Klagerecht für Tierschutzverbände setzt sich in den Bundesländern durch
Katharina Klein
Düsseldorf (Weltexpresso) – Es ist schon 15 Jahre her, daß der Gründer der Stiftung Albert Schweitzer, der Rechtsanwalt Wolfgang Schindler, Tierschutzgeschichte geschrieben hat. Er war derjenige, der das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen konnte, dass die Haltung von Hennen in Legebatterien einen Verstoß gegen unser Grundgesetz darstellt.
Wolfgang Schindler hatte die Regierung von Nordrhein-Westfalen überzeugt, Klage einzureichen und ihn als Anwalt zu beauftragen. Er gewann den Fall im Jahr 1999. Seitdem hat es vor Gericht keinen vergleichbaren Durchbruch mehr für die Tiere gegeben. Das liegt vor allem daran, dass Tierschutz- und Tierrechtsverbände nie das Klagerecht erhielten. Unglaublich, aber wahr: Selbst bei schlimmsten Verstößen hatten Tierschutzorganisationen schlichtweg nicht das Recht, die Fälle vor Gericht zu bringen.
Doch damit ist jetzt Schluß: Die ersten Bundesländer haben das Klagerecht für Tierschutzverbände eingeführt; weitere werden bald folgen. Das eröffnet allen angesprochenen Organisationen selbst oder andere in Kooperation mit den klagebefugten Organisationen vor Ort völlig neue Möglichkeiten, um gegen die schlimmsten Formen der Massentierhaltung vorzugehen. Einen ersten Fall, der das System der Haltung von Sauen in körpergroßen Käfigen zu Fall bringen kann, bearbeitet die Stiftung schon gemeinsam mit ARIWA und der Erna-Graff-Stiftung.
Wer das Schreddern von kleinen, nicht benötigten Kücken in den Fernsehberichten mit eigenen Augen gesehen hat, dem bleibt sicher jeder Hühnerschenkel künftig im Halse stecken. Uns auf jeden Fall ging es so und wir wollen kein Fleisch mehr essen und für Tiere etwas tun, damit sie unter anständigen Umständen auf der Erde leben können. Um das enorme Potential der Verbandsklage auch darüber hinaus nutzen zu können, sind Organisationen wie die Albert Schweitzer Stiftung auf zusätzliche Spenden angewiesen. Kosten werden u. a. für juristische Vorabrecherchen, Gutachten und Rechtsanwälte anfallen.
Darum ruft deren Geschäftsführung zu Spenden oder Förderschaften auf, damit diese Prozesse geführt werden können und damit die Tierschutzgeschichteweitergeschrieben werden kann.
PS: Die Organisation Animal Charity Evaluators hat 155 Tierschutz- und Tierrechtsverbände auf der ganzen Welt geprüft und die Albert Schweitzer Stiftung in den Kreis der sieben effektivsten Organisationen aufgenommen, was die Stiftung als Beleg dafür angibt, dass Ihre Spenden und Beiträge dort hervorragend investiert sind.
INFO:
http://albert-schweitzer-stiftung.de/
wo auch die Bankverbindungen für Spenden aufzurufen sind.
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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