Häufig gestellte Fragen und die Antworten im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus
Michael Bergmann, Volker Paulat
Düsseldorfer (Weltexpresso) - Das Corona-Virus (COVID-19) breitet sich auch in Deutschland mehr und mehr aus. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung. Nachfolgend gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus?
Der wirksamste Schutz vor einer persönlichen Ansteckung sowie einer Ansteckung anderer Menschen mit dem Corona-Virus ist laut dem Robert Koch Institut eine gute Händehygiene, eine korrekte Husten- und Niesetikette und zu möglicherweise erkrankten Menschen einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern einzuhalten. Einzelheiten dazu finden sich unter www.infektionsschutz.de.
Was ist zu tun, wenn man sich krank fühlt?
Wer sich selber krank fühlt und unsicher ist, was mit ihm los ist, sollte zunächst mit seinem Hausarzt telefonieren. Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner, nicht die Krankenhäuser oder die Gesundheitsämter. Alle Hausärzte sind von der Kassenärztliche Bundesvereinigung darüber informiert worden, was sie zu tun haben. Menschen mit Symptomen, die auf eine Viruserkrankung hindeuten, sollten nicht spontan ohne vorherige telefonische Ankündigung zum Arzt fahren, um die Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch mit einer als Corona-Virus-Patient identifizierten Person in Kontakt gekommen ist?
Mit zunehmender Ausbreitung des Virus kann es dazu kommen, dass jemand aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz, mit dem Corona-Virus infiziert wurde. In diesem Fall sollten Betroffene das Gesundheitsamt ihres Wohn- beziehungsweise ihres ständigen Aufenthaltsortes anrufen, da die Verfolgung von Kontaktpersonen für die Bekämpfung der Ausbreitung des Virus von großer Bedeutung ist. Das zuständige Gesundheitsamt wird den Betroffenen, wenn er keine weiteren Krankheitszeichen aufweist, zunächst unter eine 14-tägige häusliche Quarantäne stellen. Häusliche Quarantäne heißt: Der Betroffene darf seine häusliche Umgebung nicht verlassen, was durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes regelmäßig kontrolliert wird. Sollte der Betroffene in dieser Zeit Krankheitssymptome verspüren, muss er sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt sowie an das Gesundheitsamt wenden.
Was bedeutet häusliche Quarantäne?
Häusliche Quarantäne bedeutet die Trennung des Betroffenen von anderen Menschen, um die Ausbreitung der Infektion zu vermeiden. Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen lebensnotwendigen Gütern kann in diesem Fall zum Beispiel durch Lieferservice oder Nachbarn sichergestellt werden.
Was ist zu tun, wenn jemand selbst mit dem Corona-Virus infiziert ist und keine Krankheitssymptome zeigt?
Wer mit dem Corona-Virus infiziert ist und keine Krankheitssymptome zeigt, wird zunächst in häuslicher Quarantäne bleiben müssen. In dieser Zeit wird sich das Gesundheitsamt täglich mit dem Betroffenen in Kontakt setzen, um seinen Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.
Was muss getan werden, wenn jemand mit dem Corona-Virus infiziert ist und Krankheitssymptome zeigt?
Wenn ein Patient mit dem Corona-Virus infiziert ist und Krankheitssymptome zeigt, wird er in einem geeigneten Krankenhaus stationär aufgenommen. Er wird dort entsprechend seiner Krankheitssymptomatik behandelt. Parallel dazu informiert das Gesundheitsamt bekannte Kontaktpersonen. Für Arbeitgeber Menschen die seitens des Gesundheitsamtes unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen ihr Zuhause nicht verlassen. Besonders kleinere Betriebe sollten bereits zum jetzigen Zeitpunkt überlegen, was sie in einer solchen Situation tun können, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Überall dort, wo sich mobile Arbeit anbietet, sollte sie bereits jetzt als Lösung in Betracht gezogen werden.
Wer zahlt den Verdienstausfall für einen unter häuslicher Quarantäne stehenden Patienten?
Ein Patient, der unter Quarantäne steht ohne tatsächlich krank zu sein, kann, wenn dies möglich ist, seiner Arbeit im "Home Office" nachgehen. Voraussetzung ist, dass sich die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen lässt und dass die notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. Wer seine Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen kann, muss nicht auf sein Gehalt verzichten. Wird man nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, bekommt der Betroffene für die ersten sechs Wochen der Quarantäne sein Nettogehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann sich das Geld auf Antrag von der anordnenden Behörde erstatten lassen.
Kann ein Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken?
Arbeitnehmer dürfen nicht zu Hause bleiben oder eigenständig ins Home Office gehen. Auch wer Angst hat, sich auf dem Weg ins Büro oder am Arbeitsplatz mit dem Virus anzustecken, muss seiner Arbeit nachgehen.
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Info:
Wer weitere Fragen zum Thema hat, kann sich unter Telefon 0211-8996090 informieren. Die Rufnummer ist rund um die Uhr erreichbar.