a fritz bauer Brauchen Richter wirklich Nachhilfe in Geschichte?

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) – Für einen, der die Nazizeit und das, was hinterher kam, wachen Sinnes miterlebt hat, ist es schwer zu ertragen, wenn der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, im 70. Jahr des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland verlangt, Polizisten, Staatsanwälte und Richter  müssten viel besser geschult werden, damit antisemitische Beleidigungen künftig von der Justiz besser verfolgt würden. „Es kommt leider noch viel zu oft vor, dass in solchen Fällen die Verfahren einfach eingestellt werden“, sagte Klein der Bild am Sonntag vom 22. Dezember 2019.

Der Mann hat ja Recht. Aber wo haben die Polizisten, Staatsanwälte und Richter eigentlich gelebt, dass sie nach seiner Meinung Nachhilfeunterricht im Erkennen von  Judenfeindlichkeit nötig haben? Sie alle haben doch die Schule besucht, Staatsanwälte und Richter haben studiert und eine lange berufsbezogene Ausbildung durchlaufen. Trotzdem wissen sie nicht, wie sich Antisemitismus äußert? Wenn das stimmte, wäre das die Bankrotterklärung unseres gesamten Bildungssystems.

Das darf doch alles nicht wahr sein, aber anscheinend stimmt es wirklich, dass nicht nur Alexander Gauland, sondern auch viele andere die Nazizeit mit all ihren Verbrechen für einen „Vogelschiss“ halten. Ist es denn so schwer, Judenfeindschaft zu  erkennen? Wenn schon Schulkinder wissen, wie es sich anfühlt, antisemitisch angepöbelt zu werden, dann sollten  Erwachsene dafür auch eine Antenne haben. Der normale Anstand verlangt doch von jedem ein mitmenschliches Verhalten. Dazu muss niemand das Strafgesetzbuch auswendig lernen. Aber das Problem liegt natürlich viel tiefer.

Ich komme wieder auf den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zurück, und ich werde das so lange tun, wie es notwendig ist.  Zu einer Zeit, da die Polizisten, Staatsanwälte und Richter von heute noch nicht geboren waren, nämlich 1960, wurde Fritz Bauer von einer dänischen Zeitung gefragt, ob er tatsächlich der Meinung sei, dass Hitler heute leichtes Spiel mit dem deutschen Volk hätte. Und Fritz Bauer antwortete: „Wenn ich vollkommen aufrichtig sprechen soll – ja.“ Er glaube nicht, sagte Bauer, dass die junge deutsche Demokratie stark genug wäre, ihn abzuweisen. Unter der Oberfläche warte weiterhin ein glühender Antisemitismus, obwohl in Deutschland kein Judenproblem existiere. Der beherrschende Einfluss der Juden im Geschäfts- und Kulturleben sei zwar gebrochen. „Aber der Hass ist noch der gleiche.“

Alle fielen über den unbequemen Mahner her. Auch seine sozialdemokratischen Parteifreunde warfen ihm vor, auf ungeheure Weise dem deutschen Ansehen in der Welt geschadet zu haben. Bis an das Ende seines Lebens wurde Fritz Bauer als Außenseiter behandelt, als Stachel im Fleisch des deutschen Bürgertums. Trotz seiner Verdienste als juristischer Reformer, trotz seines Einsatzes für die juristische Aufarbeitung der Nazivergangenheit, wurde er nie einer staatlichen Ehrung für würdig befunden. Ganz anders dagegen der Mitverfasser des offiziellen Kommentars zu den Rassegesetzen der Nazis, Hans Globke. Er wurde 1963, im Jahr der Eröffnung des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt, mit der höchsten staatlichen Auszeichnung geehrt, dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Dass Bundeskanzler Konrad Adenauer ausgerechnet diesen Mann zum Staatssekretär im Kanzleramt und seinem engsten Berater gemacht und bis zum Erreichen der Pensionsgrenze an ihm festgehalten hat, gehört zu den Unfassbarkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Auch daran muss immer wieder erinnert werden, weil das einer der Gründe dafür ist, dass der Antisemitismus weiter sein Unwesen treibt. „Rätselhafte Kompromisse“ seien da geschlossen worden, schreibt Hermann Greive in seiner „Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland“. Der Fall Globke sei ja nicht der einzige, nur eben der spektakulärste gewesen. Er habe die grauenvollen Ereignisse der Vergangenheit ins Zwielicht des nicht ganz Ungerechtfertigten, jedenfalls aber Entschuldbaren rücken müssen. „Und gerade dies konnte sich auf die öffentliche, gesellschaftspolitische Ordnung nur negativ auswirken.“

Wie Recht der Professor am Martin-Buber-Institut  der Universität Köln, Hermann Greive, doch hatte.

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