspruch einlegen. Weitere Informationen sind telefonisch unter 069/212-40400 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhältlich.
Wegen der logistischen Abläufe kann es passieren, dass Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung erst nach der Zustellung der zuvor bereits beantragten Briefwahlunterlagen erhalten. In diesem Fall kann die Benachrichtigung einfach ignoriert werden. Durch einen Vermerk im Wählerverzeichnis ist auf jeden Fall sichergestellt, dass Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimmen bereits per Brief abgegeben haben, nicht im Wahllokal ein zweites Mal wählen können.
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Quelle: Stadt Frankfurt
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