F bompolizeiEin Lob für die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks über Evakuierung der Bevölkerung und Entschärfung der Luftmine, Teil 4

Gerhard Wiedemann

Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Zu diesem Zeitpunkt, so gegen 10 Uhr schien es noch nicht problematisch, daß das Gebiet nicht geräumt war, denn schlau geworden durch Evakuierungen in anderen Städten, hatte die Polizei zwischen Räumungstermin 8 Uhr und Beginn der Bombenentschärfung um 12 Uhr diese vier Stunden zum Nachschauen und Bewohner Herausexpedieren eingeplant.

Hätten diese Trotzigen hr gehört, dann allerdings hätten sie sich sogar im Recht gefühlt. Lange nämlich geisterte durch die Diskussionen und Meldungen, man könne die Leute, die sich weigerten, ihre Wohnung zu verlassen, nicht zwangsweise holen. Dazu gäbe es kein Recht.

Kurzgesagt ist dies anders. Die Polizei darf nicht einfach Wohnungen stürmen. Wenn sie klingelt und jemand öffnet, darf sie diesen festnehmen und wegführen, sogar festhalten, wenn die Gefahr besteht, daß er ins Sperrgebiet zurückgeht. Wenn aber jemand auf Klingeln nicht öffnet, dann braucht die Polizei einen richterlichen Beschluß, die Tür öffnen zu dürfen, was Schlüsseldienste übernehmen und dann dürfen die widerständigen Bewohner auch aus ihren Wohnungen transportiert werden.


Folgen der mutwillig herbeigeführten Verzögerungen

Das haben wirklich einige ausgereizt, so daß die Freigabe des Gebiets erst zweieinhalb Stunden nach dem vorgesehen Termin beginnen konnte. Das bewegte die Redaktion sehr. Was geht in Menschen vor, die sich so verhalten. Sind es Idioten? Wollen sie damit etwas ausdrücken, was über persönliche Geltungssucht hinausgeht? Ist das nicht genau ein Zeichen unserer Zeit, daß sehr viel über individuelle Rechte gesprochen und geschrieben wird und sehr wenig über das, was Menschen in einer Gemeinschaft an Gemeinsinn aufbieten müssen, damit Zusammenleben gewaltfrei funktioniert?

Wir diskutierten auch heftig über die Folgen dieser Verzögerung, von der ja die rund 65 000 Bewohner betroffen sind, die erst später als vorgesehen, in ihre Behausungen zurückkönnen – zu diesem Zeitpunkt wußte aber keiner, ob es überhaupt gut ausgeht mit der Entschärfung. Da war es gut, immer wieder vor Augen zu führen, warum das ganze Unternehmen stattfand. Nicht als Übung für den Ernstfall, sondern als Ernstfall, wenn die Bombe explodieren sollte. Was hätte geschehen können.

Doch, die Mehrheit war einverstanden, daß diese individuellen Verweigerer die Kosten bezahlen sollten, die sie verursacht hatten. Kosten? Immense. An diesem Tag sprach niemand davon. Regulär entfallen Kosten bei Beseitigung von Gefahren im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg auf das jeweilige Bundesland. Hier also Hessen.

Fortsetzung folgt

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