you tubeaVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 730

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im Jahr 2020 wurde ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) veröffentlicht. Ziel war es, die künftig erforderliche Personalausstattung in der stationären Langzeitpflege auf Grundlage des Pflegeverständnisses ab 2017 zu ermitteln. Dafür wurde ein Instrument entwickelt, das den Personalbedarf fachlich fundiert berechnet (Algorithmus 1.0). Für die Umsetzung liegt nun ein Vorbereitungskonzept vor.


Seit dem 1. Juli 2023 gelten bundesweit einheitliche Vorgaben zur Personalbemessung in der Langzeitpflege, die umgesetzt werden können. Zur Begleitung der Umsetzung wird zusätzlich seit Dezember 2022 ein Modellprojekt durchgeführt. Dieses Projekt überprüft die praktische Umsetzung des Algorithmus 1.0 in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Im Fokus stehen dabei qualifikationsorientierte Aufgabenverteilungen auf das Pflegepersonal in der Langzeitpflege, unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Technikeinsatz. Die Umsetzung erfordert organisatorische und personelle Anpassungen, weshalb auch diese Entwicklungen Teil des Modellprojekts sind (Personal- und Organisationsentwicklung). Nach Abschluss sollen die erprobten Konzepte flächendeckend eingeführt werden, wofür eine Implementationsstrategie entwickelt wird.

Der GKV-Spitzenverband hat nun eine überarbeitete Fassung des im Modellprogramm nach § 8 Abs.3b SGB XI erstellten Vorbereitungskonzeptes zur Umsetzung der kompetenzorientierten Bezugspflege auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht. Dieses finden Sie in der Anlage und unter dem diesem Link.

Im Vordergrund des Konzeptes steht weiterhin der so genannte "Interventionskatalog" aus dem eigentlichen Projekt nach § 113c SGB XI, allerdings in etwas abgeschwächter Form. Auf detaillierte Kompetenzanalysen wurde verzichtet. Hinsichtlich der Nutzung des Interventionskataloges finden Sie anbei auch einen Fachbeitrag u.a. von Thorsten Mittag (Pro und Contra, erschienen in der Altenpflege 10/24, Vincentz Network, Hannover).

Wichtig ist vor allem der Hinweis des Bundesministerium für Gesundheit im Vorbereitungskonzept, dass dieses Konzept erst evaluiert wird und dessen Umsetzung freiwillig ist. Auch gibt es die folgenden wichtigen Hinweise in Bezug auf die schematische Anwendung des Interventionskataloges in der Pflegesoftwaresystemen sowie die ordnungsrechtliche Berücksichtigung:

„Der Interventionskatalog und das Qualifikationsmixmodell stellen jedoch keine isolierte, schematisch anzuwendende Grundlage für eine Interventions- oder Maßnahmenplanung oder eine Personaleinsatzplanung dar weder analog noch digital mit Hilfe entsprechender Software.  Zu beachten ist darüber hinaus, dass das Vorbereitungskonzept im Rahmen des Modellprojektes begleitend evaluiert wird. Es ist daher weder geeignet für die Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen noch für die Einbeziehung in Prüfungen zur Qualität der Pflege oder für Abrechnungsprüfungen.„

Dokumente zum Download

AP_10_2024_ProundContra.pdf (307 KB)

Erste_Hinweise_zur_Umsetzung_einer_qualifikations-_und_kompetenzorientierten_Arbeitsorganisation.pdf (693 KB)

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