Katharina Klein
Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Auch dies bringen wir zum Überblick für alle, sozusagen als Anschauungsmaterial. Seit Pfingstmontag ist Frankfurt raus aus der Bundesnotbremse. Damit greifen die Corona-Regeln des Landes. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis Sonntag, 6. Juni, unter dem Schwellenwert von 100, wovon auszugehen ist (Inzidenz laut RKI heute: 51,2), rückt die Stadt ab Montag, 7. Juni, in die zweite Stufe der Landesverordnung auf – und einige weitere strenge Corona-Regeln werden gelockert.
Das ändert sich:
Private Treffen mit bis zu zehn Personen sind erlaubt – plus Geimpfte/Genesene und Kinder unter 14, die hier nicht mitzählen.
• Schulunterricht für alle Klassen in Präsenz, Testpflicht bleibt.
• Sport: Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Schwimmbäder dürfen öffnen – in Frankfurt soll es ab Montag losgehen.
• Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt die Testpflicht, ein Test wird aber empfohlen.
• Alle Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen – mit begrenzter Kundenzahl und Maskenpflicht.
• Gastronomie: Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Auch der Innenbereich darf wieder öffnen – hier gibt es jedoch eine Testpflicht.
• Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen steigt die maximale Auslastung auf 75 Prozent.
Am Montag tritt auch die angepasste Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft, die unter anderem Maskenpflicht regelt. Sie gilt zunächst bis Ende des Monats und bringt weitere, maßvolle Lockerungen.
Das ist neu:
Die Maskenpflicht wird vom Alleenring auf den Anlagenring eingeschränkt und gilt wie bisher auch auf den großen Einkaufsstraßen (jeweils von 8 bis 22 Uhr). Konkret:
• im gesamten inneren Anlagenring
• der Berger Straße
• der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes,
• der Leipziger Straße,
• der Zeil,
• der Goethestraße,
• des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße,
• der Neuen Kräme,
• der Königsteiner Straße beschränkt auf den Bereich zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße,
• der Braubachstraße,
• der Münchener Straße und
• der Kaiserstraße.
Darüber hinaus ist die Maske überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Weiterhin gilt ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 24 Uhr und 6 Uhr sowie ein Alkoholkonsumverbot auf den bekannten öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen.
Oberbürgermeister Peter Feldmann sagt: „Die Lockerungen haben die Frankfurter sich hart erarbeitet. Mit viel Disziplin haben wir erreicht, dass wieder alle Jahrgänge in die Schule dürfen, dass im Einzelhandel wieder ein Stück Normalität eingeht – und Gastronomen unter Auflagen nun auch im Innenraum bewirten können. Bei aller Freude dürfen wir jedoch nicht vergessen: Die Pandemie ist immer noch da. Deshalb bleibt es überall dort bei der Maskenpflicht, wo viele Menschen unterwegs sind und es eng zugeht. Ich bin überzeugt: Die Mehrheit der Frankfurterinnen und Frankfurter hat hierfür Verständnis.“
Gesundheitsdezernent Stefan Majer betont: „Wir sind auf einem guten Weg, dürfen aber jetzt nicht zu schnell zu weitgehend lockern, damit wir nicht neue Rückschläge provozieren. Aber das Durchhalten zahlt sich jetzt aus. Wir sehen eine Entspannung in den Krankenhäusern, auch weil immer mehr Menschen sind geimpft. Die Öffnungsschritte tun uns allen sehr gut und wir sollte das genießen - aber bitte mit Verstand. Wichtig bleibt, dass wir weiter Maske tragen, wo dies notwendig oder vorgeschrieben ist und die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt konsequent weiterverfolgen. Das Virus wird nicht einfach verschwinden, da müssen wir alle dranbleiben.“
„Es ist gut, dass wir dank sinkender Zahlen unser gesellschaftliches Miteinander ein Stück mehr leben können. Dennoch zeigen uns die Masken in der Innenstadt, dass weiterhin Vorsicht, Rücksicht und Respekt wichtig sind. Nur ein vernünftiger Umgang mit den nun anstehenden Lockerungen kann diese sichern. Es ist daher wichtig, dass auch weiterhin Gemeinsinn vor Leichtsinn stehen muss“, sagt Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker.
Wirtschafts- und Sportdezernent Markus Frank fügt hinzu: „Für das Lebensgefühl unserer kleinen und großen Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaftskraft von Frankfurt am Main ist das Erreichen der zweiten Stufe ein bedeutender Schritt. Wir haben uns alle seit Wochen auf den Restart und gerade auch auf die Öffnungen im Sport gefreut. Pünktlich am Montag starten wir unsere Freibadsaison, ich bin sicher, so sehnsüchtig haben wir diesen Termin schon lange nicht erwartet.“
Corona-Regeln für den Sport in Frankfurt am Main in Stufe 2
Sportdezernent Markus Frank sagt: „Voraussichtlich liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am kommenden Montag, 7. Juni, in Frankfurt am Main den 14. Tag in Folge unter 100. Die Corona-Regeln des Landes erlauben dann weitere Lockerungen für den Sport und den Besuch der Freibäder. Ich freue mich über diese Entwicklung und hoffe sehr, dass Sport und Freizeitschwimmen bald wieder ohne Einschränkungen möglich sein wird.“
Ab Montag sind im Stadtgebiet die Corona-Regeln des Landes entsprechend Stufe 2 gültig. Diese erlaubt weitere Lockerungen, die hier im Einzelnen für den Sport aufgeführt werden:
Mannschaftssport ist von 7. Juni an wieder ohne Einschränkung mit einem entsprechenden Hygienekonzept und unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erlaubt. Damit können Fußball, Handball, Basketball, American-Football usw. in voller Mannschaftsstärke entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart ausgeübt werden. Ein Negativnachweis einer Infektion (Test) wird empfohlen.
Individual- und Freizeitsport in Gruppen ist mit bis zu zehn Personen erlaubt – in Anlehnung an die geltenden Kontaktbeschränkungen (Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen gestattet; geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit). Gymnastikgruppen, Kontaktsportarten wie Judo, Boxen und dergleichen sind erlaubt.
Auf den städtisch betreuten Sportanlagen hat der Vereinssport Vorrang vor dem Freizeitsport. Während des Vereinstrainings und dem Spielbetrieb kann nur eingeschränkt oder auch kein Freizeitsport stattfinden. Freizeitsportlerinnen und –sportler werden gebeten, die für sie ausgewiesenen Flächen zu nutzen.
Zuschauer sind zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen – 200 Personen im Freien, 100 Personen in Innenräumen, Negativtest wird empfohlen – nachkommen können.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die Zehnergruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und dass keine Durchmischung der einzelnen Zehnergruppen erfolgt. Auf dem Weg zur Trainingsfläche ist eine geeignete Mund-und Nasenbedeckung zu tragen.
Für das Vereinstraining gelten die verbandsspezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die weiteren sportartspezifischen Regelungen. Dies beinhaltet auch die Regelung der Zuwegung zu den Sportanlagen. Die Vereins- und Versammlungsräume bleiben weiterhin geschlossen. Die Umkleiden und Duschräume sind geöffnet, von einer Nutzung wird abgeraten.
Für die städtisch betreuten Sportanlagen gelten weiterhin die folgenden Öffnungszeiten
Sportanlage Babenhäuser: Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr
Sportanlage Hahnstraße: Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr
Sportanlage Bockenheim: Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr
Sportanlage Nieder-Eschbach: Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr
Sportanlage Goldstein: Montag bis Sonntag 7 bis 22 Uhr
Sportanlage Höchst: Samstag und Sonntag 10 bis 22 Uhr – (Montag bis Freitag in Vereinsbetreuung)
Sportpark Preungesheim: Montag bis Sonntag 8 bis22 Uhr
Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und Tennishalle: Montag bis Sonntag 8 bis 22 Uhr
Sport- und Freizeitzentrum Kalbach/Mehrzweckhalle Badminton: Montag bis Freitag 15 bis 22 Uhr, Samstag und Sonntag 8-22 Uhr
Im Sport- und Freizeitzentrum Frankfurt Kalbach sind die Tennishalle und die Mehrzweckhalle (Badminton) für Individualsport geöffnet. Die Plätze können unter http://www.Frankfurtticket.de für Badminton/Tennis Mehrzweckhalle Kalbach gebucht werden. Die Badmintonfelder stehen noch bis Sonntag, 13. Juni, zur Verfügung.
Die Leichtathletikanlage auf der Sportanlage Hahnstraße bleibt nach wie vor ausschließlich dem Leistungssport vorbehalten.
Die Öffnung der vereinsbetreuten Sportanlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine.
Grundsätzlich gelten weiterhin die Corona-Hygieneregeln. Umfangreiche Beschilderungen auf den Sportstätten erläutern die Hygiene- und Verhaltensregeln.
Ab Montag, 7. Juni, öffnen die Freibäder Silobad, Brentanobad, Freibad Hausen, Freibad Eschersheim, Freibad Nieder-Eschbach, Freibad Riedbad Bergen-Enkheim und das Stadionbad.
Wie im vergangenen Jahr geht es mit dem schrittweisen Öffnungs- und Hygienekonzept los. Alle Gäste müssen für ihr Freibadvergnügen die bekannten Verhaltensregeln unter Pandemiebedingungen einhalten: Mundschutz beim Einlass tragen, Abstände einhalten, Hände waschen, usw. In den Bädern sind genaue Informationen ausgeschildert. Von 14 bis 15 Uhr werden die Freibäder für Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen geschlossen.
Der Verkauf der E-Tickets für die zwei Zeitfenster vormittags und nachmittags startet bereits ab Mittwoch, 2. Juni, bei Frankfurt Ticket RheinMain unter http://www.Frankfurtticket.de , dem Kooperationspartner der Frankfurter Bäder.
Alternativ können Gäste die Vorteilskarte der Frankfurter Bäder an den Badkassen kaufen und mit ihren Kontaktdaten personalisieren. Damit erhalten Gäste Einlass ohne vorherige Buchung der E-Tickets.
Foto:
©
Info:
Weitere Informationen finden sich unter http://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport im Internet.
Quelle: Stadt Frankfurt