p bundesverfassungsgericht in karlsruhe entscheidet ist der rundfunkbeitrag rechtens oder abzockeÜber die Zulässigkeit der Rundfunkabgabe durch das Bundesverfassungsgericht

Thomas Frickel

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Am 18. Juli hat  das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Rundfunkabgabe befunden. Kaum berichtet wurde in diesem Zusammenhang über die sehr lesenswerten Klarstellungen, in denen das Gericht auf die Rechtmäßigkeit der Abgabe eingeht. Über mehr als zwei Seiten hinweg beschreibt die Urteilsbegründung (Seite 30 ff) nämlich, worin die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der modernen Medienwelt besteht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Mediensektor, so heißt es da, „wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“ und damit „zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann“.

Die AG Dokumentarfilm ist seit langem der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Grundvoraussetzungen seiner öffentlichen Finanzierung nur unzureichend erfüllt. Dokumentarische Programme unterliegen strengsten Sparzwängen, Regisseurinnen und Regisseure werden nicht anständig bezahlt - und nach wie vor verschlingt der Sportbereich Summen, die weit über seinem tatsächlichen Programm-Anteil liegen. Immer wieder bewahrheitet sich, was Alt-Bundespräsident Joachim Gauck 2014 dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland anlässlich der Grimmepreis-Verleihung in Marl attestierte: „Immer mehr von immer demselben: Das kann nicht das Rezept für Qualität sein.“

Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe gibt Anlass, im Rahmen der aktuellen Debatte über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch einmal grundsätzlich über den gesellschaftlichen Auftrag (den so genannten „public value“) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachzudenken und sich nicht davor zu scheuen, diesen auch, wenn es nötig sein sollte, nachzuschärfen. „Insbesondere im Hinblick auf die Vielfalt des Programma ist da noch jede Menge Luft nach oben,“, sagt AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel. Und:  „Es ist an der Zeit, die öffentlich-rechtlichen Sender durch klare Vorgaben daran zu erinnern, dass “Vielfalt“ nicht bedeuten kann, einzelne Programmsparten kaputtzusparen und anderen -wie zum Beispiel dem Sport- überproportional viel Geld zuzuschanzen.“ Noch im September will die AG DOK dazu ein verfassungsrechtliches Gutachten vorlegen und eine Reihe weiterer Publikationen zum Thema starten.

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Info:
Thomas Frickel ist Vorsitzender und Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
AG DOK
www.agdok.de


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