Umweltinstitut München e.V.
München (Weltexpresso) - Im Oktober 2022 versprach Bundeskanzler Olaf Scholz im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke die Verabschiedung eines “ambitionierten” Energieeffizienzgesetzes. Nach monatelanger Verzögerung liegt nun ein abschließender Referentenentwurf für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Das Umweltinstitut München kritisiert im Rahmen der Verbändeanhörung in einer Stellungnahme, dass die Bundesregierung auf verbindliche, sanktionierbare Vorgaben völlig verzichtet. Damit werden die Effizienzziele nicht zu erreichen sein. Ein ambitioniertes Gesetzesvorhaben sei im vorliegenden Entwurf nicht mehr zu erkennen.
Umweltschützer:innen zeigen sich vom Entwurf für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) enttäuscht, da die Bundesregierung weiterhin auf verbindliche Vorgaben zum Erreichen der Effizienzziele verzichten möchte:
“Der vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz enthält im Gegensatz zu früheren Entwürfen keine verbindlichen Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzziele. Das macht das Gesetz zu einem zahnlosen Tiger, denn inzwischen sollte allgemein bekannt sein, dass freundliche Einladungen und freiwillige Selbstverpflichtungen beim Klimaschutz nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen. Das Fehlen von verbindlichen Vorgaben hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Endenergieverbrauch in Deutschland kaum gesenkt wurde. Selbst hochwirtschaftliche Effizienzmaßnahmen werden bisher nicht umgesetzt", kritisiert Dr. Leonard Burtscher, Referent für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut. “Trotzdem genügt es der Bundesregierung, wenn in Zukunft Pläne für das Erreichen von Effizienzzielen geschrieben werden. Ob diese anschließend wirklich umgesetzt werden oder in der Schublade verschwinden, überlässt die Regierung dem Schicksal”, so Burtscher weiter.
Hinzu kommt, so das Umweltinstitut, dass das im Gesetz festgelegte Ziel einer Senkung des deutschen Endenergieverbrauchs um 26,5 Prozent bis zum Jahr 2030 lediglich die jüngsten europäischen Vorgaben in deutsches Recht umsetzt und somit kaum als ambitioniert bezeichnet werden kann. Vor allem aber soll das Effizienzziel einer so genannten Review-Klausel unterliegen. “Wenn bis zum Zeitpunkt des Reviews im Jahr 2027 absehbar ist, dass die Ziele verfehlt werden, können diese beliebig angepasst werden”, kritisiert Franziska Buch, Referentin für Energie- und Klimapolitik und Mitglied des Vorstands beim Umweltinstitut. “In Kombination mit der fehlenden Verpflichtung zur Energieeinsparung ist damit ein Scheitern bereits im Gesetzestext angelegt und scheinbar eingepreist. Die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft kann aber in der gebotenen Geschwindigkeit nur gelingen, wenn wir in allen Sektoren den Gesamtenergiebedarf deutlich reduzieren. Dafür ist das vorliegende Gesetz nicht geeignet", so Buch weiter.
Angesichts des stark wachsenden, enorm energiehungrigen IT-Sektors sind wirkungsvolle Effizienzvorgaben für Rechenzentren von großer Bedeutung für die Ziele zur Energieeinsparung. Doch auch an dieser Stelle wurde das Gesetz bis zur Unkenntlichkeit entschärft: “Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für Rechenzentren sind inzwischen nur noch als Farce zu bezeichnen”, so Leonard Burtscher. “Die im Gesetzentwurf genannte Grenze für die Definition von Rechenzentren, eine Nennanschlussleistung ab 200 kW, betrifft weniger als ein Prozent der tatsächlich in Deutschland ansässigen Rechenzentren. Die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität sind so lasch, dass moderne, große Rechenzentren sie ohnehin schon erfüllen. Signifikante Effizienzgewinne sind demnach auch hier nicht zu erwarten.”
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Die vollständige Stellungnahme des Umweltinstituts im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie hier herunterladen.