Eva Mittmann
Wiesbaden (Weltexpresso) -
„Nein, nein, nein! Warum soll ich meine Pflicht als Frau erfüllen? Für wen? Für die? Für dich? Für mich? Ich hab' keine Lust, meine Pflicht zu erfüllen - für dich nicht, für mich nicht.
Ich hab' keine Pflicht!
Marlene hatte and're Pläne
Simone Beauvoir sagt: "Gott bewahr!"
Und vor dem ersten Kinderschrei'n
Muss ich mich erst mal selbst befrei'n
Und augenblicklich fühl' ich mich Unbeschreiblich weiblich“
Wir haben Glück in diesem Jahr. Der Weltfrauentag fällt auf einen Sonntag. Somit kann er nicht nur im Stadtstaat Berlin gebührend gefeiert werden, wo er zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde, sondern auch in allen anderen Bundesländern. Seit mehr als 100 Jahren gibt es den Weltfrauentag in Deutschland; im Jahre 1911 damals grenzüberschreitend auch in Österreich und in der Schweiz. Frauenrecht ist allerdings immer noch ein zartes Pflänzlein. Simone de Beauvoir, Schriftstellerin, Frauenrechtlerin und Lebensgefährtin von Jean-Paul Sartre erklärte einst hierzu: „Die Welt hat immer den Männern gehört: Keiner der Gründe, die dafür angegeben werden, erscheint ausreichend“. Wie wahr. Und kaum vorstellbar, es hätte anders gewesen sein können.
Frauen besaßen noch zu Beginn des 20.Jahrhunderts weder das Recht wählen zu dürfen, noch das Grundrecht bezahlter Arbeit nachzugehen. Hierzu war die Erlaubnis des Mannes notwendig. Eine Reform des Ehe- und Besitzrechtes als auch des Rechtes auf Bildung war also dringend geboten. Clara Zetkin und Käthe Dunker kämpften damals im Jahre 1910 schon für eine stärkere Gleichstellung der Frau; späterhin auch Rosa Luxemburg. Getreu dem Motto: „Lassen wir uns nicht schrecken durch die Ungunst äußerer Umstände. Haben wir für alle Schwierigkeiten nur eine Antwort: Jetzt erst recht!“ Dennoch hat es bis ins Jahr 1919 gedauert, dass Frauen zu ersten Mal zur Wahlurne gehen durften und sie wurden darüber hinaus erst Jahrzehnte später - nämlich 1949 durch Artikel 3 im Grundgesetz - den Männern gleichgestellt.
In der Realität letztlich eine Farce, denn bis 1977 beispielsweise musste der der Ehemann seiner Frau noch die Erlaubnis für eine angestrebte Berufstätigkeit erteilen. So wollte es das Bürgerliche Gesetzbuch (Oder sollte ich besser sagen: „So wollten es die Männer, die dieses Gesetzbuch schrieben“?). Der Ehemann konnte sogar bis 1958 noch einen Anstellungsvertrag seiner Frau ohne deren Zustimmung eigenmächtig kündigen. Kaum vorstellbar, dass ein solches Gesetz tatsächlich bestand und erst vor gut sechzig Jahren geändert wurde. Auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder hatte bis dato der Ehemann inne. Falls er der Ehefrau gestattete zu arbeiten, verwaltete er ja doch ihr Gehalt. Einer Frau war es nämlich zudem bis ins Jahr 1962 nicht erlaubt, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen. Unfassbar! Eine Frau wurde demzufolge erst ab 1968 für voll geschäftsfähig erklärt.
Seit den 1970er Jahren fing dann ein noch offensiverer Kampf der Frauen für mehr Rechte an: Die Frauen begannen, das Recht der Selbstbestimmung über den eigenen Körper einzuklagen und der Kampf gegen den Paragraphen 218 wurde hart und erbittert geführt. Allen voran Frauenrechtlerin und Publizistin Alice Schwarzer. Gerne erinnern wir uns an diese Aktion, als sich am 3. Juni 1971 im Magazin „Stern“ 374 Frauen dazu bekannten, ungewollte Schwangerschaften abgebrochen zu haben. Und Unterschriften wurden gesammelt, um den politischen Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen. Doch erst beinahe 20 Jahre später konnte durch eine knappe Mehrheit im Bundestag endlich entschieden werden, eine Abtreibung bis zum dritten Monat in seelischen Notlagen zu erlauben.
Seit den 1970er Jahren fing dann ein noch offensiverer Kampf der Frauen für mehr Rechte an: Die Frauen begannen, das Recht der Selbstbestimmung über den eigenen Körper einzuklagen und der Kampf gegen den Paragraphen 218 wurde hart und erbittert geführt. Allen voran Frauenrechtlerin und Publizistin Alice Schwarzer. Gerne erinnern wir uns an diese Aktion, als sich am 3. Juni 1971 im Magazin „Stern“ 374 Frauen dazu bekannten, ungewollte Schwangerschaften abgebrochen zu haben. Und Unterschriften wurden gesammelt, um den politischen Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen. Doch erst beinahe 20 Jahre später konnte durch eine knappe Mehrheit im Bundestag endlich entschieden werden, eine Abtreibung bis zum dritten Monat in seelischen Notlagen zu erlauben.
Ach, wie gut, denke ich deshalb oftmals, dass ich in die „richtige“ Zeit geboren wurde. Und wie dankbar ich dafür bin, dass ich mit den Texten von Nina Hagen aufwachsen durfte, den Aktionen von Alice Schwarzer. Dass ich mich beizeiten und im Zuge der Frauenbewegung dem Esprit der Schriften von Simone de Beauvoir und George Sand widmen konnte, das Erbe von Clara Zetkin und Rosa Luxemburg atmen durfte und die Möglichkeit hatte, mich an den Aktivitäten der Frauenbewegung von Mitte der 1970er bis zur Mitte der 1980er Jahre intensiv beteiligen zu können. Wie gut!
Und für die Zukunft schlage ich vor, demnächst auch einen Weltmännertag einzuführen – für solche, die es verdient haben, alle diejenigen großartigen Männer nämlich, die sich für die Gleichstellung der Frauen engagieren (wenn nicht eben dies, dann sich doch zumindest für die Quotenregelung einsetzen) - und zudem der Ausbeutung, Misshandlung und Missachtung von Frauen massiv und entschlossen entgegentreten. Genau.
Fotos: © Emma, ooe.orf.at, cgc.uni-frankfurt.de,
https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/der-internationale-frauentag.html#
Fotos: © Emma, ooe.orf.at, cgc.uni-frankfurt.de,
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