Fragen an den Hessischen Rundfunk (HR)
Klaus Philipp Mertens
Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Einige Leser können sich möglicherweise an das gesungene Pausenzeichen des Nordwestdeutschen Rundfunks aus den 1950er Jahren erinnern: „Ist der Rundfunk bezahlt?“
Das war ein Appell an die Schwarzhörer, ihrer Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nachzukommen. Heute möchte man Ähnliches dem Hessischen Rundfunk nahelegen. Nicht wegen der Gebühren, sondern als Warnung vor dem Abgleiten in einen schwarzen Staatsrundfunk mit entsprechend neuem Text: „Ist der Rundfunk noch frei?“.
Denn im Zuge einer Strukturreform ist die Fortführung von „hr2-kultur“ bedroht. Statt der bisherigen Mischung aus anspruchsvollen Wort- und Musikbeiträgen sind diverse Abfolgen klassischer Musik mit wenig Informationen geplant, die zum „Durchhören“ animieren sollen. Im Klartext: Hintergrundberieselung, die kaum noch einzeln wahrgenommen wird. Animation, um leicht und seicht durch den Tag zu kommen und die wirklichen Herausforderungen des Alltags schlicht zu überhören.
Die Stammhörer von „hr2-kultur“ wehren sich gegen die offensichtliche Verletzung des eindeutigen Auftrags an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nämlich einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen. Der Protest führte zwar zu erheblichen Irritationen auf der Intendantenebene. Doch diese hält an Ihren Entscheidungen fest. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, das am 14. August veröffentlicht wurde, lässt HR-Hörfunkdirektor Heinz-Dieter Sommer erkennen, warum es wirklich geht:
Die Leitungsebene des Senders versteht entweder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Mitspieler auf einem Medienmarkt, dessen Regeln sie nicht durchschaut. Oder sie verfolgt politische Absichten, indem sie sich auf die Vorstellungen der schwarz-grünen Landesregierung einlässt, die den staatlichen (aber nicht staatstragenden) Rundfunk mit einem Verlautbarungsorgan verwechselt.
Die Begründungen für die geplanten weitreichenden Eingriffe in die Senderstruktur und deren Programminhalte werden mit einem angeblich veränderten Nutzerverhalten begründet. Bezeichnenderweise wird dieses vor allem an der Empfangstechnik festgemacht. Beispielsweise an Smartphones mit Radio-Apps (die für diverse Sender verfügbar sind). Oder der Sprachassistentin „Alexa“ aus dem Hause Amazon, die kein Geheimnis für sich behalten soll. Und selbstverständlich darf der Hinweis auf das Internet, speziell auf Facebook, Google & Co., nicht fehlen. Sollen etwa deren schlichte Angebote kopiert werden? Bei den Internetpiraten dient die niedrigschwellige Unterhaltung dazu, die Konsumgewohnheiten der Nutzer auszukundschaften, um die Daten dann wirtschaftlich verwerten zu können. Was haben die HR-Kulturrevolutionäre mit ihrem Publikum vor? Wem wollen sie es ausliefern?
Das vorgeschobene Interesse jüngerer Menschen, das gegen die Neigungen älterer ausgespielt wird, ist eine Farce. Wer „hr2-kultur“ einschaltet, muss keinen Rauswurf befürchten. Schließlich wird kein Altersnachweis gefordert. Nicht vom klassischen Radiogerät, nicht vom Internetradio, nicht vom Smartphone. Hier spielen die Verantwortlichen mit falschen Karten und bedienen sich interessengeleiteter Umfragen. Denn lägen ihnen direkte Rückmeldungen aus jenem Teil der Hörerschaft vor, auf welchen sie sich ständig berufen, wären diese Stimmen längst in die Kampagne eingeflossen. Tatsache ist hingegen, dass einer Online-Aktion wie „openPetition – Für den Erhalt von HR2-Kultur“ keine entsprechende der jungen Zielgruppen gegenübersteht, also jener, die angeblich diskriminiert werden. Anscheinend ist das Kulturjoch, unter welches die Alten die Jungen zwingen, leicht zu (er)tragen. Oder letztere haben beim ständigen „Durchhören“ von HR1 und HR 3 längst das Hören, das Lesen und das Schreiben verlernt. Durchhören könnte zum intellektuellen Durchdrehen führen.
Bevor Heinz-Dieter Sommer und seine Hintermänner/Hinterfrauen ihre Manipulationen fortsetzen, sollten sie sich die gesetzlichen Grundlagen ihres Metiers vor Augen führen:
„Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1, Satz 2), er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten »zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung« leisten.“ So heißt es auf einer Informationsseite der ARD im Internet (Frage und Antworten, eingestellt am 19.10.2015).
Der erwähnte Verfassungsgrundsatz lautet: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Warum also die Feindschaft gegen „hr2-kultur“? Kein Jüngerer wird vom Zuhören ausgeschlossen, ebenso wie kein Älterer vom Durchhören von „hr3“. Eine Verschiebung einzelner Programmteile in andere Sender und damit in einen anderen Kontext und in andere Erwartungshaltungen der jeweiligen Stammhörer würde weder der Akzeptanz der Beiträge noch dem Selbstverständnis des jeweiligen Spartenprogramms nützen. Da liegt die Vermutung nahe, dass man völlig andere Absichten verfolgt. Nämlich: Man will der kritischen Intelligenz ein wichtiges Forum nehmen. Man will den endgültigen Anschluss an den Mainstream, also an die Beliebigkeit. Man will in letzter Konsequenz die Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als einem Garanten des demokratischen Diskurses.
Foto:
Gelände des Hessischen Rundfunks in Frankfurt
© ARD
Info:
Bitte beachten Sie auch den früheren Beitrag des Autors zu diesem Thema:
https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/16545-hr-2-kultur-soll-intellektuell-abruesten