Studie: 75 Prozent aller Familiengutachten mangelhaft, im ZDF-Magazin "Frontal 21" heute

 

Eric Fischling

 

Köln (Weltexpresso) - 75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin "Frontal 21" exklusiv vorliegt (Sendung am Dienstag, 8. September 2015, 21.00 Uhr"). "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung.

 

Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte seien diese mangelhaften Gutachten überhaupt nicht geeignet. Trotzdem würden auf ihrer Grundlage vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, ganze Familien zerrissen. "Mit diesen mangelhaften Gutachten verdienen die Gutachter zwar viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber das Wohl der Familien und der Kinder", so Werner Leitner weiter.

 

Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Vorgesehen sind darin "Qualifikationsanforderungen für Sachverständige". Außerdem soll die Auswahl der Gutachter durch das Gericht besser begründet werden.

 

Für den Familienrechtsexperten Jürgen Rudolph, der fast 30 Jahre als Familienrichter tätig war, "ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht ausreichend". In der Praxis werde sich durch die geplante Reform kaum etwas ändern. Es gäbe nach wie vor keine Standards zur Erstellung der Gutachten. Außerdem könnten die Richter die Gutachter weiterhin völlig willkürlich auswählen. Die meisten Richter seien aber in Familienangelegenheiten überhaupt nicht ausgebildet, kritisiert Jürgen Rudolph. "Deshalb verlassen sich Richter in Rechtsfragen, die sie selbst beantworten müssten, ganz oft auf die Gutachter. Am Ende übernimmt keiner die Verantwortung."