hr rechnungshof 104 t 1472141870958 v 16to7Staatsrechtler sehen Gefahr verdeckter ParteienfinanzierungRechnungshof prüft die Doppelfunktionen der Sprecher von Landtagsfraktionen und Parteien

Gerhard Wiedemann

Wiesbaden (Weltexpresso) - Eine seit Jahrzehnten geübte Praxis im Hessischen Landtag kommt auf den Prüfstand: Die hauptamtlich angestellten Pressesprecher der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP sind ebenfalls für die Landesverbände ihrer Parteien tätig.

Auf Anfrage von hr-iNFO erklärte dazu der Präsident des Landesrechnungshofes, Walter Wallmann: „Wir werden in der aktuellen Prüfung der Fraktionen die Tätigkeit der Pressesprecher der Fraktionen schwerpunktmäßig prüfen.“ Dabei geht es um die Frage, ob die Sprecher in den Jahren 2015 und 2016 in ihrer von den Fraktionen bezahlten Arbeitszeit für die Parteien gearbeitet haben.

Nach Angaben der Fraktionen sind die Sprecher nur in geringem Umfang für die Parteien tätig. Auf Anfrage gibt die CDU für ihren Sprecher und dessen Stellvertreter „genehmigte Nebenbeschäftigungen“ an. Die SPD-Fraktion erklärt, ihr Sprecher habe zusätzlich einen „Arbeitsvertrag mit dem SPD-Landesverband“. Der Grüne Fraktionssprecher arbeitet als stellvertretender Pressesprecher des Landesverbandes „auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung“. Ebenso bei der FDP – dort seien der Fraktionssprecher und seine Stellvertreterin bei der Partei „geringfügig beschäftigt“. Das steht im Widerspruch zu Angaben des Rechnungshofes. Der ging nach eigenen Angaben bislang davon aus, die Fraktionssprecher seien ehrenamtlich für die Parteien aktiv. Die Linke hat nach eigenen Angaben beide Sprecherfunktionen personell getrennt.

Nach Anfragen von hr-iNFO bei den Fraktionen gibt es dort bisher keine nach Funktionen getrennte Zeiterfassung. Das hält der Staatsrechtler Hermes jedoch für nötig: „Kein Mensch glaubt, dass jemand, der zu hundert Prozent für die Fraktion arbeitet, die Parteiarbeit nur in der Freizeit macht“.


Foto: Bild © Rechnungshof