Jacques Ungar
Tel Aviv (Weltexpresso) - Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman ist ermordet worden und hat nicht Selbstmord begangen. Zu diesem Schluss gelangte in Buenos Aires das Bundesgericht in einem Berufungsverfahren gegen das Urteil eines niedriger rangierten Gerichts.
Tel Aviv (Weltexpresso) - Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman ist ermordet worden und hat nicht Selbstmord begangen. Zu diesem Schluss gelangte in Buenos Aires das Bundesgericht in einem Berufungsverfahren gegen das Urteil eines niedriger rangierten Gerichts.
Am 18. Januar 2015 war Nisman mit einer einzigen Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, wenige Tage nachdem er ein 300 Seiten starkes Dokument eingereicht hatte, in dem er die damalige argentinische Präsidentin Cristina Fernandenz Kirchner beschuldigt hatte, die Rolle Irans beim Bombenattentat von 1994 auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires vertuscht zu haben.
Mit diesem Beschluss ist ein im letzten Dezember von Bundesrichter Julian Ercolini gefälltes Urteil für gültig erklärt worden. Das Motiv für Nismans Ermordung wurde in direkten Zusammenhang zu den Vorwürfen gesetzt, dass Kirchner versucht hatte, Teherans Verwicklung in das Attentat auf das Gemeindezentrum zu vertuschen, bei dem 85 Menschen den Tod gefunden hatten.
Laut Richter Ercolini gebe es genügend Beweise dafür, dass der Schuss, der den jüdischen Nisman 2015 getötet hat, nicht von diesem selbst abgegeben worden sei. «Bei Nismans Tod kann es sich in keinem Fall um einen Selbstmord gehandelt haben», schloss der Richter. Im letzten März war bestätigt worden, dass Kirchner, heute eine Senatorin, zusammen mit elf anderen ehemaligen Staatsangestellten für den vermutlichen Vertuschungsakt vor Gericht gestellt werden würde.
Foto:
Alberto Nisman © tachles
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Alberto Nisman © tachles
Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 8. Juni 2018
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 8. Juni 2018